Versammlungsgesetz NRW stoppen – Grundrechte erhalten!“ Teilerfolg vor Gericht! Der Kampf geht weiter…

+++VG Düsseldorf: Einkesselung unserer Bündnissprecherin war rechtswidrig
+++Klage gegen den Polizeikessel vom 26.06.2021 im Übrigen abgelehnt
+++Kläger:innen kündigen Rechtsmittel an

Am 10.04.2024 hat das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf festgestellt, dass der Ausschluss aus der Versammlung, die Ingewahrsamnahme sowie die anschließende Identitätsfeststellung unserer Bündnissprecherin Gizem Koçkaya am 26.06.2021 im Umfeld des Antifa-Blocks rechtswidrig war. Dazu erklärt Koçkaya: „Die Polizei hat versucht, meine Arbeit als Pressesprecherin des Bündnisses zu kriminalisieren, indem sie mir gewalttätige Störungen unterstellt hat, obwohl nichts davon zutraf. Ich habe am Tag der Versammlung auf Herbert Reuls freiheitsfeindliches Gesetzgebungsvorhaben hingewiesen. Das Gericht musste der Polizei offenbar erklären, dass sie unliebsamen Protest nicht grundlos kesseln darf! “

„Der heutige Tag ist jedoch auch eine bittere Niederlage“, kommentiert Mischa Aschmoneit, Anmelder und stellvertretender Leiter der Versammlung am 26.06.2021. „Das Gericht hat unsere Klage im Übrigen abgewiesen, weil es sich die Perspektive der Polizei zu eigen gemacht und das Märchen einer von der Demonstration ausgehenden Eskalation geglaubt hat. Wir haben in der Verhandlung mehrfach dargelegt, dass die Polizei von Beginn an eine Eskalationsstrategie gefahren ist und wir sie frühzeitig, aber erfolglos darauf hingewiesen haben. Zudem war anhand des Videomaterials klar erkennbar, dass sich der Demonstrationszug zur Zeit der Einkesselung entspannt bewegte. Es war eine politische Entscheidung, dass die Lage eskalieren soll, um sich nicht mit unserem politischen Anliegen auseinandersetzen zu müssen“, so Aschmoneit weiter.

Martin Behrsing, Anmelder und Versammlungsleiter führt dazu aus: „Seit über 30 Jahren melde ich Demonstrationen in Nordrhein-Westfalen an und habe so ein versammlungsfeindliches Verhalten noch nicht erlebt. Wegen der Einkesselung von 338 Menschen, darunter 38 Minderjährige, konnten wir unsere Demonstration nicht wie geplant zu Ende führen. Ich hätte erwartet, dass das Gericht diesen schweren Eingriff in unsere Versammlungsfreiheit für unverhältnismäßig hält. Wir kämpfen weiter für unsere Grundrechte und werden daher Rechtsmittel gegen die Entscheidung des VG Düsseldorf einlegen.“

Umstrittener Polizeikessel von 2021 wird vor Verwaltungsgericht Düsseldorf am 10. April 2024 verhandelt

Fast drei Jahre nach dem umstrittenen Polizeikessel bei einer Großdemonstration gegen das Versammlungsgesetz NRW am 26. Juni 2021 in Düsseldorf steht nun endlich die mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf bevor. Die Beklagte, das Land NRW hatte zuvor vergeblich versucht, die Zuständigkeit des Gerichts anzufechten. Nach Ansicht von Polizei und Innenministerium NRW wäre das damalige Geschehen ausschließlich strafrechtlich zu betrachten gewesen. Dem widersprach jedoch das Oberverwaltungsgericht Münster mit Beschluss vom 27.04.2023, so dass nun geklärt werden kann, ob der Polizeikessel und die damit über Stunden dauernde Freiheitsentziehung von über 300 Personen rechtmäßig waren.

„Das Verzögerungsspiel der Landesregierung hat endlich ein Ende“, führt Martin Behrsing, Anmelder der Versammlung und Kläger vor dem VG Düsseldorf dazu aus. „Die Polizei hat bei der Demonstration unseren Protest gegen das nordrhein-westfälische Versammlungsgesetz kriminalisiert und massiv in unsere Grundrechte eingegriffen.“

Bei der Demonstration hatte die Polizei Reizgas und Schlagstöcke eingesetzt. Zudem wurden mehr als 300 Demonstrant:innen in der Innenstadt stundenlang eingekesselt, darunter 38 Minderjährige. Hintergrund der „Einschließung“ seien anhaltende Verstöße gegen das Vermummungsverbot sowie gezielte Angriffe auf Beamt:innen gewesen, hatte NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) später im Landtag erklärt.

