Wie halten es SPD und Bündnis90/Grüne mit dem neuen Versammlungsgesetz in NRW?

+++ Politisches Diskussionsforum am Sonntag, 20. März in Mülheim a. d. Ruhr

+++ Anscheinend wenig Interesse von der NRW-SPD an Änderungen des von CDU und FDP beschlossenen „versammlungsfeindlichen“ Gesetzes

Wie halten es SPD und Bündnis90/Die Grünen mit dem neuen Versammlungsgesetz NRW im Fall einer rot-grünen, rot-rot-grünen oder Ampel-Koalition mit dem von CDU und FDP – unter Federführung von Innenminister Herbert Reul (CDU) – durchgesetzten neuen Versammlungsgesetz-NRW? Dazu veranstaltet das Bündnis „Versammlungsgesetz-NRW stoppen – Grundrechte erhalten“ am Sonntag (20. März) im AZ-Mülheim a. d. Ruhr ein politisches Diskussionsforum. Dieses wird auch gleichzeitig online gestreamt. In einer kritischen Auseinandersetzung wollen sich dazu Mitglieder des Deutschen Anwaltverein e. V. , der Neuen Richtervereinigung e.V., Vertreter:Innen des Bündnisses „Versammlungsgesetz NRW stoppen – Grundrechte erhalten“, der Landesschüler*innenvertretung und Vertreter:Innen von Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE und SPD auseinandersetzen. Nach Ansicht des Bündnisses sollte das von CDU und FDP beschlossene Versammlungsgesetz-NRW auch ein Schwerpunkt des bevorstehenden W
ahlkampfes sein. Doch scheint die SPD, die einen eigenen Gesetzentwurf bereits 2020 in den Landtag eingebracht hatte, wenig Interesse an einer Auseinandersetzung mit dem vorliegenden Gesetz zu haben, das sie noch im Dezember 2021 als „nicht tragbar“ bezeichnete.

Das Bündnis hatte dazu bereits vor einem Monat die Parteien angefragt. Während von Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE sehr schnell Interesse bekundet wurde, kam trotz Anfragen an den NRW-SPD-Vorsitzenden Hartmut Kutschaty und den Innenpolitischen Sprecher der SPD-Fraktion, Hartmut Ganzke, zunächst keine Reaktion. Erst nach telefonischer Intervention schlug die SPD den Mülheimer Arzt und Landtagskandidaten Rodion Bakum vor. Dieser sagte auch zunächst zu, musste jedoch den Termin aus dringenden Gründen absagen. Die SPD-Fraktion teilte dem Bündnis dann mit, dass sie trotz mehrfacher Anfragen kurzfristig keinen Abgeordneten gefunden hätten, der an der Veranstaltung teilnehmen könnte.

Dazu Gizem Koçkaya, Sprecherin des Bündnisses „Versammlungsgesetz NRW stoppen – Grundrechte verteidigen:
„Wir bedauern es sehr, dass es die SPD nicht schafft, sich kritisch mit dem Versammlungsgesetz NRW auseinanderzusetzen. Noch im Dezember hatte der innenpolitische Sprecher, Hartmut Ganzke, das Gesetz der Landesregierung als nicht tragbar und vom Geist geprägt, dass eine Versammlung erstmal etwas schlechtes sei, bezeichnet. Wir sind erstaunt darüber, dass es der Fraktion – trotz ihrer 69 Abgeordnet:Innen – nicht gelingt jemand zu diesem Diskussionsforum zu entsenden, obwohl die SPD bereits 2020 einen eigenen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht hatte. Hat sich für die SPD damit das Thema für ein freiheitliches Versammlungsrecht erledigt? Die SPD wäre allerdings gut beraten, es dennoch kurzfristig zu ermöglichen, dass jemand aus ihren Reihen an unserer Veranstaltung teilnehmen kann, denn wir werden als Bündnis das Thema Versammlungsfreiheit aktiv in den Wahlkampf hinein tragen, weil das vorliegende Versammlungsrecht keineswegs weiter bestehen darf.“

Das Bündnis wird auch ohne SPD am Sonntag, dem 20. März, das politische Diskussionsforum durchführen. Teilnehmen werden daran der Rechtsanwalt und Sachverständige im Landtag Wilhelm Achelpöhler, der Richter am Verwaltungsgericht Düsseldorf (Neue Richtervereinigung e. V.) Felix Helmbrecht, jeweils ein/e Vertreter:In von Bündnis90/Die Grünen NRW und Linkspartei NRW, Gizem Koçkaya (Sprecherin des Bündnisses: Versammlungsgesetz-NRW stoppen, Grundrechte erhalten!), ein Vertreter der Landesschüler*innenvertretung und Henning von Stoltzenberg (Rote Hilfe e. V. ).
Das Bündnis prüft derzeit auch mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte e. V. die Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen das im Dezember 2021 beschlossene Gesetz. Nach Ansicht des Bündnisses gibt es gegen das Gesetz erhebliche verfassungsrechtliche Einwände, so dass es wahrscheinlich vor dem Bundesverfassungsgericht nicht standhalten würde.

Sehr geehrte Vertreter:Innen der Presse,
Sie sind herzlich eingeladen an dem politischen Forum teilzunehmen und zu berichten. Falls Sie persönlich nicht vor Ort sein können, besteht die Möglichkeit die Diskussion in unserem Livestream mitzuverfolgen bzw. auch später noch anzuschauen. https://www.youtube.com/watch?v=TfDgurLqP1Q