Aller guten Dinge sind 3 – Nächste Groß-Demonstration am 30.10. vom Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen“

Das geplante Versammlungsgesetz für NRW ist noch nicht abschließend beraten und beschlossen. Es gibt weiterhin scharfe Kritik an den Inhalten des vorgelegten Entwurfes. Nach zwei Groß-Demonstrationen mit insgesamt über 10.000 Teilnehmer:innen in Düsseldorf wird das NRWweite Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen“ am 30.10. in Köln demonstrieren. Der Protest unterstreicht nochmals die Kritik an den Inhalten des geplanten Gesetzes und zeigt auch die Breite des gesellschaftlichen Protestes: Gewerkschaften, Klimaaktive, Antifaschist:innen, Parteien, Fußball-Fans, Friedensaktive gehen gemeinsam gegen das Gesetz auf die Straße und treten für ein Grundrecht ein, das die CDU/FDP-Koalition in NRW massiv einschränken will.

Pressemitteilung: Bündnis zieht vors Oberverwaltungsgericht

+++ EILT! Beschwerde beim OVG NRW eingelegt – Bündnis Versammlungsgesetz NRW stoppen – Grundrechte verteidigen! 

+++ Verwaltungsgericht Düsseldorf hält Beschränkungen von Bannern und Transparenten für rechtmäßig

Gegen den heute Nachmittag (Freitag, 27. August) erlassenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, wonach die polizeilichen Beschränkungen von Bannern und Transparenten rechtmäßig seien, hat das Bündnis sofortige Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht NRW eingelegt. 

Die Begründungen des Verwaltungsgerichts dazu überzeugen nicht und seien dazu geeignet, zukünftig die Selbstbestimmung aller Versammlungen und damit die optische Wahrnehmbarkeit von Botschaften durch die Polizei zu beschränken, so das Bündnis. Die weitere angegriffene Auflage, Konsum von Alkohol und Umgang der Versammlungsleitung hiermit, hatte die Polizeibehörde von sich aus gestern Abend zurückgezogen. Allerdings ist diese in dem heute Nachmittag neu zugestellten Auflagenbescheid wieder enthalten

„Das Gericht hat aus unserer Sicht die angebliche Gefahrenprognose der Polizei übernommen, ohne zu prüfen, ob diese tatsächlich zutrifft. Ebenso hat das Gericht die Darstellung der Polizei der Demonstration am 26. Juni 2021 völlig unkritisch übernommen. Aus unserer Sicht ist das Gericht dem gebotenen Amtsermittlungsgrundsatz nicht oder nur unzureichend nachgekommen, sagt Martin Behrsing, Anmelder und Versammlungsleiter der Demonstration.  

Wir wehren uns mit der Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht gegen die offensichtlich willkürlichen Auflagen; und lassen uns nicht davon abhalten, unseren legitimen Protest gegen das geplante Versammlungsgesetz morgen in Düsseldorf auf die Straße zu tragen, so Bündnissprecherin Gizem Koçkaya.

Pressemitteilung: Polizei greift massiv in Gestaltungsfreiheit der Demonstration ein

+++ Eilantrag beim VG-Düsseldorf gegen Polizei-Demoauflagen am 28.08. in Düsseldorf eingereicht – Versammlungsgesetz NRW stoppen – Grundrechte verteidigen!
+++ Polizei greift massiv in Gestaltungsfreiheit der Demonstration ein

Am kommenden Samstag, 28. August, wollen erneut tausende Gegner:innen des geplanten Versammlungsgesetzes NRW der schwarz-gelben Koalition in Düsseldorf auf die Straße gehen. Der obligatorische Auflagenbescheid ließ jedoch lange auf sich warten. Nachdem die Demonstration bereits am 12. Juli 2021 angemeldet wurde, erteilte die Polizei erst am gestrigen Mittwoch Demonstrationsauflagen, die mit einer angeblichen Gefahrenlage der öffentlichen Sicherheit begründet wurden. Dies obwohl im einen Kooperationsgespräch vor zehn Tagen und auch in der gestern erteilten Auflage der Polizei von einem friedlichen Versammlungsgeschehen ausgegangen wird. Dagegen hat das Bündnis heute einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eingereicht, da insbesondere zwei Auflagen für die Anmelder und Demonstrationsleitenden nicht hinnehmbar sind.

