Erste Demonstration gegen das geplante Versammlungsgesetzes in Hessen

 +++Schwarz-grüne Regierungskoalition will repressiven Gesetzentwurf Ende März schon verabschieden

+++Gesetzentwurf gibt Polizei vor Ort weitreichende Befugnisse

Der hessische Arbeitskreis gegen das Versammlungsgesetz ruft am 11. März 2023 um 13 Uhr zur ersten Demonstration auf – Startpunkt ist der Wiesbadener Hauptbahnhof. Bereits in der nächsten Plenarwoche des hessischen Landtags soll im Zeitraum vom 21.-23.03.2023 über den Gesetzesentwurf von CDU und Grünen abgestimmt werden.

Dieser Gesetzesentwurf beinhaltet grundlegende Einschränkungen der Versammlungsfreiheit und fördert polizeiliche Eingriffe und Überwachung von legitimem Protest. Anstatt die Umsetzung des Grundrechts der Versammlungsfreiheit zu gewährleisten, würde dieser Gesetzesentwurf zu einer erheblichen Behinderung von einer bunten und vielfältigen Versammlungs- und Demonstrationskultur führen. Neben politischen Gruppierungen trifft dieser Eingriff jede Form von nicht-kommerziellen Versammlungen wie Fanmärsche von Fußballvereinen, Streikposten vor Werkstoren oder PRIDE/Christopher Street Day-Paraden.

Genauso wie in NRW soll das dauerhafte Abfilmen vom Versammlungsgeschehen durch Drohnen aus der Luft und kameraführende Beamte am Boden präventiv erlaubt werden. Desweiteren soll die Polizei verdeckt ermittelnde Beamte in Demonstrationszügen einsetzen dürfen. Der Polizei soll es außerdem möglich sein, Personenkontrollen im Vorfeld von Versammlungen durchzuführen. Der bloße Verdacht, dass Personen eine Versammlung stören wollen, könnte für die Polizei ausreichen, um sie und ihre Gegenstände zu durchsuchen, ihre Identität festzustellen und ihnen die Teilnahme an der Demonstration zu untersagen. 

Darüber hinaus erweitert das geplante Versammlungsgesetz in Hessen die Möglichkeiten, personenbezogene Daten von Versammlungsleiter*innen und Ordner*innen abzufragen. Dies soll möglich sein, wenn eine potentielle Gefährdung der Öffentlichkeit im Raum steht. Der Eingriff in den Straßenverkehr, bedingt durch das Durchführen eines Demonstrationszuges, kann bereits als solcher wahrgenommen werden – also kann dies in der Praxis auf jede Demonstration im öffentlichen Raum angewandt werden. Dies sind nur einige Beispiele, die das starke Misstrauen der politischen Verantwortlichen gegenüber Versammlungen abbilden. „Wir sehen hier, dass das demokratiefeindliche Versammlungsgesetz in NRW keine Ausnahme mehr darstellen soll, sondern quasi als Blaupause für weitere Bundesländer dient. Demonstrationen werden auf diese Weise immer weniger als Möglichkeit wahrgenommen werden können, um sich am politischen Willensbildungsprozess zu beteiligen.“, so Lola Münch vom Bündnis gegen das Versammlungsgesetz in NRW.

Die Organisator*innen des Arbeitskreises gegen das Versammlungsgesetz in Hessen rufen daher zur Demonstration am 11.03. um 13 Uhr am Wiesbadener Hauptbahnhof auf. 

Vor der Demo lädt der Arbeitskreis interessierte Pressevertreter*innen um 12 Uhr zu einem kurzen Pressebriefing vor dem Kesselhaus des Schlachthof Wiesbaden ein. Hier können Interviews und Fragen im Vorfeld getätigt werden, außerdem stehen die Pressesprecher*innen für eine Begleitung während der Demonstration zur Verfügung.

