Das neue hessische „Versammlungsfreiheitsgesetz“

Mitte November letzten Jahres wurde ein Versammlungsgesetz für das Land Hessen vorgestellt. Wie in NRW wurde schon bald berechtigte Kritik laut. Der Gesetzentwurf ziele „auch auf Linke“ (besonders – aber nicht nur – in sogenannten „Blöcken“) und wurde als „Flickenteppich aus den eher repressiveren Regelungen“ der anderen Bundesländer beschrieben, bei dem es „um weitgehende Reglementierungen der Versammlungsfreiheit“ gehe. Es mangele an Klarheit bei der „Abgrenzung von erlaubtem und verbotenem Verhalten“.

Einschränkungen, wie sich Polizeikräfte zu erkennen geben müssen, Kontrollstellen, Übersichtsaufnahmen, eventuelle Weitergabe persönlicher Daten – die daraus resultierende abschreckende Wirkung haben wir bereits 2021 für das VersG NRW herausgearbeitet.

Protest auf Instagram: @nohversfg

Aufruf zur Prozessbeobachtung am 18. Oktober!

Solidarität mit dem Angeklagten!

Einige Prozesse gegen Teilnehmer:innen der Großdemonstration gegen das verabschiedete Versammlungsgesetz NRW am 26.06.2021 in Düsseldorf fanden bereits statt. Nun steht die Hauptverhandlung gegen einen weiteren Demonstranten an.

Wir rufen dazu auf, den anstehenden Prozess am kommenden Dienstag und weitere Prozesse gegen Teilnehmer:innen der Großdemonstration gegen das Versammlungsgesetz NRW kritisch zu begleiten und sich öffentlich solidarisch zu erklären. Es sollte auch bedacht werden, dass Verurteilungen aufenthaltsrechtliche Konsequenzen haben können. Wir fordern die sofortige Einstellung der Verfahren und Entschädigung! Der Protest gegen das undemokratische Versammlungsgesetz NRW ist legitim und kein Verbrechen!

Die Gerichtsverhandlung findet am Dienstag, den 18.10.2022, um 14:00 Uhr am Amtsgericht Düsseldorf (Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf) statt. Denkt an die Einlasskontrollen und erscheint frühzeitig.

#VersGNRWstoppen
#NoVersGNRW

Aufruf zur Prozessbeobachtung am 30. Mai!

Solidarität mit dem Angeklagten!

In den letzten Monaten fanden drei Prozesse gegen Teilnehmer:innen der Großdemonstration gegen das verabschiedete Versammlungsgesetz NRW am 26.06.2021 in Düsseldorf statt. Am kommenden Montag steht der vierte Prozess gegen einen weiteren Demonstranten an. Auch ihm wird Verstoß gegen das Versammlungsgesetz wegen Vermummung vorgeworfen.

Wir rufen dazu auf, den anstehenden Prozess am kommenden Montag und weitere Prozesse gegen Teilnehmer:innen der Großdemonstration gegen das Versammlungsgesetz NRW kritisch zu begleiten und sich öffentlich solidarisch zu erklären. Wir fordern die sofortige Einstellung der Verfahren und Entschädigung! Der Protest gegen das undemokratische Versammlungsgesetz NRW ist legitim und kein Verbrechen!

Die Gerichtsverhandlung findet am Montag, den 30.05.2022, um 10:00 Uhr am Amtsgericht Düsseldorf (Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf) statt. Denkt an die Einlasskontrollen und erscheint frühzeitig.

#VersGNRWstoppen
#NoVersGNRW

Aufruf zur Prozessbeobachtung am 6. Mai!

Solidarität mit dem Angeklagten!

Im Januar fanden zwei Prozesse gegen Teilnehmer:innen der Großdemonstration gegen das mittlerweile verabschiedete Versammlungsgesetz NRW am 26.06.2021 in Düsseldorf statt. Nun steht ein dritter Prozess gegen einen weiteren Demonstranten an. Ihm wird Verstoß gegen das Versammlungsgesetz wegen Vermummung und das Mitführen unerlaubter Waffen vorgeworfen.

Wir rufen dazu auf, den anstehenden Prozess am kommenden Freitag und weitere Prozesse gegen Teilnehmer:innen der Großdemonstration gegen das Versammlungsgesetz NRW kritisch zu begleiten und sich öffentlich solidarisch zu erklären. Wir fordern die sofortige Einstellung der Verfahren und Entschädigung! Der Protest gegen das undemokratische Versammlungsgesetz NRW ist legitim und kein Verbrechen!

