Pressemitteilung: Politik beschäftigt sich mit Pimmeln und Plakaten, statt Grundrecht auf Versammlungsfreiheit zu schützen

+++ Politik beschäftigt sich mit Pimmeln und Plakaten, statt Grundrecht auf Versammlungsfreiheit zu schützen

+++ Kein Einlenken beim Versammlungsgesetz der NRW-FDP trotz Versprechen von Minister Stamp

In seiner heutigen Sitzung beschäftigt sich der Rechtsausschuss mit Strafermittlungen im Zusammenhang mit unserer Demonstration am 30.10.2021 in Köln. In der Vorlage 17/6005 berichtet Justizminister Peter Biesenbach von Ermittlungen wegen eines Transparentes mit der Aufschrift „Reul ist 1 Pimmel“ sowie verschiedener Adbusting-Motive, die FDP- und CDU-Politiker persiflieren.

„Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit wird massiv bedroht, aber die Landesregierung redet lieber über Pimmel und Plakate. Provokative Äußerungen und Satire im Rahmen der freien Meinungsausübung beschäftigen den Staatsschutz und Landtagsausschüsse. Die eingeleiteten Ermittlungen zeigen die Empfindlichkeit politischer Entscheidungsträger in Bezug auf die Kritik am geplanten Versammlungsgesetz. Wir lassen nicht zu, dass von dem eigentlichen Skandal abgelenkt wird: dass dieses demokratiefeindliche Versammlungsgesetz immer noch zur Debatte steht!“, kritisiert Bündnissprecherin Sam Gruber.

Bündnissprecherin Gizem Koçkaya ergänzt: „Am Tag unserer letzten Demonstration hat Minister Joachim Stamp bei Twitter geschrieben, die FDP werde ein modernes und verfassungsfestes Versammlungsrecht auf den Weg bringen. Wir nehmen die FDP beim Wort und fordern sie auf, den jetzigen Gesetzesentwurf unverzüglich vom Tisch zu nehmen. Dieses Gesetz gefährdet unsere Freiheit und gehört in den Papierkorb.“

„Die FDP wäre gut beraten, ihren eigenen Standpunkt erkennen zu lassen, indem sie sich dafür einsetzt, dass „Freiheitsrechte nicht ausgehöhlt werden“, und „Menschen […] für ihre Belange demonstrieren [können], ohne Repressionen fürchten zu müssen“, wie im aktuellen FDP-Grundsatzprogramm festgehalten ist. Für den Moment sind das schöne Worte, die aber offensichtlich nichts bedeuten“, so Gizem Koçkaya weiter.

Link zur Vorlage 17/6005: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-6005.pdf

Tweet der FDP: https://twitter.com/fdp_nrw/status/1454431408911421445?s=21

Pressemitteilung: Tausende fordern Stopp des Versammlungsgesetz

Tausende gehen in Köln gegen das geplante Versammlungsgesetz auf die Straße – erneut Behinderungen durch die Polizei
Antifaschist:innen, Fußballfans, Gewerkschafter:innen, Klimaaktivist:innen und Feminist:innen demonstrieren gemeinsam gegen das geplante Versammlungsgesetz der Landesregierung

Am heutigen Samstag nehmen in Köln nach ersten Schätzungen mehr als 7.000 Menschen an einer Großdemonstration gegen das geplante Versammlungsgesetz der schwarz-gelben Landesregierung in NRW teil. Aufgerufen hat hierzu das Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen! Grundrechte erhalten“, dem 100 Organisationen angehören.

Mit vielfältigem und lautstarkem Protest ziehen die Teilnehmer:innen vom Friesenplatz durch die Innenstadt über den Rhein zum Bürgerpark in Köln-Kalk. Auffällig ist die gesellschaftliche Breite des Protests: Politiker:innen und Klimaaktivist:innen, migrantische Initiativen, Antifaschist:innen und Antikapitalist:innen, Gewerkschafter:innen, Jurist:innen, Friedensaktivist:innen, Fußballfans und Datenschützer:innen gehen gemeinsam auf die Straße, um die Versammlungsfreiheit zu verteidigen.

