Anhörung zum Versammlungsgesetz-NRW – Mehrheitlich Expert:innen der Polizei – Zivilgesellschaft ausgeschlossen?

Pressemitteilung im Auftrag des Bündnisses „Versammlungsgesetz NRW stoppen“ vom 5. Mai 2021

++ Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen“ kritisiert Auswahl der Expert:innen zur Anhörung im Innenausschuss. Vertreter:innen der Zivilgesellschaft, die das Versammlungsrecht wahrnehmen, bleiben ausgeschlossen.

++ Landesregierung verfehlt den Kern eines Versammlungsgesetzes: es fehlt das Versammlungsrecht!

++ Am 06.05.2021 finden NRW-weit Protestveranstaltungen gegen das geplante Versammlungsgesetz statt.

Am 6. Mai. 2021 findet im Innenausschuss des Landtages Nordrhein-Westfalen eine Anhörung mit vom Landtag ernannten Expert:innen zum geplanten nordrhein-westfälischen Versammlungsgesetz statt. Das Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen! Grundrechte erhalten“ kritisiert, dass die geladenen Expert:innen mehrheitlich Funktionen bekleiden, die in unmittelbarer Nähe zu Polizei und Ordnungsdiensten stehen. Die Anwender:innen des Versammlungsrechts bleiben hingegen ausgeschlossen. Vertreter:innen der Zivilgesellschaft sind keine geladen: weder Bündnisse gegen Rechts noch Vertreter:innen der Klimabewegung werden gehört. Die Auswahl der vermeintlichen Versammlungsrechts-Expert:innen spiegelt wieder, wie die Landesregierung aus CDU und FDP auf das demokratische Grundrecht der Versammlungsfreiheit blickt: als polizeilich zu regelnde Störung. Es steht gerade nicht das Freiheitsrecht im Vordergrund, dessen Verwirklichung das Versammlungsgesetz dienen soll. Es scheint vielmehr um die Einhegung von Versammlungen durch Polizei und Ordnungsbehörden zu gehen, darum Versammlungen so „bequem“ und lenkbar wie möglich zu machen. Der Gesetzentwurf der Landesregierung stellt hauptsächlich ein Sammelsurium von Gefahrenabwehrrechten in obrigkeitsstaatlicher Tradition dar. Damit wird vermittelt, dass der größte Teil der Versammlungen in NRW unfriedlich verlaufen würde.

Dazu erklärt Bündnissprecherin Gizem Koçkaya: „Es verwundert uns nicht, dass der vorgelegte Regierungsentwurf bei den geladenen Sachverständigen kaum auf Bedenken stößt, wenn die Mehrheit der 10 geladenen Sachverständigen in unmittelbarer Nähe zur Polizei stehen. Ein Sachverständiger ist Honorarprofessor an der Universität des Saarlandes und Mitarbeiter der sächsischen AfD-Landtagsfraktion. Wie soll ein modernes und freiheitliches Versammlungsgesetz entstehen, wenn beispielsweise der leitende Kriminaldirektor a. D. Thomas Dammers in seiner Stellungnahme nahezu ausnahmslos auf seine Frustrationen im Zusammenhang mit den Protesten um den Hambacher Forst und Garzweiler II Bezug nimmt und legitime Proteste kriminalisiert sehen will? Die Missachtung der Zivilgesellschaft bei der Auswahl der Gäste der Anhörung zeichnet die den Gesetzesentwurf durchziehende Missachtung demokratischer Freiheiten nach.

„Lola Münch, ebenfalls Bündnissprecherin, ergänzt: „Die versammlungsfeindliche Haltung von Innenminister Reul spiegelt sich im Gesetzentwurf wieder, in dem es hauptsächlich um die Eindämmung der erfolgreichen Klimaproteste geht. Wir brauchen kein Versammlungsgesetz, das sich an der Unternehmenspolitik von RWE orientiert.“

Das Bündnis weist darauf hin, dass am 06.05.2021 zahlreiche Aktionen in unterschiedlichen Städten stattfinden (https://www.nrw-versammlungsgesetz-stoppen.de/aktionen/). In Düsseldorf findet ab 15:00 Uhr eine Protestversammlung vor dem Landtag statt.