Zu den Details des Gesetzesentwurfs weisen wir auf die Stellungnahme des Komitees für Demokratie und Grundrechte e.V. hin: https://www.grundrechtekomitee.de/details/gestutzte-versammlungsfreiheit-umfassende-kritik-am-schwarz-gruenen-entwurf-fuer-ein-hessisches-versammlungsgesetz

#NoHVersFG #wi1103

Hausdurchsuchung in Siegen auf Grundlage des Versammlungsgesetzes in NRW

+++ Hausdurchsuchung in Siegen auf Grundlage des Versammlungsgesetzes in NRW

+++ Strafvorwurf lautet, ohne Anmeldung gegen einen AfD-Infostand protestiert zu haben

+++ Bündnis Versammlungsgesetz NRW stoppen hält Strafandrohung für Nichtanmeldung für verfassungswidrig

Das neu eingeführte Versammlungsgesetz in NRW stellt das Leiten von Versammlungen ohne Anmeldung unter Strafe. Anfang Januar wurde nun einer Person in Siegen vorgeworfen, ohne Anmeldung gegen einen AfD-Infostand protestiert zu haben. Das zuständige Amtsgericht bestätigte daraufhin eine Hausdurchsuchung bei dieser Person, die am 12.01.2023 unter Anwendung von körperlicher und psychischer Gewalt durchgeführt wurde. Laut einer Pressemitteilung der Roten Hilfe Siegen wurde die beschuldigte Person mit Handschellen fixiert, dazu genötigt ihre Notdurft zu verrichten, während ein Hund mit ihr in der Toilette eingesperrt war und bedrängt, die PINs für ihre elektronischen Geräte mitzuteilen.

Lola Münch erklärt: „Solche Erfahrungen hinterlassen den Beigeschmack, dass jede Form von politischer Meinungsäußerung auf der Straße diffuse Verfolgungen durch staatliche Organe bis in die eigene Wohnung nach sich ziehen kann. Insbesondere spontane politische Beteiligung wird dadurch unmöglich gemacht.“ 

Mit dem neuen Versammlungsgesetz in NRW (seit Janur 2022 in Kraft) kann schon eine Ansammlung von mind. 3 Personen, die ihre politische Meinung äußern, als Versammlung angesehen werden und die Polizei auf den Plan rufen. Auch eine solche Kleinstversammlung muss laut dem sehr restriktiven Versammlungsgesetz VORHER unter Nennung seines Namens und weiterer verpflichtender Angaben bei der Polizei angemeldet werden. Wer dies nicht tut, kann laut § 27 (1) VersG NRW mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden.

Nur Veranstalter:in oder Leiter:in einer Versammlung sind laut VersG NRW zu einer Anmeldung verpflichtet. Bereits die Begründung des Gesetzesentwurfs ließ allerdings erkennen, dass in Zukunft bei Versammlungen ohne Leiter:in diese Pflicht auch dadurch durchgesetzt werden können soll, dass die Polizei das Verhalten einer Person als sogenannte „faktische Leitung einer Versammlung“ einordnet. Dieser Umstand, dass die Polizei vor Ort hier ein politische Entscheidung treffen darf, und die drohenden Konsequenzen stehen der Selbstorganisation demokratischer Versammlungen entgegen. Zudem nennt Artikel 8 GG ausdrücklich das Recht zur Versammlung OHNE Anmeldung als Grundrecht. Die gesetzlich vorgesehene Bestrafung einer Nichtanmeldung ist daher verfassungswidrig, eine darauf gestütze Hausdurchsuchung erst recht.

„Das Versammlungsgesetz erkennt weiterhin das Recht darauf an, aus aktuellem Anlass augenblicklich eine Spontanversammlung ohne Anmeldung zu bilden. Deswegen fragen wir uns, warum ein Informationsstand, mit dem die AfD Passant:innen für sich gewinnen will, nicht genau so einen aktuellen Anlass darstellen sollte.“, kritisiert Lola Münch, eine der Sprecher:innen des Bündnisses gegen das Versammlungsgesetz.

Aus diesem Grund hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) bereits am 04.01.2023 gemeinsam mit dem Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen!“ eine Verfassungsbeschwerde gegen das seit Januar 2022 geltende Versammlungsgesetz NRW eingereicht. Iris Bernert-Leushacke, eine der Beschwerdeführer:innen, sagt hierzu: „Wir wehren uns dagegen, dass ein dermaßen undemokratisches Versammlungsgesetz dazu führt, dass die Versammlungsfreiheit in NRW massiv beschränkt wird.“ Mit der Verfassungsbeschwerde will die GFF ähnlichen Tendenzen bei der Gestaltung künftiger Landesversammlungsgesetze vorbeugen und so eine schrittweise Aushöhlung der Versammlungsfreiheit verhindern.

Gegen die angedrohte Hausdurchsuchung in Siegen wurde Beschwerde eingelegt. „Wir fordern, dass die Gerichte  noch in der Lage sind, der Polizei und ihren immer größer werdenden Handlungsbereichen Einhalt zu gebieten. Eine von Neonazis durchzogene Polizei, die sich eigenständig in der Verfolgung Einzelner austoben kann, gefährdet die demokratische Meinungsbildung.“, so Lola Münch.

