Bündnis kritisiert die Änderung der Verwaltungsgebührenordnung

+++Legitime Proteste sollen durch Drohung mit Kosten unterdrückt werden

+++Herbert Reul macht was er will – die Grünen machen mit

Anlässlich der heutigen Anhörung im Innenausschuss des Landtags kritisiert das Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen – Grundrechte erhalten“ die Änderung der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung durch Innenminister Herbert Reul. Mit der Änderung soll künftig das  „Tätigwerden der Polizei wegen einer öffentlichen Ansammlung auf Grund eines Aufrufes oder dessen Weiterverbreitung in einem sozialen Netzwerk “ den vermeintlichen Verursacher:innen in Rechnung gestellt werden, „wenn die Ansammlung die öffentliche Sicherheit oder Ordnung beeinträchtigt“. Weiterhin sollen Betroffene zur Kasse gebeten werden, wenn die Polizei ihnen gegenüber „unmittelbaren Zwang“ anwendet, um eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit abzuwehren. Die Höhe der Gebühr kann bis zu 50.000€ betragen, für die Berechnung soll die Dauer des Polizeieinsatzes, aber auch die Anfahrt sowie Vor- und Nachbereitung maßgeblich sein.

„Herbert Reul wünscht sich Friedshofsruhe, statt einer lebendigen Zivilgesellschaft“, kommentiert Bündnissprecherin Gizem Koçkaya die Neuregelung. „Demonstrationen, Aktionen des zivilen Ungehorsams und andere politische Protestformen haben immer das Anliegen, durch wohldosierte Störung für öffentliche Aufmerksamkeit zu sorgen. Durch die hohen Gebühren sollen die Menschen davon abgehalten werden, für ihre politische Meinung auf die Straße zu gehen. Kleinere Störungen, etwa des Straßenverkehrs, gehen von jeder Demonstration aus“, führt Koçkaya weiter aus.

Bündnissprecherin Lola Münch ergänzt: „Die Gebührenordnung wurde sogar vor der Anhörung zu einem Antrag der FDP-Fraktion geändert. Hier zeigt sich, dass Schwarz-Grün offenbar sogar die neoliberalen FDP-Vorschläge auf der rechten Spur überholen will. Herbert Reul agiert wie immer als harter Law & Order-Politiker, die Grünen widersprechen nicht. Auch wenn die Rechtsverordnung nicht im Landtag zustimmungspflichtig ist, hätten zumindest die Minister:innen von Bündnis 90/ Die Grünen im Kabinett ihr Veto einlegen müssen. Hier hat man entweder gepennt – oder man ist heimlich mit der Reul’schen Innenpolitik einverstanden.“

Hintergrund: Durch eine Verordnung des Innenministers Herbert Reul vom 08.08.2023, in Kraft getreten am 12.08.2023, sind in der Anlage der neuen Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen die Punkte 2.1.1.5 und 2.1.1.6 bzgl. Flashmobs bzw. unmittelbarem Zwang hinzugekommen. Gebühren für Polizeieinsätze werden in Stundensätzen je angefangene Viertelstunde berechnet und können in Summe von bis zu 50.000 Euro erhoben werden. „Unmittelbarer Zwang“ beschreibt die Anwendung von u.a. körperlicher Gewalt durch Polizeibeamt:innen, um ein bestimmtes Verhalten zu erzwingen. Ein Beispiel für die Anwendung unmittelbaren Zwanges war vergangene Woche in Dortmund zu besichtigen. Dort rissen Ordnungskräfte einem Aktivisten des Solidaritätskreis Mouhamed gewaltsam Flyer aus der Hand, da sie der Auffassung waren, diese dürften nicht am Rande eines Marktplatzes verteilt werden. Nach der neuen Gebührenordnung würde dies dem Aktivisten möglicherweise auch noch in Rechnung gestellt.

