Aufruf zur Prozessbeobachtung am 18. Oktober!

Solidarität mit dem Angeklagten!

Einige Prozesse gegen Teilnehmer:innen der Großdemonstration gegen das verabschiedete Versammlungsgesetz NRW am 26.06.2021 in Düsseldorf fanden bereits statt. Nun steht die Hauptverhandlung gegen einen weiteren Demonstranten an.

Wir rufen dazu auf, den anstehenden Prozess am kommenden Dienstag und weitere Prozesse gegen Teilnehmer:innen der Großdemonstration gegen das Versammlungsgesetz NRW kritisch zu begleiten und sich öffentlich solidarisch zu erklären. Es sollte auch bedacht werden, dass Verurteilungen aufenthaltsrechtliche Konsequenzen haben können. Wir fordern die sofortige Einstellung der Verfahren und Entschädigung! Der Protest gegen das undemokratische Versammlungsgesetz NRW ist legitim und kein Verbrechen!

Die Gerichtsverhandlung findet am Dienstag, den 18.10.2022, um 14:00 Uhr am Amtsgericht Düsseldorf (Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf) statt. Denkt an die Einlasskontrollen und erscheint frühzeitig.

#VersGNRWstoppen
#NoVersGNRW

Aufruf zur Prozessbeobachtung am 30. Mai!

Solidarität mit dem Angeklagten!

In den letzten Monaten fanden drei Prozesse gegen Teilnehmer:innen der Großdemonstration gegen das verabschiedete Versammlungsgesetz NRW am 26.06.2021 in Düsseldorf statt. Am kommenden Montag steht der vierte Prozess gegen einen weiteren Demonstranten an. Auch ihm wird Verstoß gegen das Versammlungsgesetz wegen Vermummung vorgeworfen.

Wir rufen dazu auf, den anstehenden Prozess am kommenden Montag und weitere Prozesse gegen Teilnehmer:innen der Großdemonstration gegen das Versammlungsgesetz NRW kritisch zu begleiten und sich öffentlich solidarisch zu erklären. Wir fordern die sofortige Einstellung der Verfahren und Entschädigung! Der Protest gegen das undemokratische Versammlungsgesetz NRW ist legitim und kein Verbrechen!

Die Gerichtsverhandlung findet am Montag, den 30.05.2022, um 10:00 Uhr am Amtsgericht Düsseldorf (Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf) statt. Denkt an die Einlasskontrollen und erscheint frühzeitig.

#VersGNRWstoppen
#NoVersGNRW

Aufruf zur Prozessbeobachtung am 6. Mai!

Solidarität mit dem Angeklagten!

Im Januar fanden zwei Prozesse gegen Teilnehmer:innen der Großdemonstration gegen das mittlerweile verabschiedete Versammlungsgesetz NRW am 26.06.2021 in Düsseldorf statt. Nun steht ein dritter Prozess gegen einen weiteren Demonstranten an. Ihm wird Verstoß gegen das Versammlungsgesetz wegen Vermummung und das Mitführen unerlaubter Waffen vorgeworfen.

Wir rufen dazu auf, den anstehenden Prozess am kommenden Freitag und weitere Prozesse gegen Teilnehmer:innen der Großdemonstration gegen das Versammlungsgesetz NRW kritisch zu begleiten und sich öffentlich solidarisch zu erklären. Wir fordern die sofortige Einstellung der Verfahren und Entschädigung! Der Protest gegen das undemokratische Versammlungsgesetz NRW ist legitim und kein Verbrechen!

Die Gerichtsverhandlung findet am Freitag, den 06.05.2022, um 10:45 Uhr am Amtsgericht Düsseldorf (Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf) statt. Denkt an die Einlasskontrollen und erscheint frühzeitig.

#VersGNRWstoppen
#NoVersGNRW

Aufruf zur Prozessbeobachtung!

Solidarität mit dem Angeklagten!

Erst vergangene Woche fand der erste Prozess gegen einen Teilnehmer der Großdemonstration gegen das mittlerweile verabschiedete Versammlungsgesetz NRW am 26.06.2021 in Düsseldorf statt. Nun steht ein zweiter Prozess gegen einen weiteren Demonstranten an. Ihm wird Verstoß gegen das Versammlungsgesetz wegen Vermummung vorgeworfen. Auf Grund dieses pauschalen Vorwurfs war der Angeklagte während der Großdemonstration mit hunderten Antifaschist:innen mehrere Stunden in einem Kessel festgehalten, erkennungsdienstlich behandelt und des Platzes verwiesen worden. Zu Unrecht wird dem Angeklagten, dem der legitime Protest gegen ein repressives Versammlungsgesetz mit Gewalt verwehrt wurde, der Prozess gemacht.

Wir rufen dazu auf, den anstehenden Prozess am kommenden Montag und weitere Prozesse gegen Teilnehmer:innen der Großdemonstration gegen das Versammlungsgesetz NRW kritisch zu begleiten und sich öffentlich solidarisch zu erklären. Wir fordern die sofortige Einstellung der Verfahren und Entschädigung! Der Protest gegen das undemokratische Versammlungsgesetz NRW ist legitim und kein Verbrechen!

