Pressemitteilung: Größere Transparente und Banner erlaubt

+++ EILT! Demo gegen das Versammlungsrecht NRW – Oberverwaltungsgericht kippt Auflagen der Polizei

+++ Größere Transparente & Banner erlaubt

Die Polizei darf bei der heutigen Demonstration gegen das geplante Versammlungsgesetz NRW keine Auflagen bezüglich der Größe und Höhe der Banner machen. In der Nacht verwarf das Oberverwaltungsgericht den Beschluss des Verwaltungsgericht Düsseldorf (Az.: 18 L 1872/21), das die Beschränkung für rechtmäßig ansah. Die Polizei Düsseldorf hatte verfügt, dass Banner und Transparente nicht eine Größe von 1 Meter in der Höhe und 6 Meter in der Länge überschreiten dürfen. Dies erweist sich nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts als rechtswidrig. Die von der Polizei dargelegten Verdachtsmomente oder Vermutungen reichen nicht aus, um eine Beschränkung der Transparente für die gesamte Demo zu erlassen. Darüber hinaus muss sich die Versammlungsbehörde bei ihrer Gefahrenprognose auch mit dem Grundrechtsschutz nach Artikel 8 Grundgesetz in hinreichender Weise auseinandersetzen. (Az.: 15 B 1414/21)

Dazu Martin Behrsing, Anmelder und Versammlungsleiter der Demonstration: „Ich bin erleichtert, dass diese unsägliche Polizeiauflage keinen Bestand hat. Dies hätte nämlich bedeutet, dass zukünftig allein die Polizei die optische Wahrnehmbarkeit von Botschaften auf Demonstrationen bestimmen kann und somit indirekt Zensur ausüben kann. Gleichzeitig zeigt dieser Beschluss auch auf, dass das durch Innenminister Herbert Reul (CDU) geplante neue Versammlungsgesetz NRW so nicht durchkommen wird.“

Die Demonstration des Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen – Grundrechte erhalten“ startet heute Mittag, 13 Uhr, in Düsseldorf im Rheinpark an den Rheinterassen.