„Versammlungen werden alleinig als polizeilich zu behandelndes Problem verstanden; als Gefahr, der man begegnen muss; nicht als Ausdruck demokratischer Willensbildung“, so Bündnissprecherin Michèle Winkler bei der Auftaktkundgebung, „Das Gesetz wird es insgesamt deutlich erschweren, lautstarken und kämpferischen Protest im öffentlichen Raum zu artikulieren. Aber was soll ein Versammlungsrecht, wenn es nicht nutzbar ist, um deutlich auf Missstände hinzuweisen? Dieser autoritäre, undemokratische Entwurf für ein Landesversammlungsgesetz ist ein strategisches Projekt. Geht das im bevölkerungsreichsten Bundesland so durch, werden weitere Bundesländer folgen.“

Das Bündnis fordert, dass der geplante Gesetzentwurf unverzüglich gestoppt wird, da damit massiv Grundrechte ausgehebelt und zukünftige Demonstrationen quasi immer als Gefahr angesehen werden. „Wir machen heute erneut darauf aufmerksam, dass dieser Gesetzesentwurf noch immer im Raum steht. Wir möchten erreichen, dass sich der gesellschaftliche Druck auf die Landesregierung noch weiter ausdehnt. Es ist uns gelungen, dass sich ein wirklich sehr breit aufgestelltes Bündnis gebildet hat und sich weiterhin immer mehr neue Gruppierungen unserer Kritik und Protest anschließen“ , sagt Gizem Koçkaya, Sprecherin des Bündnisses.

Die Demonstration wird jedoch durch die Polizei behindert. „Die Demo fing an, wie unsere erste Demo in Düsseldorf gelaufen ist: Man versucht die Demo zu kriminalisieren, gibt fadenscheinige Gründe an und verhindert so den friedlichen Verlauf der Demo. Wir sehen also erneut, was uns mit dem geplanten Versammlungsgesetz erwartet: nichts als Willkür“, so Gizem Koçkaya weiter, „wir sehen, dass die Polizei erneut versucht, die Teilnehmenden zu spalten und den Antifa-Block einkesselt. Wir lassen uns das nicht gefallen und solidarisieren uns als komplette Demo mit dem Antifa-Block.“

Das Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen – Grundrechte erhalten“, dessen Aufruf über 160 Organisationen unterstützen, hat sich im März 2021 gegründet und eine umfangreiche Protestkampagne in Gang gesetzt. So wurden beispielsweise regionale Bündnisse in verschiedenen Städten gegründet, dutzende Informationsveranstaltungen durchgeführt und eine Vielzahl an Kundgebungen und Demonstrationen abgehalten. Das Ziel des Bündnisses ist die komplette Verhinderung dieses als autoritär und demokratiefeindlich eingestuften Versammlungsgesetzes.

Kritik am Versammlungsgesetz NRW: Aktion von ver.di und IG BAU vor dem Landtag

27.10.2021

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di NRW) lehnt den Vorstoß der Landesregierung zu einem Versammlungsgesetz NRW weiterhin ab. Morgen kommen deshalb Vertreterinnen und Vertreter von ver.di vor dem Landtag zu einer symbolischen Aktion zusammen, um erneut auf die Auswirkungen der geplanten Gesetzgebung aufmerksam zu machen. Die Aktion findet im Vorfeld der Sitzung des Innenausschusses statt und wird gemeinsam mit der IG BAU durchgeführt. Die Ausschussmitglieder von CDU, FDP, SPD und den Grünen sind eingeladen, an der Veranstaltung teilzunehmen.

  • Donnerstag, den 28. Oktober 2021, ab 13 Uhr
  • Landtagswiese in Düsseldorf (links mit Blick auf den Haupteingang) 

Dazu erklärt die ver.di-Landesleiterin Gabriele Schmidt: „Der geplante Gesetzesentwurf muss unbedingt gestoppt werden, da er massiv in unsere Freiheiten eingreift. Die Durchführung und Organisation von Demonstrationen wird völlig unverhältnismäßig erschwert und das sogenannte Militanzverbot führt dazu, dass die gelbe Weste als Kennzeichen von Streiks verschwinden könnte. So wird eine optische gemeinsame Identität von friedlichen Streikenden verhindert. Die Versammlungsfreiheit zählt in der parlamentarischen Demokratie zu den zentralen Grundrechten, weil sie es Menschen ermöglicht, ihre Anliegen auf die Straße zu tragen und Missstände anzuprangern. Demokratie braucht lebendige Versammlungen!“

https://nrw.verdi.de/presse/pressemitteilungen/++co++d6d867dc-370f-11ec-b9bf-001a4a160119