Aus Sicht des Bündnisses sind die Auflagen darauf angelegt, dass die Polizei erneut die Demonstration eskalieren und ein ähnliches Desaster anrichten soll, wie es bereits bei der Demo am 26. Juni der Fall war, in der über 300 Personen über sechs Stunden rechtswidrig eingekesselt wurden. „Die von der Polizei im Auflagebescheid konstruierte Gefahrenlage aus vergangenen Demonstrationen besteht nicht. Vielmehr wird hier, wahrscheinlich durch das Innenministerium, etwas konstruiert und die Polizeibehörde angewiesen absurde Auflagen zu erlassen“, so Martin Behrsing, Anmelder und Versammlungsleiter.

Konkret wurde dem Anmelder am Dienstag telefonisch von der Düsseldorfer Versammlungsbehörde mitgeteilt, dass Transparente maximal 4 Meter lang sein und 1 Meter Höhe haben dürfen und nicht in Kopfhöhe gehalten werden dürfen. Darauf teilte dieser mit, dass dies nicht akzeptiert werden kann, da allein schon das Fronttransparent der Demonstration 6 Meter lang sein wird und andere Gruppen wahrscheinlich schon andere Transparente erstellt haben. Acht Stunden später erteilte die Polizei den Auflagebescheid, laut dem Transparente auf 600×100 cm begrenzt sind. Aus Sicht des Bündnisses ist dies rechtswidrig und stellt einen gravierenden Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Versammlung dar. „Transparente und Banner erfüllen auch nicht den Tatbestand des Vermummungsverbots. Dies wurde sowohl durch das OLG Zweibrücken als auch vom OVG Sachsen bestätigt“, so Behrsing weiter.

Weiterhin soll die Demonstrationsleitung dafür Sorge tragen, dass der Versammlungsleiter und Ordner:Innen , erkennbar berauschte bzw. alkoholisierte Personen, die die Versammlung mit ihrem alkoholspezifischem Verhalten stören, von der Versammlung ausschließen. Es ist jedoch nicht ersichtlich, dass in der Vergangenheit bereits eine konkrete Gefahrenlage eingetreten wäre, die mit der Auflage abgewehrt werden müsste. Dass die Polizei die Auflage zudem als Standardauflage verfügt hat, ohne den konkreten Einzelfall zu bewerten, ergibt sich auch aus dem Umstand, dass in der Begründung auf aggressives Verhalten gegenüber Meinungsgegnern abgestellt wird. „Welche Meinungsgegner die Polizei hierbei meint, wo doch keinerlei Gegenversammlungen stattfinden, bleibt ihr Geheimnis“, sagt Bündnissprecherin, Gizem Koçkaya.

„Das Bündnis geht davon aus, dass die Demoauflagen vor dem Verwaltungsgericht keinen Bestand haben werden. Wir tragen unsere Kritik am Samstag auf die Straße! Aber man darf sich schon die Frage stellen: Warum will die Polizei unsere Demo so behindern?“, so Gizem Koçkaya. Aus Sicht des Bündnisses erwirkt der Auflagenbescheid der Polizei Düsseldorf nämlich den Anschein, die Demonstration mit fadenscheinigen Auflagen massiv behindern zu wollen. „Jetzt erst recht! Wenn das Versammlungsgesetz verändert werden soll, werden solche Hindernisse die Regel per Gesetz werden“, ergänzt Martin Behrsing.

Pressemitteilung zur Demonstration am 28.08.2021

+++ Noch keine Reaktion von Reul auf Polizeigewalt

+++ Jetzt erst recht! Erneute Großdemo am 28. August

Das Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen – Grundrechte erhalten!“ ruft für Samstag, den 28. August 2021, 13:00 Uhr im Rheinpark an den Rheinterrassen, erneut zur Großdemonstration in Düsseldorf gegen das geplante Versammlungsgesetz auf. Das Landesversammlungsgesetz für NRW würde die bisher geltenden Regelungen des Bundesversammlungsgesetz ersetzen und damit massiv die Grundrechte aushöhlen.

Bei der ersten Demonstration im Juni ging die Polizei massiv gegen den Protest vor und kesselte hunderte Teilnehmer:innen stundenlang ein. Gegen diesen rechtswidrigen Einsatz hat das Bündnis bereits Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben. Derweil haben sich die Gewerkschaften ver.di NRW und die IG-BAU Rheinland dem Bündnis angeschlossen, da das geplante Versammlungsgesetz auch aus Arbeitnehmer:innensicht inakzeptabel ist.