Die Gerichtsverhandlung findet am Freitag, den 06.05.2022, um 10:45 Uhr am Amtsgericht Düsseldorf (Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf) statt. Denkt an die Einlasskontrollen und erscheint frühzeitig.

#VersGNRWstoppen
#NoVersGNRW

Aufruf zur Prozessbeobachtung!

Solidarität mit dem Angeklagten!

Erst vergangene Woche fand der erste Prozess gegen einen Teilnehmer der Großdemonstration gegen das mittlerweile verabschiedete Versammlungsgesetz NRW am 26.06.2021 in Düsseldorf statt. Nun steht ein zweiter Prozess gegen einen weiteren Demonstranten an. Ihm wird Verstoß gegen das Versammlungsgesetz wegen Vermummung vorgeworfen. Auf Grund dieses pauschalen Vorwurfs war der Angeklagte während der Großdemonstration mit hunderten Antifaschist:innen mehrere Stunden in einem Kessel festgehalten, erkennungsdienstlich behandelt und des Platzes verwiesen worden. Zu Unrecht wird dem Angeklagten, dem der legitime Protest gegen ein repressives Versammlungsgesetz mit Gewalt verwehrt wurde, der Prozess gemacht.

Wir rufen dazu auf, den anstehenden Prozess am kommenden Montag und weitere Prozesse gegen Teilnehmer:innen der Großdemonstration gegen das Versammlungsgesetz NRW kritisch zu begleiten und sich öffentlich solidarisch zu erklären. Wir fordern die sofortige Einstellung der Verfahren und Entschädigung! Der Protest gegen das undemokratische Versammlungsgesetz NRW ist legitim und kein Verbrechen!

Die Gerichtsverhandlung findet am Montag, den 31.01.2022, um 11:30 Uhr am Amtsgericht Düsseldorf (Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf) statt. Denkt an die Einlasskontrollen und erscheint frühzeitig.

#VersGNRWstoppen
#NoVersGNRW

Prozesstermin gegen Demonstranten der Großdemonstration vom 26.06. wegen fehlender Akteneinsicht vertagt!

Am 26.06. fand in Düsseldorf erstmals eine Großdemonstration gegen das vor Kurzem von der schwarz-gelben Landesregierung verabschiedete Versammlungsgesetz NRW statt. Dem Aufruf des breiten Bündnisses „Versammlungsgesetz NRW stoppen – Grundrechte erhalten!“ folgten etwa 10.000 Menschen. Die Demonstration selbst wurde bereits kurz nach Beginn durch die Polizei angegriffen, im weiteren Verlauf wurden hunderte Antifaschist:innen stundenlang eingekesselt, es gab zahlreiche Festnahmen und zum Teil massive Polizeigewalt.

Der Fall eines Demonstranten, der von der Polizei in eine Tiefgarage gezogen und dort misshandelt wurde, sollte am 19.01. vor dem Amtsgericht Düsseldorf verhandelt werden. Dem Demonstranten wird Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamt:innen vorgeworfen. Vor dem Gericht hielt das Bündnis eine Kundgebung ab. Etwa 30 Menschen folgten dem Aufruf und zeigten sich am Prozesstag solidarisch mit dem Angeklagten.

Die für diesen Tag angesetzte Verhandlung musste jedoch wider Erwarten vertagt werden. Der Verteidigung sind elementare Verfahrensakten, die vor allem Fotos und Videoaufzeichnungen enthielten, nicht zur Verfügung gestellt worden. Zudem wurden keine Zeug:innen benannt, diese sind aber am Verhandlungstag geladen worden. Der beantragten Aussetzung des Verfahrens musste das Gericht im Anschluss nach kurzer Diskussion nachkommen. Mit diesem Vorgehen zeigt die Staatsanwaltschaft, dass bei ihr kein Interesse an einer fairen Prozessführung besteht: Sämtliches Beweismaterial, das Staatsanwaltschaft und Polizei vorliegen, muss auch dem Beschuldigten bzw. seiner Verteidigung zugänglich sein.

Doch nicht nur das: Die bisher von der Verteidigung eingesehenen Videos und Akten belegen, was schon vermutet wurde: Obwohl die Polizei am Tag der Demonstration am 26.06. mehrfach ankündigte, keine Videoaufnahmen zu tätigen, ist durch die bisher bereitgestellten Akten bereits ersichtlich, dass die Polizei die Demonstration akribisch mit Nahaufnahmen und aus verschiedensten Winkeln aufgezeichnet hat; und das obwohl von Pyrotechnik oder sonstigen strafrechtlich relevanten Sachverhalten keine Spur war.

