Pressemitteilung: Bündnis zieht vors Oberverwaltungsgericht

+++ EILT! Beschwerde beim OVG NRW eingelegt – Bündnis Versammlungsgesetz NRW stoppen – Grundrechte verteidigen! 

+++ Verwaltungsgericht Düsseldorf hält Beschränkungen von Bannern und Transparenten für rechtmäßig

Gegen den heute Nachmittag (Freitag, 27. August) erlassenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, wonach die polizeilichen Beschränkungen von Bannern und Transparenten rechtmäßig seien, hat das Bündnis sofortige Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht NRW eingelegt. 

Die Begründungen des Verwaltungsgerichts dazu überzeugen nicht und seien dazu geeignet, zukünftig die Selbstbestimmung aller Versammlungen und damit die optische Wahrnehmbarkeit von Botschaften durch die Polizei zu beschränken, so das Bündnis. Die weitere angegriffene Auflage, Konsum von Alkohol und Umgang der Versammlungsleitung hiermit, hatte die Polizeibehörde von sich aus gestern Abend zurückgezogen. Allerdings ist diese in dem heute Nachmittag neu zugestellten Auflagenbescheid wieder enthalten

„Das Gericht hat aus unserer Sicht die angebliche Gefahrenprognose der Polizei übernommen, ohne zu prüfen, ob diese tatsächlich zutrifft. Ebenso hat das Gericht die Darstellung der Polizei der Demonstration am 26. Juni 2021 völlig unkritisch übernommen. Aus unserer Sicht ist das Gericht dem gebotenen Amtsermittlungsgrundsatz nicht oder nur unzureichend nachgekommen, sagt Martin Behrsing, Anmelder und Versammlungsleiter der Demonstration.  

Wir wehren uns mit der Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht gegen die offensichtlich willkürlichen Auflagen; und lassen uns nicht davon abhalten, unseren legitimen Protest gegen das geplante Versammlungsgesetz morgen in Düsseldorf auf die Straße zu tragen, so Bündnissprecherin Gizem Koçkaya.