Bündnis kritisiert geplante Verlängerung von Telekommunikationsüberwachung und elektronischer Fußfessel im Polizeigesetz NRW

+++ Schwarz-Grün will Überwachung für fünf Jahre weiterführen

+++ Grüne enttäuschen mit Zustimmung zum Polizeigesetz, das sie früher kritisierten

Das Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen – Grundrechte erhalten“ kritisiert die geplante Verlängerung der polizeilichen Befugnisse zur präventiven Telekommunikationsüberwachung sowie der Aufenthaltsüberwachung mit sog. elektronischen „Fußfesseln“. Der Entwurf für das „Siebte Gesetz zur Änderung des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen“ sieht die Verlängerung der §§ 20c, 34c PolG NRW bis zum 31.12.2028 vor.

Bündnissprecherin Gizem Koçkaya erklärt: „Wir sind entsetzt, dass die Grünen das Polizeigesetz NRW nun unterstützen, obwohl sie vor fünf Jahren noch mit uns dagegen protestiert haben. Ohne die Zustimmung würden die §§ 20c, 34c PolG NRW zum Jahresende außer Kraft treten, das Gesetz wäre also teilweise entschärft. Die Zustimmung der Grünen ist  eine Verschärfung des Polizeirechts! Dabei hatten die Grünen vor der Wahl versprochen, die Verschärfungen aus dem Jahr 2018 zu korrigieren und die Grundrechte zu stärken.“

„Besonders scharf kritisieren wir die Verlängerung der Befugnis zur präventiven Telekommunikationsüberwachung in § 20c PolG NRW. Laut der Evaluation des LKA NRW wurde die TKÜ im letzten Jahr nur 18 Mal angewandt. Allein dass die Polizei die Befugnis hat, birgt jedoch die Gefahr erheblicher Grundrechtseingriffe. Die geringe Praxisrelevanz spricht dafür, die Befugnis ersatzlos zu streichen“, kommentiert  Bündnissprecherin Lola Münch. „Am Verfahren ist kritikwürdig, dass die Evaluation der §§ 20c, 34c PolG NRW nicht durch eine unabhängige wissenschaftliche Stelle, sondern durch das LKA stattgefunden hat. Im Evaluationsbericht erhalten fast nur polizeiliche Sichtweisen eine Stimme. Die Perspektive der Zivilgesellschaft ist bei dieser Landesregierung wohl zu unbequem“, führt Münch weiter aus.

Das Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen – Grundrechte erhalten“ setzt die Arbeit des Bündnisses „Polizeigesetz NRW stoppen“ fort. Bündnismitglieder beteiligen sich u.a. an der Verfassungsbeschwerde gegen das PolG NRW vor dem Bundesverfassungsgericht sowie gegen das Versammlungsgesetz vor dem Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen. Zudem unterstützt das Bündnis Betroffene polizeilicher Maßnahmen, etwa die Klage von Teilnehmer:innen der Demonstration am 26.06.2021 gegen den Polizeikessel.

Erster Teilerfolg gegen Polizeieinsatz vom 26.06.2021 vor Gericht

++ Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen“ erzielt ersten Teilerfolg vor Gericht – OVG NRW weist Beschwerde der Polizei Düsseldorf gegen Entscheidung des Verwaltungsgerichtes ab

++ Innenminister Reuls Versuch, den Protest als kriminell zu deklarieren, ist gescheitert

In dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren zwischen dem Polizeipräsidium Düsseldorf und den Kläger:innen des Bündnisses „Versammlungsgesetz NRW stoppen“ wurde die Beschwerde der Düsseldorfer Polizei gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 25. Oktober 2022 mit Beschluss des Oberverwaltungsgerichts vom 27. April 2023 zurückgewiesen. Die Polizei und das Innenministerium NRW hatten vergeblich versucht, die Klage der Demonstrationsleiter und anderer Kläger:innen wegen des Ausschlusses von etwa 300 Teilnehmer:innen und der gewaltsamen Eskalation der Polizei bei der Demonstration gegen das Versammlungsrecht am 26. Juni 2021 abzuweisen. Nach Ansicht von Polizei und Innenministerium NRW wäre das damalige Geschehen ausschließlich strafrechtlich zu betrachten gewesen, so die Argumentation der von dem Land NRW beauftragten Rechtsanwaltskanzlei Dolde Mayen und Partner aus Bonn. Dem widersprach auch das Oberverwaltungsgericht NRW und entschied, dass die Kläger:innen zurecht Klage vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf erhoben haben.