Als Bündnis werden wir das Verfahren weiter begleiten. Dabei geht es nicht nur um den einzelnen Fall des Angeklagten, sondern auch darum, wie es zu der Situation in der Tiefgarage kam. „Hätte die Polizei die Demonstration nicht ohne rechtliche Grundlage angegriffen, würde der Angeklagte heute sicher nicht vor Gericht stehen“, so die verteidigende Anwältin Anna Busl. Gegen die bei der Festnahme involvierten Polizeibeamt:innenen wurde zudem Anzeige erstattet. „Eine derartige Form der Polizeigewalt sollte in einem Rechtsstaat nicht einfach so hingenommen werden“, so Busl weiter.

Ob vor Gericht oder auf den Straßen- wir werden weiter gegen die Kriminalisierung unseres Protests und die Einschränkung unserer Grundrechte kämpfen. Protest gegen das undemokratische Versammlungsgesetz NRW ist legitim und kein Verbrechen!

Bündnis kritisiert Ablehnung eines Versammlungsleiters durch die Polizei Wuppertal

+++Polizei Wuppertal will Versammlungsleiter einer Demonstration gegen Polizeigewalt ablehnen
+++Bündnis kritisiert unverhältnismäßigen Eingriff in die Versammlungsfreiheit durch neues Versammlungsgesetz

Am 07.01.2022 ist das äußert repressive Versammlungsgesetz NRW in Kraft getreten. Kritiker:innen hatten während des Gesetzgebungsprozess gewarnt, das Gesetz greife massiv in das Selbstbestimmungsrecht von Demonstrationen ein und könne Bürger:innen von der Wahrnehmung ihrer Versammlungsfreiheit abschrecken. Nur wenige Tage nach dem Inkrafttreten des freiheitsfeindlichen Gesetzes zeigen sich dessen katastrophale Auswirkungen.

§ 12 Abs. 1 VersG NRW erlaubt der Polizei, eine Person als Versammlungsleitung abzulehnen, wenn sie davon ausgeht, dass durch diese Person die öffentliche Sicherheit gefährdet wird. Das Polizeipräsidium Wuppertal versucht damit nun, einen offenbar nicht genehmen Anmelder des „Forums gegen Polizeigewalt und Repression“ als Versammlungsleiter  loszuwerden. Mit Schreiben vom 13.01. teilte das Polizeipräsidium dem Anmelder mit, ihn für eine am 29.01. in Wuppertal geplante Demonstration als Leiter ablehnen zu wollen. Die Demonstration soll unter anderem an den kürzlich unter ungeklärten Umständen in Polizeigewahrsam verstorbenen Georgios Zantiotis erinnern.

„Die Aktion zeigt, dass das Gesetz ein Versammlungsverhinderungsgesetz ist“, erklärt Bündnissprecherin Gizem Koçkaya. „Kaum ist das Gesetz in Kraft, bedient sich die Polizei der neuen Instrumente, um unbequemen Demonstrationen das Leben schwer zu machen. Es zeigt sich einmal mehr, dass auch die Polizei ein politischer Akteur und keine neutrale Behörde ist!“

Bündnissprecherin Lola Münch ergänzt: „Die im Grundgesetz garantierte Versammlungsfreiheit schützt das Selbstbestimmungsrecht einer jeden Versammlung. Dazu gehört auch das Recht, die Leitung der eigenen Versammlung zu bestimmen. Darin wird massiv eingegriffen, wenn die Polizei einen Versammlungsleiter ablehnt. Zur Begründung werden polizeiliche Ermittlungen zu Straftatvorwürfen genannt, ohne dass diese zu rechtskräftigen Verurteilungen geführt haben. Die Unschuldsvermutung und die Versammlungsfreiheit dürfen nicht durch willkürliche Polizeimaßnahmen ausgehebelt werden! Wir solidarisieren uns mit dem Forum gegen Polizeigewalt und Repression und rufen dazu auf, am 29.01. zur Demonstration in Wuppertal zu kommen.“

Erster Prozess gegen einen Teilnehmer der Großdemonstration gegen das Versammlungsgesetz NRW vor dem Düsseldorfer Amtsgericht 

+++ Erster Prozess gegen einen Teilnehmer der Großdemonstration gegen das Versammlungsgesetz NRW vor dem Düsseldorfer Amtsgericht

+++ Angeklagter wurde in einer Tiefgarage von der Polizei drangsaliert

Gegen das das mittlerweile verabschiedete Versammlungsgesetz NRW protestierten am 26.06.2021 in Düsseldorf etwa 10.000 Menschen aus allen Schichten der Bevölkerung. Dabei kam es zu erschreckenden Szenen von Polizeigewalt, die Empörung auslösten. Am Mittwoch beginnt der Gerichtsprozess gegen einen Aktivisten, dessen Festnahme von anwesenden Journalist:innen gefilmt und das gewaltsame Handeln der Polizei dokumentiert wurde. Es ist zu vermuten, dass die Staatsanwaltschaft mit dieser Anklage und im weiteren Verlauf mit der Verhandlung ein Exempel statuieren will. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautet tätlicher Angriff auf und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.