Stellungnahme ver.di NRW zum Versammlungsgesetz:

https://nrw.verdi.de/++file++60d9c5002dd761c0709e80f5/download/Stellungnahme ver.di Versammlungsgesetz.pdf  

Informationen zum Bündnis:

https://www.nrw-versammlungsgesetz-stoppen.de/

Aller guten Dinge sind 3 – Nächste Groß-Demonstration am 30.10. vom Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen“

Das geplante Versammlungsgesetz für NRW ist noch nicht abschließend beraten und beschlossen. Es gibt weiterhin scharfe Kritik an den Inhalten des vorgelegten Entwurfes. Nach zwei Groß-Demonstrationen mit insgesamt über 10.000 Teilnehmer:innen in Düsseldorf wird das NRWweite Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen“ am 30.10. in Köln demonstrieren. Der Protest unterstreicht nochmals die Kritik an den Inhalten des geplanten Gesetzes und zeigt auch die Breite des gesellschaftlichen Protestes: Gewerkschaften, Klimaaktive, Antifaschist:innen, Parteien, Fußball-Fans, Friedensaktive gehen gemeinsam gegen das Gesetz auf die Straße und treten für ein Grundrecht ein, das die CDU/FDP-Koalition in NRW massiv einschränken will.

Die Polizei kann nicht die Größe von Transparenten und Banner für eine komplette Demonstration untersagen – OVG-NRW vom 27.08.2021

Mit dem Beschluss vom 27.08.2021 (abends spät) hob das Oberverwaltungsgericht NRW (B. v. 27.08.2021 Az.: 15 B 1414/21) die Entscheidung der Verwaltungsgericht Düsseldorf (B. vom. 27.08.2021 Az. 18 L 1872/2021) auf, wonach die Auflage der Polizei Düsseldorf rechtmäßig wäre, der kompletten Demonstration für den 28.08.2021 in Düsseldorf „Versammlungsgesetz NRW stoppen – Grundrechte erhalten!“ zu bestimmen, dass Transparente und Banner eine Länge von 6 und Höhe von 1 Meter nicht überschreiten dürfen. „Die Polizei kann nicht die Größe von Transparenten und Banner für eine komplette Demonstration untersagen – OVG-NRW vom 27.08.2021“ weiterlesen

Pressemitteilung: Bündnis zieht überwiegend positives Fazit nach Demo

Nach dem Abschluss der Demonstration mit mehr als 5000 Demonstrierenden gegen das von der schwarz-gelben Landesregierung geplante Versammlungsgesetz hat das Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen! Grundrechte erhalten“ ein überwiegend positives Fazit gezogen. „Wir haben unseren Protest friedlich auf die Straße getragen, allerdings hat die Polizei wiederholt und mehrfach Teilnehmer:innen gefilmt, das ist rechtswidrig“, so Gizem Koçkaya, Bündnissprecherin.

Anmelder Martin Behrsing ergänzt: „Nachdem im Vorfeld willkürlich – und durch die Justiz gekippten – Auflagen, sind wir zufrieden, dass es nicht abermals zu Polizeigewalt kam, wie bei unserer ersten Demo im Juni.“

Pressemitteilung: Tausende demonstrieren in Düsseldorf gegen das geplante Versammlungsgesetz

+++ Antifaschist:innen, Gewerkschafter:innen, Klimaaktivist:innen und Feminist:innen demonstrieren gemeinsam gegen das geplante Versammlungsgesetz der Landesregierung

Am heutigen Samstag nahmen in Düsseldorf nach ersten Schätzungen mehr als 5.000 Menschen an einer Großdemonstration gegen das geplante Versammlungsgesetz der schwarz-gelben Landesregierung in NRW teil. Aufgerufen hat hierzu das Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen! Grundrechte erhalten“, dem 100 Organisationen angehören.

Mit vielfältigem und lautstarkem Protest ziehen die Teilnehmer:innen vom Rheinpark an den Rheinterassen durch die Innenstadt bis vor den Landtag Nordrhein-Westfalens. Auffällig ist die gesellschaftliche Breite des Protests: Politiker:innen und Klimaaktivist:innen, migrantische Initiativen, Antifaschist:innen und Antikapitalist:innen, Gewerkschafter:innen, Jurist:innen, Friedensaktivist:innen, Fußballfans und Datenschützer:innen gehen gemeinsam auf die Straße, um die Versammlungsfreiheit zu verteidigen.