Dazu erklärt Gizem Koçkaya, Klägerin und Bündnissprecherin: „Die Polizei hat aus einer kämpferischen Demo und hochgehaltenen Transparenten den Vorwurf massenhafter Vermummung konstruiert, um vom eigentlichen Anliegen der Versammlung, dem freiheitsfeindlichen Versammlungsgesetz von Innenminister Reul, abzulenken. Ich selbst habe an dem Tag als Bündnissprecherin verschiedene Pressevertreter:innen begleitet, Statements abgegeben und deeskalierende Gespräche geführt. Trotzdem wurde ich von der Polizei stundenlang eingekesselt. Das war rechtswidrig!“

Neben den Kläger:innen aus dem Bündnis „Versammlungsgesetz“ NRW haben auch ein ehemaliges Mitglied des Landesvorstands von DIE LINKE NRW und zwei Personen aus dem „Aktionsbündnis Münsterland gegen Atomanlagen“ Klage erhoben. Das Gericht wird sich ab 09:30 Uhr bis zum Nachmittag mit den Fragen zur Rechtmäßigkeit des Ausschlusses und der anschließenden Identitätsfeststellung durch die Düsseldorfer Polizei beschäftigen.

Termin:

10. April 2024 Verwaltungsgericht Düsseldorf

Az.: 18 K 5786/21 – 9.30 Uhr –
18 K 4772/21 – 11.30 Uhr –
18 K 4972/21 – 14.00 Uhr –

Sitzungssaal II, Raum 243

Erste Demonstration gegen das geplante Versammlungsgesetzes in Hessen

 +++Schwarz-grüne Regierungskoalition will repressiven Gesetzentwurf Ende März schon verabschieden

+++Gesetzentwurf gibt Polizei vor Ort weitreichende Befugnisse

Der hessische Arbeitskreis gegen das Versammlungsgesetz ruft am 11. März 2023 um 13 Uhr zur ersten Demonstration auf – Startpunkt ist der Wiesbadener Hauptbahnhof. Bereits in der nächsten Plenarwoche des hessischen Landtags soll im Zeitraum vom 21.-23.03.2023 über den Gesetzesentwurf von CDU und Grünen abgestimmt werden.

Dieser Gesetzesentwurf beinhaltet grundlegende Einschränkungen der Versammlungsfreiheit und fördert polizeiliche Eingriffe und Überwachung von legitimem Protest. Anstatt die Umsetzung des Grundrechts der Versammlungsfreiheit zu gewährleisten, würde dieser Gesetzesentwurf zu einer erheblichen Behinderung von einer bunten und vielfältigen Versammlungs- und Demonstrationskultur führen. Neben politischen Gruppierungen trifft dieser Eingriff jede Form von nicht-kommerziellen Versammlungen wie Fanmärsche von Fußballvereinen, Streikposten vor Werkstoren oder PRIDE/Christopher Street Day-Paraden.

Genauso wie in NRW soll das dauerhafte Abfilmen vom Versammlungsgeschehen durch Drohnen aus der Luft und kameraführende Beamte am Boden präventiv erlaubt werden. Desweiteren soll die Polizei verdeckt ermittelnde Beamte in Demonstrationszügen einsetzen dürfen. Der Polizei soll es außerdem möglich sein, Personenkontrollen im Vorfeld von Versammlungen durchzuführen. Der bloße Verdacht, dass Personen eine Versammlung stören wollen, könnte für die Polizei ausreichen, um sie und ihre Gegenstände zu durchsuchen, ihre Identität festzustellen und ihnen die Teilnahme an der Demonstration zu untersagen. 

Darüber hinaus erweitert das geplante Versammlungsgesetz in Hessen die Möglichkeiten, personenbezogene Daten von Versammlungsleiter*innen und Ordner*innen abzufragen. Dies soll möglich sein, wenn eine potentielle Gefährdung der Öffentlichkeit im Raum steht. Der Eingriff in den Straßenverkehr, bedingt durch das Durchführen eines Demonstrationszuges, kann bereits als solcher wahrgenommen werden – also kann dies in der Praxis auf jede Demonstration im öffentlichen Raum angewandt werden. Dies sind nur einige Beispiele, die das starke Misstrauen der politischen Verantwortlichen gegenüber Versammlungen abbilden. „Wir sehen hier, dass das demokratiefeindliche Versammlungsgesetz in NRW keine Ausnahme mehr darstellen soll, sondern quasi als Blaupause für weitere Bundesländer dient. Demonstrationen werden auf diese Weise immer weniger als Möglichkeit wahrgenommen werden können, um sich am politischen Willensbildungsprozess zu beteiligen.“, so Lola Münch vom Bündnis gegen das Versammlungsgesetz in NRW.