„Reul schweigt immer noch zum rechtswidrigen Polizeieinsatz – wir gehen erneut auf die Straße“, fasst Bündnissprecherin Gizem Koçkaya die Situation zusammen. „Der legitime und demokratische Protest gegen das geplante Versammlungsgesetz NRW wurde am 26. Juni durch massive Polizeigewalt verhindert. Gleichzeitig wurde die freie Berichterstattung der Presse erschwert. Diesen rechtswidrigen Angriff auf die Versammlungs- und Pressefreiheit können wir nicht tatenlos hinnehmen. Er zeigt einmal mehr, dass der Polizei nicht noch mehr Befugnisse gegeben werden sollten, Grundrechte einzuschränken.“

„Wir lassen uns nicht davon einschüchtern, dass das geplante Versammlungsgesetz NRW bereits gegen uns angewandt wurde, bevor es wenigstens ordentlich verabschiedet wurde. Genau aus diesem Grund sollte ein Versammlungsgesetz Demonstrationen und politische Versammlungen vor staatlichen Übergriffen schützen.“, ergänzt Bündnissprecherin Lola Münch. Bei der Großdemonstration am kommenden Samstag will das Bündnis erneut seine grundlegende Kritik am Gesetzentwurf von CDU und FDP platzieren. „Wir hoffen, dass wir unsere Kritik dieses Mal dann auch tatsächlich bis vor den Landtag als Ort der demokratischen Entscheidungsfindung tragen dürfen.“, so Lola Münch.

Aktuelle Informationen zur Demonstration am 28.08.2021: https://www.nrw-versammlungsgesetz-stoppen.de/grossdemonstration-in-duesseldorf-28-08

Hintergrundseite zur Kritik am Gesetzentwurf: https://www.nrw-versammlungsgesetz-stoppen.de/hintergrund

 

Redebeitrag Perspektive von Antifagruppen

Seit vielen Jahren haben wir als Antifaschistische Linke Münster uns zu unzähligen Gelegenheiten gemeinsam mit anderen Antifaschist*innen Nazis in den Weg gestellt, gesetzt oder es zumindest versucht. Dabei waren wir laut und entschlossen, mal bunt, mal im black block unterwegs, mal zahlreich, mal nur eine handvoll Leute. Aber unser Ziel war immer klar: Dort wo Neonazis Auftreten, sind wir ihnen so entschlossen wir können im Weg.

Denn wenn Nazis ungestört durch Straßenzüge und Stadtteile marschieren können, fühlen sie sich stark. Sie sorgen für Angst und Unsicherheit derer, die dort leben, sie bedrohen vor allem die, gegen die sich ihre Menschenverachtung richtet.
Das prominenteste Beispiel für erfolgreiche Blockaden von Naziaufmärschen bleibt wohl Dresden im Jahr 2011. Der bis dato größte Neonazi-Aufmarsch in Europa wurde dort im Februar erfolgreich durch eine Massenblockade verhindert. Auch aus NRW fuhren damals zahllose Busse aus unterschiedlichen Städten nach Dresden, um mit direktem Protest in nächster Nähe deutlich zu machen, dass Nazis kein Meter der Straße ohne Kampf überlassen werden darf. Am Beispiel Dresden hat sich damals gezeigt: Gut vorbereitete und strategisch durchdachte, breit angelegte und friedliche Blockadekonzepte sind ein effektives Instrument gegen Raumnahme und Machtdemonstration von Neonazis.

Genau diese Protestform wird durch das neue Versammlungsgesetz ganz besonders in den Fokus genommen. Das ohnehin schon existente „Störverbot“ wird im Entwurf erheblich verschärft – und zwar in einer Weise, die ganz offensichtlich den effektiven Protest gegen Neonazidemonstrationen und auch die Vorbereitung darauf in Blockadetrainings erheblich erschweren soll. Gleichzeitig behauptet die Landesregierung mit diesem Gesetz in erster Linie “Neonazis die Stirn zu bieten”. Aber ohne Hufeisen geht’s im Innenministerium nicht: Jeder Bezug zur extremen Rechten wird mit einem Nachsatz von den angeblich genauso gefährlichen “Linksextremisten” begleitet.
Gerade in Städten und Dörfern,mit aktiven organisierten Naziszenen, ist es harte Arbeit, diesen konstant Proteste entgegenzusetzen. Den Antifaschist:innen, die mit ihrer Arbeit an solchen Orten tatsächlich Neonazis die Stirn bieten, gebührt unserer Meinung nach Anerkennung und Respekt. Stattdessen bekommen sie mit dem neuen Versammlungsgesetz einen Repressionskatalog vor die Füße geworfen, der ihre Arbeit gegen Naziaktivitäten noch schwerer macht als sie ohnehin oft schon ist. Das passt ins Bild: Antifa-Gruppen übernehmen nicht selten die notwendige Drecksarbeit im Kampf gegen Nazis – und werden dafür am Ende selbst kriminalisiert.