Erst kürzlich hat sich unter anderem der Landesbezirk NRW der Gewerkschaft ver.di dem Bündnis angeschlossen. Auf der heutigen Auftaktkundgebung betonte Gabriele Schmidt, ver.di Landesleiterin NRW: „Das Grundrecht auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit ist für uns Gewerkschaften ein hohes Gut – dieses ist durch die Gesetzgebung zu schützen. Der vorliegende Gesetzentwurf dient aus unserer Sicht der Einschüchterung von Versammlungsteilnehmenden und damit der Verhinderung der Versammlungsfreiheit, aber nicht ihrem Schutz.“

Das Bündnis kritisiert unter anderem die Polizeigewalt während der ersten Großdemonstration am 26. Juni. Im Nachhinein hatten mehrere Teilnehmer:innen Klage gegen den unverhältnismäßigen Polizeieinsatz eingereicht. „Der Polizeieinsatz bei der Demo im Juni war rechtswidrig. Demonstrierende wurden stundenlang eingekesselt und Teile der Demonstration faktisch ausgeschlossen“, sagt Gizem Koçkaya, Sprecherin des Bündnisses und Klägerin gegen den damaligen Polizeieinsatz, „Bei unserer heutigen Demonstration wollen wir auch darauf erneut aufmerksam machen. Solche illegalen Angriffe auf die Versammlungsfreiheit dürfen nicht gesetzlich legitimiert werden.“

Rechtsanwältin Anna Busl bestätigt diese Einschätzung: „Über hundert Menschen die Versammlungsfreiheit zu versagen, sie Stunden ihrer Freiheit zu berauben, ist verfassungswidrig und hat mit einem Rechtsstaat nichts zu tun. ‚Beschweren Sie sich doch im Nachgang‘ meinte ein Beamter zu mir. Polizeiliches Handeln, mag es noch so verfassungswidrig sein, ist demnach zu dulden und wird damit real. Das geplante Gesetz gibt der Polizei noch mehr Möglichkeiten an die Hand. Willkür wird dadurch nicht beschränkt, sondern ausgebaut.“

Erst in der vergangenen Nacht hatte das Oberverwaltungsgericht NRW die Auflage der Polizei gekippt, nach der die Größe der Transparente begrenzt werden sollte – lediglich für den Antifa-Block könne eine solche Auflage erlassen werden.  Während der Auftaktkundgebung stellt das Bündnis jedoch unmissverständlich klar: „Wir sind alle Antifa!“.

Das Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen – Grundrechte erhalten“, dessen Aufruf über 160 Organisationen unterstützen, hat sich im März 2021 gegründet und eine umfangreiche Protestkampagne in Gang gesetzt. So wurden beispielsweise regionale Bündnisse in verschiedenen Städten gegründet, dutzende Informationsveranstaltungen durchgeführt und eine Vielzahl an Kundgebungen und Demonstrationen abgehalten. Das Ziel des Bündnisses ist die komplette Verhinderung dieses als autoritär und demokratiefeindlich eingestuften Versammlungsgesetzes.

Pressemitteilung: Bündnis zieht vors Oberverwaltungsgericht

+++ EILT! Beschwerde beim OVG NRW eingelegt – Bündnis Versammlungsgesetz NRW stoppen – Grundrechte verteidigen! 

+++ Verwaltungsgericht Düsseldorf hält Beschränkungen von Bannern und Transparenten für rechtmäßig

Gegen den heute Nachmittag (Freitag, 27. August) erlassenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, wonach die polizeilichen Beschränkungen von Bannern und Transparenten rechtmäßig seien, hat das Bündnis sofortige Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht NRW eingelegt. 