Die Organisator*innen des Arbeitskreises gegen das Versammlungsgesetz in Hessen rufen daher zur Demonstration am 11.03. um 13 Uhr am Wiesbadener Hauptbahnhof auf. 

Vor der Demo lädt der Arbeitskreis interessierte Pressevertreter*innen um 12 Uhr zu einem kurzen Pressebriefing vor dem Kesselhaus des Schlachthof Wiesbaden ein. Hier können Interviews und Fragen im Vorfeld getätigt werden, außerdem stehen die Pressesprecher*innen für eine Begleitung während der Demonstration zur Verfügung.

Zu den Details des Gesetzesentwurfs weisen wir auf die Stellungnahme des Komitees für Demokratie und Grundrechte e.V. hin: https://www.grundrechtekomitee.de/details/gestutzte-versammlungsfreiheit-umfassende-kritik-am-schwarz-gruenen-entwurf-fuer-ein-hessisches-versammlungsgesetz

#NoHVersFG #wi1103

Das neue hessische „Versammlungsfreiheitsgesetz“

Mitte November letzten Jahres wurde ein Versammlungsgesetz für das Land Hessen vorgestellt. Wie in NRW wurde schon bald berechtigte Kritik laut. Der Gesetzentwurf ziele „auch auf Linke“ (besonders – aber nicht nur – in sogenannten „Blöcken“) und wurde als „Flickenteppich aus den eher repressiveren Regelungen“ der anderen Bundesländer beschrieben, bei dem es „um weitgehende Reglementierungen der Versammlungsfreiheit“ gehe. Es mangele an Klarheit bei der „Abgrenzung von erlaubtem und verbotenem Verhalten“.

Einschränkungen, wie sich Polizeikräfte zu erkennen geben müssen, Kontrollstellen, Übersichtsaufnahmen, eventuelle Weitergabe persönlicher Daten – die daraus resultierende abschreckende Wirkung haben wir bereits 2021 für das VersG NRW herausgearbeitet.

Protest auf Instagram: @nohversfg

GFF erhebt mit Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen!“ Verfassungsbeschwerde gegen massive Einschränkung der Versammlungsfreiheit in NRW

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) erhebt heute gemeinsam mit dem Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen!“ Verfassungsbeschwerde gegen das seit Januar 2022 geltende Versammlungsgesetz NRW. Die vor dem Verfassungsgerichtshof von Nordrhein-Westfalen eingereichte Beschwerde greift vor allem neue Straftatbestände, erweiterte Überwachungsbefugnisse und das präzedenzlose Totalverbot von Versammlungen auf Autobahnen an. In der Kombination schrecken diese bereits für sich verfassungswidrigen Regelungen Menschen davon ab, ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit auszuüben. Die GFF will erreichen, dass das Gericht die angegriffenen Vorschriften für nichtig erklärt. Per Eilantrag sollen einige Normen zudem bereits vorläufig außer Kraft gesetzt werden. „GFF erhebt mit Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen!“ Verfassungsbeschwerde gegen massive Einschränkung der Versammlungsfreiheit in NRW“ weiterlesen

Absage des politischen Forums am Sonntag 20.03.2022 im AZ-Mülheim

Liebe Bündnis-Teilnehmende,
mit großem Bedauern sind wir gezwungen, die Veranstaltung am Sonntag abzusagen. Nachdem die SPD-NRW keinen Vertreter / keine Vertreterin für den gesetzten Teilnehmer gefunden hat, haben heute morgen auch Die Grünen abgesagt. Von der Konzeption der Veranstaltung sind nun die wichtigsten Adressat:innen ausgefallen, eine Diskussion wäre in keiner Weise mehr zielführend und würde nur der Selbstvergewisserung dienen. Daher bitten wir um euer Verständnis – und freuen uns auf eine um so schönere Veranstaltung am 10.April, bei der wir gemeinsam beraten, wie das Thema Versammlungsgesetz weiter öffentlich gehalten wird.
Euer Vorbereitungsteam

Wie halten es SPD und Bündnis90/Grüne mit dem neuen Versammlungsgesetz in NRW?