Die schwammigen Formulierungen im Gesetzesentwurf zum „Militanzverbot“ haben das Potenzial, der Willkür in den Reihen der Polizei, aber auch in der juristischen Bewertung, Tür und Tor zu öffnen. Die Hürden, überhaupt eine Versammlung anzumelden, werden erhöht, etwa durch Listen mit den Namen und Adressen vorn Ordner*innen die im Vorfeld abgegeben werden sollen. Wir wollen uns angesichts all der extrem rechten so genannten Einzelfälle bei der Polizei lieber kein Bild davon machen, wo Listen mit Namen und Adressen von Nazi-Gegner*innen am Ende landen.

Es scheint beinahe so, als wolle die Landesregierung möglichst viel dafür tun, damit Nazis in Ruhe demonstrieren können, ohne sich dabei ernsthaftem und spürbarem Widerspruch aussetzen zu müssen. Denn Versammlungen und Protesten gegen ihre Aufmärsche wird pauschal ein kriminelles Framing verpasst. Das schreckt ab und schüchtert ein: Selbst wenn Menschen eine klare Haltung gegen Neonazis und ihr Weltbild haben, werden sie es sich unter solchen Vorzeichen künftig vielleicht zweimal überlegen, ob sie gegen einen Naziaufmarsch durch ihr Viertel auf die Straße gehen. Deswegen ist für uns klar:
Diese autoritäre Verschärfung des Versammlungsgesetzes muss verhindert werden.
Wir werden auch in Zukunft dort sitzen oder stehen, wo Nazis demonstrieren wollen. Für uns gilt weiterhin: Keinen Meter den Nazis!

Redebeitrag Klimagerechtigkeit

„In den letzten Jahren haben wir in linken Kämpfen eine Praxis von direct action und Zivilem Ungehorsam etabliert, Massenaktionen, Besetzungen und Blockaden verschiedenster Art haben unseren kollektiven Ausdruck geprägt und gestärkt.
Der Staat reagiert mit einer Erzählung von einer linksextremen Gefahr und rechtfertigt hiermit die massive Ausweitung von kriminalisierenden Maßnahmen. Die Repression gegen Klimakämpfe,  die das Bestehende radikal in Frage stellen nimmt aktuell neue Dimensionen an – Vor 2 Tagen fiel das Gerichtsurteil gegen eine Aktivistin aus dem Dannenröder Forst – 2 Jahre und 3 Monate Haft für Ella.

Die lächerliche Erzählung von einer linksextremen Instrumentalisierung der Klimabewegung hat Hochkonjunktur. Dabei ist der globale Kampf gegen die Klimakrise ein von Grund auf linksradikaler! Um die Zerstörung von Lebensgrundlagen für das Profitinteresse weniger zu stoppen  und gegen die sozialen Notstände, die durch die Klimakrise verschärft werden, tatsächlich ankämpfen zu können, müssen wir bestehende Machtstrukturen angreifen und die bürgerlich kapitalistische Ordnung überwinden!

Es überrascht uns nicht, dass der Staat uns in unseren emanzipatorischen Bestrebungen ausbremsen will. Das Versammlungsgesetz mit seinem expliziten Bezug auf Ende Gelände ist ein weiterer autoritärer Vorstoß, der unseren legitimen Protest unterbinden soll. Es gibt den sorgenden, gerechten Staat nicht, der die Individuen schützt und ihre Freiheiten garantiert – der Staat sorgt in erster Linie dafür, dass die kapitalistische Produktionsweise aufrechterhalten wird!