Die Begründungen des Verwaltungsgerichts dazu überzeugen nicht und seien dazu geeignet, zukünftig die Selbstbestimmung aller Versammlungen und damit die optische Wahrnehmbarkeit von Botschaften durch die Polizei zu beschränken, so das Bündnis. Die weitere angegriffene Auflage, Konsum von Alkohol und Umgang der Versammlungsleitung hiermit, hatte die Polizeibehörde von sich aus gestern Abend zurückgezogen. Allerdings ist diese in dem heute Nachmittag neu zugestellten Auflagenbescheid wieder enthalten

„Das Gericht hat aus unserer Sicht die angebliche Gefahrenprognose der Polizei übernommen, ohne zu prüfen, ob diese tatsächlich zutrifft. Ebenso hat das Gericht die Darstellung der Polizei der Demonstration am 26. Juni 2021 völlig unkritisch übernommen. Aus unserer Sicht ist das Gericht dem gebotenen Amtsermittlungsgrundsatz nicht oder nur unzureichend nachgekommen, sagt Martin Behrsing, Anmelder und Versammlungsleiter der Demonstration.  

Wir wehren uns mit der Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht gegen die offensichtlich willkürlichen Auflagen; und lassen uns nicht davon abhalten, unseren legitimen Protest gegen das geplante Versammlungsgesetz morgen in Düsseldorf auf die Straße zu tragen, so Bündnissprecherin Gizem Koçkaya.

Pressemitteilung: Polizei greift massiv in Gestaltungsfreiheit der Demonstration ein

+++ Eilantrag beim VG-Düsseldorf gegen Polizei-Demoauflagen am 28.08. in Düsseldorf eingereicht – Versammlungsgesetz NRW stoppen – Grundrechte verteidigen!
+++ Polizei greift massiv in Gestaltungsfreiheit der Demonstration ein

Am kommenden Samstag, 28. August, wollen erneut tausende Gegner:innen des geplanten Versammlungsgesetzes NRW der schwarz-gelben Koalition in Düsseldorf auf die Straße gehen. Der obligatorische Auflagenbescheid ließ jedoch lange auf sich warten. Nachdem die Demonstration bereits am 12. Juli 2021 angemeldet wurde, erteilte die Polizei erst am gestrigen Mittwoch Demonstrationsauflagen, die mit einer angeblichen Gefahrenlage der öffentlichen Sicherheit begründet wurden. Dies obwohl im einen Kooperationsgespräch vor zehn Tagen und auch in der gestern erteilten Auflage der Polizei von einem friedlichen Versammlungsgeschehen ausgegangen wird. Dagegen hat das Bündnis heute einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eingereicht, da insbesondere zwei Auflagen für die Anmelder und Demonstrationsleitenden nicht hinnehmbar sind.

Aus Sicht des Bündnisses sind die Auflagen darauf angelegt, dass die Polizei erneut die Demonstration eskalieren und ein ähnliches Desaster anrichten soll, wie es bereits bei der Demo am 26. Juni der Fall war, in der über 300 Personen über sechs Stunden rechtswidrig eingekesselt wurden. „Die von der Polizei im Auflagebescheid konstruierte Gefahrenlage aus vergangenen Demonstrationen besteht nicht. Vielmehr wird hier, wahrscheinlich durch das Innenministerium, etwas konstruiert und die Polizeibehörde angewiesen absurde Auflagen zu erlassen“, so Martin Behrsing, Anmelder und Versammlungsleiter.

Konkret wurde dem Anmelder am Dienstag telefonisch von der Düsseldorfer Versammlungsbehörde mitgeteilt, dass Transparente maximal 4 Meter lang sein und 1 Meter Höhe haben dürfen und nicht in Kopfhöhe gehalten werden dürfen. Darauf teilte dieser mit, dass dies nicht akzeptiert werden kann, da allein schon das Fronttransparent der Demonstration 6 Meter lang sein wird und andere Gruppen wahrscheinlich schon andere Transparente erstellt haben. Acht Stunden später erteilte die Polizei den Auflagebescheid, laut dem Transparente auf 600×100 cm begrenzt sind. Aus Sicht des Bündnisses ist dies rechtswidrig und stellt einen gravierenden Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Versammlung dar. „Transparente und Banner erfüllen auch nicht den Tatbestand des Vermummungsverbots. Dies wurde sowohl durch das OLG Zweibrücken als auch vom OVG Sachsen bestätigt“, so Behrsing weiter.

