Die Polizeifestigkeit – ein verfassungsrechtlicher Grundsatz, der sich aus der Versammlungsfreiheit, Art. 8 Abs. 1 GG, ergibt…
…war einmal, wenn es nach dem Entwurf der Landesregierung NRW geht.
Polizeifestigkeit? – Was ist das?
Die Versammlungsfreiheit als kollektive Meinungsfreiheit stellt sich dar als „eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt, welches für eine freiheitliche demokratische Staatsordnung konstituierend ist“ (BVerfG, Brokdorf-Beschluss, 1 BvR 233, 341/81). „Abschaffung der ‘Polizeifestigkeit der Versammlung‘ – Landesregierung will mit Polizeirecht gegen Demonstrationen vorgehen“ weiterlesen