Wir dürfen und werden uns von der zunehmenden Repression nicht aufhalten lassen, denn die Verhältnisse so beschissen zu lassen wie sie sind ist schließlich keine Option. Doch sosehr wir uns kämpferisch zeigen – Repressionen machen Angst, der staatliche Zugriff auf die eigene Person verunsichert, wir bleiben verletzlich.
In unserer politischen Praxis werden wir in die Vereinzelung gedrängt. Die physischen Orte und Ereignisse des gemeinsamen Aufbegehrens, an denen die Möglichkeit für ein anderes Leben aufblitzt und Solidarität Form annimmt – Diese Orte und Möglichkeiten werden uns gezielt genommen – ob Protestcamps, Massenaktionen oder solidarische Wohnprojekte.
Um bestehen zu können müssen wir den scheinbaren Widerspruch von Stärke und Fürsorge aufheben! Denn nur in unseren solidarischen Beziehungen miteinander können wir einen radikalen, systemantagonistischen Standpunkt ausformulieren und mit langem Atem fortführen.

Wir kämpfen für eine gerechte Welt im Angesicht der Klimakrise und können uns dabei auf einige stumpfe Wahrheiten verlassen: der Markt regelt es nicht, der Staat regelt es nicht, die Grünen regeln es nicht!
Die Klimabewegung steht an einem Scheideweg: Ins Parlament und green new deal oder eine eigene, radikal-emanzipatorische Praxis aufbauen?
Für uns ist die Antwort klar, denn das VersammlungsGesetz zeigt ein weiteres Mal, wie unser Aufbegehren nach Klimagerechtigkeit für den Staat eine Bedrohung darstellt, die er mit allen Mitteln bekämpft.
Also besinnen wir uns auf den Kampf den wir wirklich führen wollen und die Menschen, die das solidarisch mit uns tun!
Füllen wir den Satz ,,unsere Solidarität gegen ihre Repression“ mit Inhalt! Bilden wir enge Ketten!
Dann ist die nächste Wahrheit, auf die wir uns verlassen können: 5 Finger sind eine Faust & Solidarität ist unsere Waffe!“

Redebeitrag Perspektive der Gewerkschaften

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,

der Landesbezirk der Gewerkschaft ver.di lehnt das vorgeschlagene Gesetz zum Versammlungsrecht ab. Für uns als Gewerkschafter*innen haben die grundgesetzlich geschützte Koalitionsfreiheit, die Meinungsfreiheit und die Versammlungsfreiheit einen sehr hohen Stellenwert. Dafür haben unsere Vorfahren unter hohen persönlichen Risiken, wie Geld- und Haftstrafen gekämpft und in diese Zeiten dürfen wir nicht zurückfallen.

Menschen, die ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit wahrnehmen wollen, sind zu schützen und der vorliegende Gesetzentwurf dient aus unserer Sicht der Einschüchterung und Verhinderung der Versammlungsfreiheit und nicht ihrem Schutz.

Die Durchgriffsrechte der Behörden (bei dem Störungsverbot, der Möglichkeit der Auflösung von Versammlungen, der Aufzeichnung und Aufnahme der Teilnehmenden, der Schaffung von Kontrollstellen, dem Militanzverbot und der Verpflichtung zur Angabe der persönlichen Daten von Ordner*innen) sind weitreichend und diese Regelungen geben deutlich zu viel Interpretations-spielraum.

Freie Meinungsäußerung und Darstellung in der Öffentlichkeit ist nicht an bestimmte Formen gebunden. Kreative und künstlerische Aktionen gehören dazu, weil sie mehr Aufmerksamkeit erzeugen. Deshalb müssen auch lautstarke Sprechchöre, zugespitzte Darstellungen, möglicherweise auch durch Verkleidungen und friedliche Blockaden erlaubt sein.

Wenn Bürger*innen zukünftig Angst davor haben müssen, aufgrund der Teilnahme einer Versammlung erfasst, aufgenommen und mit Geldbußen oder sogar Haftstrafen belegt zu werden, dann ist in diesem Land was nicht in Ordnung.

Wenn Rechtsradikale und Rechtsextreme sich in diesem Land versammeln und rassistische Äußerungen skandieren dürfen und Bürger*innen einer Gegenversammlung zukünftig davon ausgehen müssen, dass ihre Gegenversammlung aufgelöst wird, dann ist in diesem Land die Demokratie gefährdet.

Das diese Landesregierung in NRW einen solchen Gesetzentwurf auf den Weg bringt, ist an Peinlichkeit nicht zu überbieten. Hier scheinen einige auf den Feldzug gegen die Demonstranten und Rechtsprechung von Brokdorf unterwegs zu sein.

Deshalb darf der Gesetzentwurf nicht verabschiedet werden.