GFF erhebt mit Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen!“ Verfassungsbeschwerde gegen massive Einschränkung der Versammlungsfreiheit in NRW

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) erhebt heute gemeinsam mit dem Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen!“ Verfassungsbeschwerde gegen das seit Januar 2022 geltende Versammlungsgesetz NRW. Die vor dem Verfassungsgerichtshof von Nordrhein-Westfalen eingereichte Beschwerde greift vor allem neue Straftatbestände, erweiterte Überwachungsbefugnisse und das präzedenzlose Totalverbot von Versammlungen auf Autobahnen an. In der Kombination schrecken diese bereits für sich verfassungswidrigen Regelungen Menschen davon ab, ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit auszuüben. Die GFF will erreichen, dass das Gericht die angegriffenen Vorschriften für nichtig erklärt. Per Eilantrag sollen einige Normen zudem bereits vorläufig außer Kraft gesetzt werden. „GFF erhebt mit Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen!“ Verfassungsbeschwerde gegen massive Einschränkung der Versammlungsfreiheit in NRW“ weiterlesen

Absage des politischen Forums am Sonntag 20.03.2022 im AZ-Mülheim

Liebe Bündnis-Teilnehmende,
mit großem Bedauern sind wir gezwungen, die Veranstaltung am Sonntag abzusagen. Nachdem die SPD-NRW keinen Vertreter / keine Vertreterin für den gesetzten Teilnehmer gefunden hat, haben heute morgen auch Die Grünen abgesagt. Von der Konzeption der Veranstaltung sind nun die wichtigsten Adressat:innen ausgefallen, eine Diskussion wäre in keiner Weise mehr zielführend und würde nur der Selbstvergewisserung dienen. Daher bitten wir um euer Verständnis – und freuen uns auf eine um so schönere Veranstaltung am 10.April, bei der wir gemeinsam beraten, wie das Thema Versammlungsgesetz weiter öffentlich gehalten wird.
Euer Vorbereitungsteam

Wie halten es SPD und Bündnis90/Grüne mit dem neuen Versammlungsgesetz in NRW?

+++ Politisches Diskussionsforum am Sonntag, 20. März in Mülheim a. d. Ruhr

+++ Anscheinend wenig Interesse von der NRW-SPD an Änderungen des von CDU und FDP beschlossenen „versammlungsfeindlichen“ Gesetzes

Wie halten es SPD und Bündnis90/Die Grünen mit dem neuen Versammlungsgesetz NRW im Fall einer rot-grünen, rot-rot-grünen oder Ampel-Koalition mit dem von CDU und FDP – unter Federführung von Innenminister Herbert Reul (CDU) – durchgesetzten neuen Versammlungsgesetz-NRW? Dazu veranstaltet das Bündnis „Versammlungsgesetz-NRW stoppen – Grundrechte erhalten“ am Sonntag (20. März) im AZ-Mülheim a. d. Ruhr ein politisches Diskussionsforum. Dieses wird auch gleichzeitig online gestreamt. In einer kritischen Auseinandersetzung wollen sich dazu Mitglieder des Deutschen Anwaltverein e. V. , der Neuen Richtervereinigung e.V., Vertreter:Innen des Bündnisses „Versammlungsgesetz NRW stoppen – Grundrechte erhalten“, der Landesschüler*innenvertretung und Vertreter:Innen von Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE und SPD auseinandersetzen. Nach Ansicht des Bündnisses sollte das von CDU und FDP beschlossene Versammlungsgesetz-NRW auch ein Schwerpunkt des bevorstehenden W
ahlkampfes sein. Doch scheint die SPD, die einen eigenen Gesetzentwurf bereits 2020 in den Landtag eingebracht hatte, wenig Interesse an einer Auseinandersetzung mit dem vorliegenden Gesetz zu haben, das sie noch im Dezember 2021 als „nicht tragbar“ bezeichnete. „Wie halten es SPD und Bündnis90/Grüne mit dem neuen Versammlungsgesetz in NRW?“ weiterlesen

Kritik am Versammlungsgesetz NRW: Aktion von ver.di und IG BAU vor dem Landtag

27.10.2021

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di NRW) lehnt den Vorstoß der Landesregierung zu einem Versammlungsgesetz NRW weiterhin ab. Morgen kommen deshalb Vertreterinnen und Vertreter von ver.di vor dem Landtag zu einer symbolischen Aktion zusammen, um erneut auf die Auswirkungen der geplanten Gesetzgebung aufmerksam zu machen. Die Aktion findet im Vorfeld der Sitzung des Innenausschusses statt und wird gemeinsam mit der IG BAU durchgeführt. Die Ausschussmitglieder von CDU, FDP, SPD und den Grünen sind eingeladen, an der Veranstaltung teilzunehmen.

