Das neue hessische „Versammlungsfreiheitsgesetz“

Mitte November letzten Jahres wurde ein Versammlungsgesetz für das Land Hessen vorgestellt. Wie in NRW wurde schon bald berechtigte Kritik laut. Der Gesetzentwurf ziele „auch auf Linke“ (besonders – aber nicht nur – in sogenannten „Blöcken“) und wurde als „Flickenteppich aus den eher repressiveren Regelungen“ der anderen Bundesländer beschrieben, bei dem es „um weitgehende Reglementierungen der Versammlungsfreiheit“ gehe. Es mangele an Klarheit bei der „Abgrenzung von erlaubtem und verbotenem Verhalten“.

Einschränkungen, wie sich Polizeikräfte zu erkennen geben müssen, Kontrollstellen, Übersichtsaufnahmen, eventuelle Weitergabe persönlicher Daten – die daraus resultierende abschreckende Wirkung haben wir bereits 2021 für das VersG NRW herausgearbeitet.

Protest auf Instagram: @nohversfg

Hausdurchsuchung in Siegen auf Grundlage des Versammlungsgesetzes in NRW

+++ Hausdurchsuchung in Siegen auf Grundlage des Versammlungsgesetzes in NRW
+++ Strafvorwurf lautet, ohne Anmeldung gegen einen AfD-Infostand protestiert zu haben
+++ Bündnis Versammlungsgesetz NRW stoppen hält Strafandrohung für Nichtanmeldung für verfassungswidrig
Das neu eingeführte Versammlungsgesetz in NRW stellt das Leiten von Versammlungen ohne Anmeldung unter Strafe. Anfang Januar wurde nun einer Person in Siegen vorgeworfen, ohne Anmeldung gegen einen AfD-Infostand protestiert zu haben. Das zuständige Amtsgericht bestätigte daraufhin eine Hausdurchsuchung bei dieser Person, die am 12.01.2023 unter Anwendung von körperlicher und psychischer Gewalt durchgeführt wurde. Laut einer Pressemitteilung der Roten Hilfe Siegen wurde die beschuldigte Person mit Handschellen fixiert, dazu genötigt ihre Notdurft zu verrichten, während ein Hund mit ihr in der Toilette eingesperrt war und bedrängt, die PINs für ihre elektronischen Geräte mitzuteilen.

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GFF erhebt mit Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen!“ Verfassungsbeschwerde gegen massive Einschränkung der Versammlungsfreiheit in NRW

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) erhebt heute gemeinsam mit dem Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen!“ Verfassungsbeschwerde gegen das seit Januar 2022 geltende Versammlungsgesetz NRW. Die vor dem Verfassungsgerichtshof von Nordrhein-Westfalen eingereichte Beschwerde greift vor allem neue Straftatbestände, erweiterte Überwachungsbefugnisse und das präzedenzlose Totalverbot von Versammlungen auf Autobahnen an. In der Kombination schrecken diese bereits für sich verfassungswidrigen Regelungen Menschen davon ab, ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit auszuüben. Die GFF will erreichen, dass das Gericht die angegriffenen Vorschriften für nichtig erklärt. Per Eilantrag sollen einige Normen zudem bereits vorläufig außer Kraft gesetzt werden. „GFF erhebt mit Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen!“ Verfassungsbeschwerde gegen massive Einschränkung der Versammlungsfreiheit in NRW“ weiterlesen

Aufruf zur Prozessbeobachtung am 18. Oktober!

Solidarität mit dem Angeklagten!

Einige Prozesse gegen Teilnehmer:innen der Großdemonstration gegen das verabschiedete Versammlungsgesetz NRW am 26.06.2021 in Düsseldorf fanden bereits statt. Nun steht die Hauptverhandlung gegen einen weiteren Demonstranten an.

Wir rufen dazu auf, den anstehenden Prozess am kommenden Dienstag und weitere Prozesse gegen Teilnehmer:innen der Großdemonstration gegen das Versammlungsgesetz NRW kritisch zu begleiten und sich öffentlich solidarisch zu erklären. Es sollte auch bedacht werden, dass Verurteilungen aufenthaltsrechtliche Konsequenzen haben können. Wir fordern die sofortige Einstellung der Verfahren und Entschädigung! Der Protest gegen das undemokratische Versammlungsgesetz NRW ist legitim und kein Verbrechen!

Die Gerichtsverhandlung findet am Dienstag, den 18.10.2022, um 14:00 Uhr am Amtsgericht Düsseldorf (Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf) statt. Denkt an die Einlasskontrollen und erscheint frühzeitig.

#VersGNRWstoppen
#NoVersGNRW

Aufruf zur Prozessbeobachtung am 30. Mai!

Solidarität mit dem Angeklagten!

In den letzten Monaten fanden drei Prozesse gegen Teilnehmer:innen der Großdemonstration gegen das verabschiedete Versammlungsgesetz NRW am 26.06.2021 in Düsseldorf statt. Am kommenden Montag steht der vierte Prozess gegen einen weiteren Demonstranten an. Auch ihm wird Verstoß gegen das Versammlungsgesetz wegen Vermummung vorgeworfen.