Weiterhin soll die Demonstrationsleitung dafür Sorge tragen, dass der Versammlungsleiter und Ordner:Innen , erkennbar berauschte bzw. alkoholisierte Personen, die die Versammlung mit ihrem alkoholspezifischem Verhalten stören, von der Versammlung ausschließen. Es ist jedoch nicht ersichtlich, dass in der Vergangenheit bereits eine konkrete Gefahrenlage eingetreten wäre, die mit der Auflage abgewehrt werden müsste. Dass die Polizei die Auflage zudem als Standardauflage verfügt hat, ohne den konkreten Einzelfall zu bewerten, ergibt sich auch aus dem Umstand, dass in der Begründung auf aggressives Verhalten gegenüber Meinungsgegnern abgestellt wird. „Welche Meinungsgegner die Polizei hierbei meint, wo doch keinerlei Gegenversammlungen stattfinden, bleibt ihr Geheimnis“, sagt Bündnissprecherin, Gizem Koçkaya.

„Das Bündnis geht davon aus, dass die Demoauflagen vor dem Verwaltungsgericht keinen Bestand haben werden. Wir tragen unsere Kritik am Samstag auf die Straße! Aber man darf sich schon die Frage stellen: Warum will die Polizei unsere Demo so behindern?“, so Gizem Koçkaya. Aus Sicht des Bündnisses erwirkt der Auflagenbescheid der Polizei Düsseldorf nämlich den Anschein, die Demonstration mit fadenscheinigen Auflagen massiv behindern zu wollen. „Jetzt erst recht! Wenn das Versammlungsgesetz verändert werden soll, werden solche Hindernisse die Regel per Gesetz werden“, ergänzt Martin Behrsing.

Pressemitteilung zur Demonstration am 28.08.2021

+++ Noch keine Reaktion von Reul auf Polizeigewalt

+++ Jetzt erst recht! Erneute Großdemo am 28. August

Das Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen – Grundrechte erhalten!“ ruft für Samstag, den 28. August 2021, 13:00 Uhr im Rheinpark an den Rheinterrassen, erneut zur Großdemonstration in Düsseldorf gegen das geplante Versammlungsgesetz auf. Das Landesversammlungsgesetz für NRW würde die bisher geltenden Regelungen des Bundesversammlungsgesetz ersetzen und damit massiv die Grundrechte aushöhlen.

Bei der ersten Demonstration im Juni ging die Polizei massiv gegen den Protest vor und kesselte hunderte Teilnehmer:innen stundenlang ein. Gegen diesen rechtswidrigen Einsatz hat das Bündnis bereits Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben. Derweil haben sich die Gewerkschaften ver.di NRW und die IG-BAU Rheinland dem Bündnis angeschlossen, da das geplante Versammlungsgesetz auch aus Arbeitnehmer:innensicht inakzeptabel ist.

„Reul schweigt immer noch zum rechtswidrigen Polizeieinsatz – wir gehen erneut auf die Straße“, fasst Bündnissprecherin Gizem Koçkaya die Situation zusammen. „Der legitime und demokratische Protest gegen das geplante Versammlungsgesetz NRW wurde am 26. Juni durch massive Polizeigewalt verhindert. Gleichzeitig wurde die freie Berichterstattung der Presse erschwert. Diesen rechtswidrigen Angriff auf die Versammlungs- und Pressefreiheit können wir nicht tatenlos hinnehmen. Er zeigt einmal mehr, dass der Polizei nicht noch mehr Befugnisse gegeben werden sollten, Grundrechte einzuschränken.“

„Wir lassen uns nicht davon einschüchtern, dass das geplante Versammlungsgesetz NRW bereits gegen uns angewandt wurde, bevor es wenigstens ordentlich verabschiedet wurde. Genau aus diesem Grund sollte ein Versammlungsgesetz Demonstrationen und politische Versammlungen vor staatlichen Übergriffen schützen.“, ergänzt Bündnissprecherin Lola Münch. Bei der Großdemonstration am kommenden Samstag will das Bündnis erneut seine grundlegende Kritik am Gesetzentwurf von CDU und FDP platzieren. „Wir hoffen, dass wir unsere Kritik dieses Mal dann auch tatsächlich bis vor den Landtag als Ort der demokratischen Entscheidungsfindung tragen dürfen.“, so Lola Münch.

Aktuelle Informationen zur Demonstration am 28.08.2021: https://www.nrw-versammlungsgesetz-stoppen.de/grossdemonstration-in-duesseldorf-28-08

Hintergrundseite zur Kritik am Gesetzentwurf: https://www.nrw-versammlungsgesetz-stoppen.de/hintergrund