+++ Politisches Diskussionsforum am Sonntag, 20. März in Mülheim a. d. Ruhr

+++ Anscheinend wenig Interesse von der NRW-SPD an Änderungen des von CDU und FDP beschlossenen „versammlungsfeindlichen“ Gesetzes

Wie halten es SPD und Bündnis90/Die Grünen mit dem neuen Versammlungsgesetz NRW im Fall einer rot-grünen, rot-rot-grünen oder Ampel-Koalition mit dem von CDU und FDP – unter Federführung von Innenminister Herbert Reul (CDU) – durchgesetzten neuen Versammlungsgesetz-NRW? Dazu veranstaltet das Bündnis „Versammlungsgesetz-NRW stoppen – Grundrechte erhalten“ am Sonntag (20. März) im AZ-Mülheim a. d. Ruhr ein politisches Diskussionsforum. Dieses wird auch gleichzeitig online gestreamt. In einer kritischen Auseinandersetzung wollen sich dazu Mitglieder des Deutschen Anwaltverein e. V. , der Neuen Richtervereinigung e.V., Vertreter:Innen des Bündnisses „Versammlungsgesetz NRW stoppen – Grundrechte erhalten“, der Landesschüler*innenvertretung und Vertreter:Innen von Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE und SPD auseinandersetzen. Nach Ansicht des Bündnisses sollte das von CDU und FDP beschlossene Versammlungsgesetz-NRW auch ein Schwerpunkt des bevorstehenden W
ahlkampfes sein. Doch scheint die SPD, die einen eigenen Gesetzentwurf bereits 2020 in den Landtag eingebracht hatte, wenig Interesse an einer Auseinandersetzung mit dem vorliegenden Gesetz zu haben, das sie noch im Dezember 2021 als „nicht tragbar“ bezeichnete. „Wie halten es SPD und Bündnis90/Grüne mit dem neuen Versammlungsgesetz in NRW?“ weiterlesen

Zur Rechtswidrigkeit der Einkesselung und Polizeigewalt anlässlich der Demonstration vom 26.06.2021 in Düsseldorf


Rede auf der Demo am 28.08.2021 „Versammlungsgesetz NRW stoppen – Grundrechte erhalten!“ von Anna Busl, Rechtsanwältin aus Bonn und Mitglied im erweiterten Vorstand des republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV)

Hallo Freunde, Genossen, Kollegen!

Wenn über hundert Menschen die Versammlungsfreiheit entzogen wird „Zur Rechtswidrigkeit der Einkesselung und Polizeigewalt anlässlich der Demonstration vom 26.06.2021 in Düsseldorf“ weiterlesen

Pressemitteilung: Größere Transparente und Banner erlaubt

+++ EILT! Demo gegen das Versammlungsrecht NRW – Oberverwaltungsgericht kippt Auflagen der Polizei

+++ Größere Transparente & Banner erlaubt

Die Polizei darf bei der heutigen Demonstration gegen das geplante Versammlungsgesetz NRW keine Auflagen bezüglich der Größe und Höhe der Banner machen. In der Nacht verwarf das Oberverwaltungsgericht den Beschluss des Verwaltungsgericht Düsseldorf (Az.: 18 L 1872/21), das die Beschränkung für rechtmäßig ansah. Die Polizei Düsseldorf hatte verfügt, dass Banner und Transparente nicht eine Größe von 1 Meter in der Höhe und 6 Meter in der Länge überschreiten dürfen. Dies erweist sich nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts als rechtswidrig. Die von der Polizei dargelegten Verdachtsmomente oder Vermutungen reichen nicht aus, um eine Beschränkung der Transparente für die gesamte Demo zu erlassen. Darüber hinaus muss sich die Versammlungsbehörde bei ihrer Gefahrenprognose auch mit dem Grundrechtsschutz nach Artikel 8 Grundgesetz in hinreichender Weise auseinandersetzen. (Az.: 15 B 1414/21)

Dazu Martin Behrsing, Anmelder und Versammlungsleiter der Demonstration: „Ich bin erleichtert, dass diese unsägliche Polizeiauflage keinen Bestand hat. Dies hätte nämlich bedeutet, dass zukünftig allein die Polizei die optische Wahrnehmbarkeit von Botschaften auf Demonstrationen bestimmen kann und somit indirekt Zensur ausüben kann. Gleichzeitig zeigt dieser Beschluss auch auf, dass das durch Innenminister Herbert Reul (CDU) geplante neue Versammlungsgesetz NRW so nicht durchkommen wird.“

Die Demonstration des Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen – Grundrechte erhalten“ startet heute Mittag, 13 Uhr, in Düsseldorf im Rheinpark an den Rheinterassen.