Wir rufen dazu auf, den anstehenden Prozess am kommenden Montag und weitere Prozesse gegen Teilnehmer:innen der Großdemonstration gegen das Versammlungsgesetz NRW kritisch zu begleiten und sich öffentlich solidarisch zu erklären. Wir fordern die sofortige Einstellung der Verfahren und Entschädigung! Der Protest gegen das undemokratische Versammlungsgesetz NRW ist legitim und kein Verbrechen!

Die Gerichtsverhandlung findet am Montag, den 30.05.2022, um 10:00 Uhr am Amtsgericht Düsseldorf (Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf) statt. Denkt an die Einlasskontrollen und erscheint frühzeitig.

#VersGNRWstoppen
#NoVersGNRW

Aufruf zur Prozessbeobachtung am 6. Mai!

Solidarität mit dem Angeklagten!

Im Januar fanden zwei Prozesse gegen Teilnehmer:innen der Großdemonstration gegen das mittlerweile verabschiedete Versammlungsgesetz NRW am 26.06.2021 in Düsseldorf statt. Nun steht ein dritter Prozess gegen einen weiteren Demonstranten an. Ihm wird Verstoß gegen das Versammlungsgesetz wegen Vermummung und das Mitführen unerlaubter Waffen vorgeworfen.

Wir rufen dazu auf, den anstehenden Prozess am kommenden Freitag und weitere Prozesse gegen Teilnehmer:innen der Großdemonstration gegen das Versammlungsgesetz NRW kritisch zu begleiten und sich öffentlich solidarisch zu erklären. Wir fordern die sofortige Einstellung der Verfahren und Entschädigung! Der Protest gegen das undemokratische Versammlungsgesetz NRW ist legitim und kein Verbrechen!

Die Gerichtsverhandlung findet am Freitag, den 06.05.2022, um 10:45 Uhr am Amtsgericht Düsseldorf (Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf) statt. Denkt an die Einlasskontrollen und erscheint frühzeitig.

#VersGNRWstoppen
#NoVersGNRW

Absage des politischen Forums am Sonntag 20.03.2022 im AZ-Mülheim

Liebe Bündnis-Teilnehmende,
mit großem Bedauern sind wir gezwungen, die Veranstaltung am Sonntag abzusagen. Nachdem die SPD-NRW keinen Vertreter / keine Vertreterin für den gesetzten Teilnehmer gefunden hat, haben heute morgen auch Die Grünen abgesagt. Von der Konzeption der Veranstaltung sind nun die wichtigsten Adressat:innen ausgefallen, eine Diskussion wäre in keiner Weise mehr zielführend und würde nur der Selbstvergewisserung dienen. Daher bitten wir um euer Verständnis – und freuen uns auf eine um so schönere Veranstaltung am 10.April, bei der wir gemeinsam beraten, wie das Thema Versammlungsgesetz weiter öffentlich gehalten wird.
Euer Vorbereitungsteam

Wie halten es SPD und Bündnis90/Grüne mit dem neuen Versammlungsgesetz in NRW?

+++ Politisches Diskussionsforum am Sonntag, 20. März in Mülheim a. d. Ruhr
+++ Anscheinend wenig Interesse von der NRW-SPD an Änderungen des von CDU und FDP beschlossenen „versammlungsfeindlichen“ Gesetzes

Wie halten es SPD und Bündnis90/Die Grünen mit dem neuen Versammlungsgesetz NRW im Fall einer rot-grünen, rot-rot-grünen oder Ampel-Koalition mit dem von CDU und FDP – unter Federführung von Innenminister Herbert Reul (CDU) – durchgesetzten neuen Versammlungsgesetz-NRW? Dazu veranstaltet das Bündnis „Versammlungsgesetz-NRW stoppen – Grundrechte erhalten“ am Sonntag (20. März) im AZ-Mülheim a. d. Ruhr ein politisches Diskussionsforum. Dieses wird auch gleichzeitig online gestreamt. In einer kritischen Auseinandersetzung wollen sich dazu Mitglieder des Deutschen Anwaltverein e. V. , der Neuen Richtervereinigung e.V., Vertreter:Innen des Bündnisses „Versammlungsgesetz NRW stoppen – Grundrechte erhalten“, der Landesschüler*innenvertretung und Vertreter:Innen von Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE und SPD auseinandersetzen. Nach Ansicht des Bündnisses sollte das von CDU und FDP beschlossene Versammlungsgesetz-NRW auch ein Schwerpunkt des bevorstehenden W
ahlkampfes sein. Doch scheint die SPD, die einen eigenen Gesetzentwurf bereits 2020 in den Landtag eingebracht hatte, wenig Interesse an einer Auseinandersetzung mit dem vorliegenden Gesetz zu haben, das sie noch im Dezember 2021 als „nicht tragbar“ bezeichnete. „Wie halten es SPD und Bündnis90/Grüne mit dem neuen Versammlungsgesetz in NRW?“ weiterlesen