  • Donnerstag, den 28. Oktober 2021, ab 13 Uhr
  • Landtagswiese in Düsseldorf (links mit Blick auf den Haupteingang) 

Dazu erklärt die ver.di-Landesleiterin Gabriele Schmidt: „Der geplante Gesetzesentwurf muss unbedingt gestoppt werden, da er massiv in unsere Freiheiten eingreift. Die Durchführung und Organisation von Demonstrationen wird völlig unverhältnismäßig erschwert und das sogenannte Militanzverbot führt dazu, dass die gelbe Weste als Kennzeichen von Streiks verschwinden könnte. So wird eine optische gemeinsame Identität von friedlichen Streikenden verhindert. Die Versammlungsfreiheit zählt in der parlamentarischen Demokratie zu den zentralen Grundrechten, weil sie es Menschen ermöglicht, ihre Anliegen auf die Straße zu tragen und Missstände anzuprangern. Demokratie braucht lebendige Versammlungen!“

https://nrw.verdi.de/presse/pressemitteilungen/++co++d6d867dc-370f-11ec-b9bf-001a4a160119

Stellungnahme ver.di NRW zum Versammlungsgesetz:

https://nrw.verdi.de/++file++60d9c5002dd761c0709e80f5/download/Stellungnahme ver.di Versammlungsgesetz.pdf  

Informationen zum Bündnis:

https://www.nrw-versammlungsgesetz-stoppen.de/

Aller guten Dinge sind 3 – Nächste Groß-Demonstration am 30.10. vom Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen“

Das geplante Versammlungsgesetz für NRW ist noch nicht abschließend beraten und beschlossen. Es gibt weiterhin scharfe Kritik an den Inhalten des vorgelegten Entwurfes. Nach zwei Groß-Demonstrationen mit insgesamt über 10.000 Teilnehmer:innen in Düsseldorf wird das NRWweite Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen“ am 30.10. in Köln demonstrieren. Der Protest unterstreicht nochmals die Kritik an den Inhalten des geplanten Gesetzes und zeigt auch die Breite des gesellschaftlichen Protestes: Gewerkschaften, Klimaaktive, Antifaschist:innen, Parteien, Fußball-Fans, Friedensaktive gehen gemeinsam gegen das Gesetz auf die Straße und treten für ein Grundrecht ein, das die CDU/FDP-Koalition in NRW massiv einschränken will.

Zur Rechtswidrigkeit der Einkesselung und Polizeigewalt anlässlich der Demonstration vom 26.06.2021 in Düsseldorf


Rede auf der Demo am 28.08.2021 „Versammlungsgesetz NRW stoppen – Grundrechte erhalten!“ von Anna Busl, Rechtsanwältin aus Bonn und Mitglied im erweiterten Vorstand des republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV)

Hallo Freunde, Genossen, Kollegen!

Wenn über hundert Menschen die Versammlungsfreiheit entzogen wird „Zur Rechtswidrigkeit der Einkesselung und Polizeigewalt anlässlich der Demonstration vom 26.06.2021 in Düsseldorf“ weiterlesen

Die Polizei kann nicht die Größe von Transparenten und Banner für eine komplette Demonstration untersagen – OVG-NRW vom 27.08.2021

Mit dem Beschluss vom 27.08.2021 (abends spät) hob das Oberverwaltungsgericht NRW (B. v. 27.08.2021 Az.: 15 B 1414/21) die Entscheidung der Verwaltungsgericht Düsseldorf (B. vom. 27.08.2021 Az. 18 L 1872/2021) auf, wonach die Auflage der Polizei Düsseldorf rechtmäßig wäre, der kompletten Demonstration für den 28.08.2021 in Düsseldorf „Versammlungsgesetz NRW stoppen – Grundrechte erhalten!“ zu bestimmen, dass Transparente und Banner eine Länge von 6 und Höhe von 1 Meter nicht überschreiten dürfen. „Die Polizei kann nicht die Größe von Transparenten und Banner für eine komplette Demonstration untersagen – OVG-NRW vom 27.08.2021“ weiterlesen