„Das Polizeipräsidium Düsseldorf versucht nachträglich, die Demonstration vom 26.06.2021 zu kriminalisieren, indem sie suggeriert, vermeintliche Straftaten der Demonstrant:innen verfolgt zu haben. Tatsächlich hat sich die Polizei vor Ort auf die Gefahrenabwehr berufen – davon scheint sie nun nichts mehr wissen zu wollen, da sie bemerkt hatte, dass es keine rechtliche Grundlage für ein solches Vorgehen gab! Wir werden weiter vor den Gerichten gegen versammlungsfeindliche Maßnahmen vorgehen“, erklärt Martin Behrsing, Versammlungsleiter der Demonstration vom 26.06.2021 und einer der Beschwerdeführer der Verfassungsbeschwerde gegen das Versammlungsgesetz NRW.

Gizem Koçkaya, Sprecherin des Bündnisses „Versammlungsgesetz NRW stoppen“ und Klägerin gegen die Polizeimaßnahmen am 26.06.2021 ergänzt: „Die Polizei hat uns am 26.06.2021 stundenlang eingekesselt, als wir gegen Herbert Reuls repressive Politik protestiert haben. Dies wurde immer wieder mit absurden Argumenten gerechtfertigt, etwa dass hochgehaltene Transparente oder die damals rechtlich vorgeschriebenen Corona-Masken als Vermummung anzusehen seien. Wir streiten vor Gericht dafür, dass der Polizeieinsatz als das anerkannt wird, was er war: rechtswidrig und versammlungsfeindlich!“

Bei der Demonstration am 26. Juni 2021 in Düsseldorf hatte das Bündnis das damals noch im Gesetzgebungsverfahren befindliche Versammlungsgesetz NRW wegen seiner weitreichenden Einschränkungen der Versammlungsfreiheit kritisiert. Die Polizei reagierte auf die Demonstration mit einem gewaltsamen Einsatz, bei dem Journalist:innen verletzt und über 300 Versammlungsteilnehmer:innen rechtswidrig eingekesselt wurden. Seit der Demonstration klagt das Bündnis vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf gegen den Polizeieinsatz. Zudem hat das Bündnis gemeinsam mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte Beschwerde gegen das Versammlungsgesetz NRW vor dem Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen erhoben.

Das neue hessische „Versammlungsfreiheitsgesetz“

Mitte November letzten Jahres wurde ein Versammlungsgesetz für das Land Hessen vorgestellt. Wie in NRW wurde schon bald berechtigte Kritik laut. Der Gesetzentwurf ziele „auch auf Linke“ (besonders – aber nicht nur – in sogenannten „Blöcken“) und wurde als „Flickenteppich aus den eher repressiveren Regelungen“ der anderen Bundesländer beschrieben, bei dem es „um weitgehende Reglementierungen der Versammlungsfreiheit“ gehe. Es mangele an Klarheit bei der „Abgrenzung von erlaubtem und verbotenem Verhalten“.

Einschränkungen, wie sich Polizeikräfte zu erkennen geben müssen, Kontrollstellen, Übersichtsaufnahmen, eventuelle Weitergabe persönlicher Daten – die daraus resultierende abschreckende Wirkung haben wir bereits 2021 für das VersG NRW herausgearbeitet.

Protest auf Instagram: @nohversfg

Aufruf zur Prozessbeobachtung am 18. Oktober!

Solidarität mit dem Angeklagten!

Einige Prozesse gegen Teilnehmer:innen der Großdemonstration gegen das verabschiedete Versammlungsgesetz NRW am 26.06.2021 in Düsseldorf fanden bereits statt. Nun steht die Hauptverhandlung gegen einen weiteren Demonstranten an.

Wir rufen dazu auf, den anstehenden Prozess am kommenden Dienstag und weitere Prozesse gegen Teilnehmer:innen der Großdemonstration gegen das Versammlungsgesetz NRW kritisch zu begleiten und sich öffentlich solidarisch zu erklären. Es sollte auch bedacht werden, dass Verurteilungen aufenthaltsrechtliche Konsequenzen haben können. Wir fordern die sofortige Einstellung der Verfahren und Entschädigung! Der Protest gegen das undemokratische Versammlungsgesetz NRW ist legitim und kein Verbrechen!

