Antwortschreiben des FDP-Fraktionsgeschäftsführer NRW, Marcus Heidrich

Sehr geehrte Frau ….,

vielen Dank für Ihr Schreiben. Im Namen der FDP-Fraktion darf ich Ihnen die folgende Antwort übermitteln:

„Im Zuge der Föderalismusreform ist die Gesetzgebungskompetenz beim Versammlungsrecht vom Bund auf die Länder übergegangen. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU und FDP sieht daher die dringend notwendige Novellierung und Nutzung der angesprochenen Gesetzgebungskompetenz vor. Grundsätzlich begrüßen wir Freie Demokraten daher, dass ein entsprechender Entwurf vom Innenministerium vorgelegt wurde. Ein modernes, passgenaueres und rechtssicheres Versammlungsgesetz für NRW ist ein wichtiger Baustein für eine lebendige Demokratie. Zentrales Anliegen von uns Freien Demokraten ist es dabei, die Meinungs- und Versammlungsfreiheit durch klarere und verständlichere Regeln zu stärken und keinesfalls zu schwächen. Grundsätzlich gilt: Kein Gesetz verlässt das Parlament so, wie es hineinkommt. Dies stand für die FDP-Landtagsfraktion bereits bei Einbringung des Entwurfs zum Versammlungsgesetz in den Landtag außer Frage. Denn für uns als Freie Demokraten ist ganz klar: Die Reform des Versammlungsrechts darf keine Abschreckungswirkung für die Teilnahme an Demonstrationen haben.

Ganz konkret bedeutet das für uns beispielsweise: Pauschale, anlasslose Kontrollstellen zur Identitätsfeststellung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, wie sie im Erstentwurf des Ministeriums vorgesehen sind, sehen wir äußerst kritisch. Wir werben hier für Verhältnismäßigkeit – Kontrollen erst, wenn auch tatsächlich verbotene Gegenstände wie Waffen, Schutzausrüstung und vermummungsgeeignete Mittel gefunden werden. Die Versammlungsfreiheit ist ein hohes Gut, das wir stärken und schützen wollen. Der fälschliche Eindruck, die Reform ziele darauf ab, Versammlungsteilnehmer im Vorfeld von staatlicher Seite registrieren zu lassen, entspricht weder den Tatsachen noch ist es unsere Zielsetzung. Auch die Vorgaben beim vorgesehenen Störungsverbot gehen aus unserer Sicht zu weit. Verhältnismäßigkeit gilt es ebenso hinsichtlich der Befugnisse der Polizei zu wahren: Weitreichende Befugnisse zur Bild- und Tonaufzeichnung z.B. in geschlossenen Räumen, sehen wir kritisch. Selbiges gilt für die Regelung zum Militanzverbot. Der zu weitreichende Regelungsansatz ist aus unserer Sicht nicht zielführend. Denn unsere Leitlinien für ein neues Versammlungsgesetz sind die Bürgerrechte, Transparenz und Verhältnismäßigkeit.

Wie angedeutet wird die FDP-Landtagsfraktion daher im weiteren parlamentarischen Verfahren ihre Änderungsvorstellungen mit dem Koalitionspartner besprechen. Dabei wird sie zuverlässig darauf achten, dass gerade in Krisenzeiten Grundrechte wie die Versammlungs- und Meinungsfreiheit im Sinne des demokratischen Miteinanders präzisiert, modernisiert und dadurch gestärkt werden.

Wir freuen uns, wenn Ihnen unsere Erläuterungen zum Gesetzgebungsprozess weitergeholfen haben. In der aktuellen Diskussion werden mitunter leider sehr viele Dinge miteinander vermischt. Sie können sich aber darauf verlassen, dass die FDP Ihre Grundrechte stärkt. Die Freien Demokraten stehen seit jeher in der Tradition von Freiheit, Bürgerrechten und Rechtsstaatlichkeit. Diese Leitmotive liberaler Politik sind auch in unruhigen Zeiten unverhandelbar und werden deshalb auch Grundlage unserer politischen Arbeit im Rahmen der Gesetzesnovelle sein.“

Wir hoffen, dass wir Ihnen mit unserer Antwort weitergeholfen haben. Falls Sie noch weitere Fragen haben, können Sie uns gerne kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen

Marcus Heidrich
Fraktionsgeschäftsführer

03.12.2021