Der Aktivist, der gerade die Demonstration verließ, wurde ohne unmittelbaren Anlass und ohne dass ihm der Grund für die Festnahme genannt wurde von mehreren Polizist:innen aus einer friedlichen Gruppe von Menschen heraus gezogen und in ein Parkhaus gedrängt. Dort wurde er, wie auf dem Video zu sehen ist, mit brutaler Gewalt auf dem Boden fixiert. Seine starken Schmerzen sind deutlich erkennbar. Sanitäter:innen, Presse und einer Rechtsanwältin wurde der Zugang verwehrt.

„Diese äußerst brutale Festnahme ist skandalös! Wir rufen auf zur kritischen Prozessbeobachtung und zu einer Kundgebung parallel zu der Verhandlung. Zeigen wir unsere Solidarität, denn die ist stärker als die Repression, die wir erfahren“, erklärt Bündnissprecherin Gizem Koçkaya. Die Verhandlung wird am 19.01.2022 um 9:30 Uhr im Amtsgericht Düsseldorf stattfinden.

Das neue Versammlungsgesetz NRW darf in dieser Form nicht bestehen bleiben

Die Geister, die CDU und FDP riefen, werden sie nun nicht mehr los! Demonstrierende mit Frontbanner.+++ Das neue Versammlungsgesetz NRW darf in dieser Form nicht bestehen bleiben

+++ CDU und FDP werden die Geister, die sie riefen, nicht mehr loswerden

Nachdem heute mit der hauchdünnen Mehrheit von einer Stimme CDU und FDP das Versammlungsgesetz NRW – gegen den Widerstand der demokratischen Oppositionsparteien und eines gesellschaftlich sehr breit aufgestellten Bündnisses – durch“gejagt“ haben, kündigt das Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen – Grundrechte erhalten!“ mit allen demokratischen Mitteln Widerstand gegen dieses Gesetz an. Das Bündnis wird es nicht hinnehmen, dass NRW das autoritärste und undemokratischste Versammlungsgesetz in der Bundesrepublik Deutschland hat.

„Die Geister, die CDU und FDP riefen, werden sie nicht wieder loswerden. Insbesondere können sich die beiden Parteien schon jetzt darauf einstellen, dass wir besonders im Wahlkampf dieses Gesetz immer wieder zum Thema Nummer Eins machen. Dass CDU und FDP noch schnell vor Weihnachten das Gesetz durch das Parlament gepeitscht haben, lässt erahnen, wie wenig erfreut sie über die damit heraufbeschworene breite Protestbewegung waren. Doch gerade mit diesem Verfahren hat die Regierung ein weiteres Beispiel für ihr zweifelhaftes Demokratieverständnis geboten, mit dem sie sich auch im Wahlkampf konfrontiert sehen wird.“, erklärt Gizem Koçkaya.

Neben öffentlichkeitswirksamen Aktionen will das Bündnis auch zu juristischen Mitteln gegen das Versammlungsgesetz greifen. So erscheint eine Verfassungsbeschwerde aussichtsreich, da Vieles im Gesetz aus Sicht des Bündnisses verfassungswidrig ist und oder der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts widerspricht. Daran haben auch die von CDU und FDP vorgenommenen Änderungen nichts geändert, da dies allenfalls kosmetische Korrekturen sind.

„Bereits Anfang des Jahres 2022 werden wir einen Aktionsplan ausarbeiten und den dann gezielt umsetzen, damit deutlich wird, welches undemokratische Gesetz in NRW vorherrscht. Demonstrationen und Versammlungen werden als Gefahr angesehen und nicht polizeikonformes Verhalten wird unter Strafe gestellt. Welchen Nährboden CDU und FDP da für rechte Parteien bereitet haben, ist ihnen wohl nicht bewusst. Eine Verschiebung des konservativen Spektrums im Parteiensystem nach rechts droht aber nicht zuletzt auch in den Parlamenten und auf den Straßen“, so Gizem Koçkaya weiter.