Die Gerichtsverhandlung findet am Dienstag, den 18.10.2022, um 14:00 Uhr am Amtsgericht Düsseldorf (Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf) statt. Denkt an die Einlasskontrollen und erscheint frühzeitig.

#VersGNRWstoppen
#NoVersGNRW

Aufruf zur Prozessbeobachtung am 30. Mai!

Solidarität mit dem Angeklagten!

In den letzten Monaten fanden drei Prozesse gegen Teilnehmer:innen der Großdemonstration gegen das verabschiedete Versammlungsgesetz NRW am 26.06.2021 in Düsseldorf statt. Am kommenden Montag steht der vierte Prozess gegen einen weiteren Demonstranten an. Auch ihm wird Verstoß gegen das Versammlungsgesetz wegen Vermummung vorgeworfen.

Wir rufen dazu auf, den anstehenden Prozess am kommenden Montag und weitere Prozesse gegen Teilnehmer:innen der Großdemonstration gegen das Versammlungsgesetz NRW kritisch zu begleiten und sich öffentlich solidarisch zu erklären. Wir fordern die sofortige Einstellung der Verfahren und Entschädigung! Der Protest gegen das undemokratische Versammlungsgesetz NRW ist legitim und kein Verbrechen!

Die Gerichtsverhandlung findet am Montag, den 30.05.2022, um 10:00 Uhr am Amtsgericht Düsseldorf (Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf) statt. Denkt an die Einlasskontrollen und erscheint frühzeitig.

#VersGNRWstoppen
#NoVersGNRW

Aufruf zur Prozessbeobachtung am 6. Mai!

Solidarität mit dem Angeklagten!

Im Januar fanden zwei Prozesse gegen Teilnehmer:innen der Großdemonstration gegen das mittlerweile verabschiedete Versammlungsgesetz NRW am 26.06.2021 in Düsseldorf statt. Nun steht ein dritter Prozess gegen einen weiteren Demonstranten an. Ihm wird Verstoß gegen das Versammlungsgesetz wegen Vermummung und das Mitführen unerlaubter Waffen vorgeworfen.

Wir rufen dazu auf, den anstehenden Prozess am kommenden Freitag und weitere Prozesse gegen Teilnehmer:innen der Großdemonstration gegen das Versammlungsgesetz NRW kritisch zu begleiten und sich öffentlich solidarisch zu erklären. Wir fordern die sofortige Einstellung der Verfahren und Entschädigung! Der Protest gegen das undemokratische Versammlungsgesetz NRW ist legitim und kein Verbrechen!

Die Gerichtsverhandlung findet am Freitag, den 06.05.2022, um 10:45 Uhr am Amtsgericht Düsseldorf (Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf) statt. Denkt an die Einlasskontrollen und erscheint frühzeitig.

#VersGNRWstoppen
#NoVersGNRW

Aufruf zur Prozessbeobachtung!

Solidarität mit dem Angeklagten!

Erst vergangene Woche fand der erste Prozess gegen einen Teilnehmer der Großdemonstration gegen das mittlerweile verabschiedete Versammlungsgesetz NRW am 26.06.2021 in Düsseldorf statt. Nun steht ein zweiter Prozess gegen einen weiteren Demonstranten an. Ihm wird Verstoß gegen das Versammlungsgesetz wegen Vermummung vorgeworfen. Auf Grund dieses pauschalen Vorwurfs war der Angeklagte während der Großdemonstration mit hunderten Antifaschist:innen mehrere Stunden in einem Kessel festgehalten, erkennungsdienstlich behandelt und des Platzes verwiesen worden. Zu Unrecht wird dem Angeklagten, dem der legitime Protest gegen ein repressives Versammlungsgesetz mit Gewalt verwehrt wurde, der Prozess gemacht.

Wir rufen dazu auf, den anstehenden Prozess am kommenden Montag und weitere Prozesse gegen Teilnehmer:innen der Großdemonstration gegen das Versammlungsgesetz NRW kritisch zu begleiten und sich öffentlich solidarisch zu erklären. Wir fordern die sofortige Einstellung der Verfahren und Entschädigung! Der Protest gegen das undemokratische Versammlungsgesetz NRW ist legitim und kein Verbrechen!

Die Gerichtsverhandlung findet am Montag, den 31.01.2022, um 11:30 Uhr am Amtsgericht Düsseldorf (Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf) statt. Denkt an die Einlasskontrollen und erscheint frühzeitig.

#VersGNRWstoppen
#NoVersGNRW

Prozesstermin gegen Demonstranten der Großdemonstration vom 26.06. wegen fehlender Akteneinsicht vertagt!

Am 26.06. fand in Düsseldorf erstmals eine Großdemonstration gegen das vor Kurzem von der schwarz-gelben Landesregierung verabschiedete Versammlungsgesetz NRW statt. Dem Aufruf des breiten Bündnisses „Versammlungsgesetz NRW stoppen – Grundrechte erhalten!“ folgten etwa 10.000 Menschen. Die Demonstration selbst wurde bereits kurz nach Beginn durch die Polizei angegriffen, im weiteren Verlauf wurden hunderte Antifaschist:innen stundenlang eingekesselt, es gab zahlreiche Festnahmen und zum Teil massive Polizeigewalt.

Der Fall eines Demonstranten, der von der Polizei in eine Tiefgarage gezogen und dort misshandelt wurde, sollte am 19.01. vor dem Amtsgericht Düsseldorf verhandelt werden. Dem Demonstranten wird Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamt:innen vorgeworfen. Vor dem Gericht hielt das Bündnis eine Kundgebung ab. Etwa 30 Menschen folgten dem Aufruf und zeigten sich am Prozesstag solidarisch mit dem Angeklagten.

Die für diesen Tag angesetzte Verhandlung musste jedoch wider Erwarten vertagt werden. Der Verteidigung sind elementare Verfahrensakten, die vor allem Fotos und Videoaufzeichnungen enthielten, nicht zur Verfügung gestellt worden. Zudem wurden keine Zeug:innen benannt, diese sind aber am Verhandlungstag geladen worden. Der beantragten Aussetzung des Verfahrens musste das Gericht im Anschluss nach kurzer Diskussion nachkommen. Mit diesem Vorgehen zeigt die Staatsanwaltschaft, dass bei ihr kein Interesse an einer fairen Prozessführung besteht: Sämtliches Beweismaterial, das Staatsanwaltschaft und Polizei vorliegen, muss auch dem Beschuldigten bzw. seiner Verteidigung zugänglich sein.

Doch nicht nur das: Die bisher von der Verteidigung eingesehenen Videos und Akten belegen, was schon vermutet wurde: Obwohl die Polizei am Tag der Demonstration am 26.06. mehrfach ankündigte, keine Videoaufnahmen zu tätigen, ist durch die bisher bereitgestellten Akten bereits ersichtlich, dass die Polizei die Demonstration akribisch mit Nahaufnahmen und aus verschiedensten Winkeln aufgezeichnet hat; und das obwohl von Pyrotechnik oder sonstigen strafrechtlich relevanten Sachverhalten keine Spur war.

Als Bündnis werden wir das Verfahren weiter begleiten. Dabei geht es nicht nur um den einzelnen Fall des Angeklagten, sondern auch darum, wie es zu der Situation in der Tiefgarage kam. „Hätte die Polizei die Demonstration nicht ohne rechtliche Grundlage angegriffen, würde der Angeklagte heute sicher nicht vor Gericht stehen“, so die verteidigende Anwältin Anna Busl. Gegen die bei der Festnahme involvierten Polizeibeamt:innenen wurde zudem Anzeige erstattet. „Eine derartige Form der Polizeigewalt sollte in einem Rechtsstaat nicht einfach so hingenommen werden“, so Busl weiter.

Ob vor Gericht oder auf den Straßen- wir werden weiter gegen die Kriminalisierung unseres Protests und die Einschränkung unserer Grundrechte kämpfen. Protest gegen das undemokratische Versammlungsgesetz NRW ist legitim und kein Verbrechen!