Die Gerichtsverhandlung findet am Montag, den 31.01.2022, um 11:30 Uhr am Amtsgericht Düsseldorf (Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf) statt. Denkt an die Einlasskontrollen und erscheint frühzeitig.

#VersGNRWstoppen
#NoVersGNRW

Prozesstermin gegen Demonstranten der Großdemonstration vom 26.06. wegen fehlender Akteneinsicht vertagt!

Am 26.06. fand in Düsseldorf erstmals eine Großdemonstration gegen das vor Kurzem von der schwarz-gelben Landesregierung verabschiedete Versammlungsgesetz NRW statt. Dem Aufruf des breiten Bündnisses „Versammlungsgesetz NRW stoppen – Grundrechte erhalten!“ folgten etwa 10.000 Menschen. Die Demonstration selbst wurde bereits kurz nach Beginn durch die Polizei angegriffen, im weiteren Verlauf wurden hunderte Antifaschist:innen stundenlang eingekesselt, es gab zahlreiche Festnahmen und zum Teil massive Polizeigewalt.

Der Fall eines Demonstranten, der von der Polizei in eine Tiefgarage gezogen und dort misshandelt wurde, sollte am 19.01. vor dem Amtsgericht Düsseldorf verhandelt werden. Dem Demonstranten wird Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamt:innen vorgeworfen. Vor dem Gericht hielt das Bündnis eine Kundgebung ab. Etwa 30 Menschen folgten dem Aufruf und zeigten sich am Prozesstag solidarisch mit dem Angeklagten.

Die für diesen Tag angesetzte Verhandlung musste jedoch wider Erwarten vertagt werden. Der Verteidigung sind elementare Verfahrensakten, die vor allem Fotos und Videoaufzeichnungen enthielten, nicht zur Verfügung gestellt worden. Zudem wurden keine Zeug:innen benannt, diese sind aber am Verhandlungstag geladen worden. Der beantragten Aussetzung des Verfahrens musste das Gericht im Anschluss nach kurzer Diskussion nachkommen. Mit diesem Vorgehen zeigt die Staatsanwaltschaft, dass bei ihr kein Interesse an einer fairen Prozessführung besteht: Sämtliches Beweismaterial, das Staatsanwaltschaft und Polizei vorliegen, muss auch dem Beschuldigten bzw. seiner Verteidigung zugänglich sein.

Doch nicht nur das: Die bisher von der Verteidigung eingesehenen Videos und Akten belegen, was schon vermutet wurde: Obwohl die Polizei am Tag der Demonstration am 26.06. mehrfach ankündigte, keine Videoaufnahmen zu tätigen, ist durch die bisher bereitgestellten Akten bereits ersichtlich, dass die Polizei die Demonstration akribisch mit Nahaufnahmen und aus verschiedensten Winkeln aufgezeichnet hat; und das obwohl von Pyrotechnik oder sonstigen strafrechtlich relevanten Sachverhalten keine Spur war.

Als Bündnis werden wir das Verfahren weiter begleiten. Dabei geht es nicht nur um den einzelnen Fall des Angeklagten, sondern auch darum, wie es zu der Situation in der Tiefgarage kam. „Hätte die Polizei die Demonstration nicht ohne rechtliche Grundlage angegriffen, würde der Angeklagte heute sicher nicht vor Gericht stehen“, so die verteidigende Anwältin Anna Busl. Gegen die bei der Festnahme involvierten Polizeibeamt:innenen wurde zudem Anzeige erstattet. „Eine derartige Form der Polizeigewalt sollte in einem Rechtsstaat nicht einfach so hingenommen werden“, so Busl weiter.

Ob vor Gericht oder auf den Straßen- wir werden weiter gegen die Kriminalisierung unseres Protests und die Einschränkung unserer Grundrechte kämpfen. Protest gegen das undemokratische Versammlungsgesetz NRW ist legitim und kein Verbrechen!

Kundgebung zum Prozess gegen einen Demonstranten

Kommt zur Kundgebung in Solidarität mit dem Angeklagten!

Am 19.01. beginnt der erste Prozess wegen der Großdemonstration gegen das Versammlungsgesetz NRW am 26. Juni 2021.
Die Polizei ging an diesem Tag brutal gegen die tausenden Demonstranten:innen vor, stoppte den Demozug nach kurzer Zeit, kesselte hunderte Antifaschist:innen, schloss sie von der Versammlung aus und nahm zahlreiche weitere Menschen fest. Eine besonders brutale Festnahme ereignete sich dabei am Rande der Demonstration: Ein Demonstrant wurde durch massive Polizeigewalt in eine Tiefgarage gezogen, um dort von der Polizei unter Ausschluss der Öffentlichkeit festgenommen zu werden. Der Vorfall wurde auf Video aufgezeichnet, in den sozialen Medien trat das Video eine Welle der Empörung über das Vorgehen der Polizei los.
Nicht die Polizei, sondern der Demonstrant steht nun vor Gericht und wird angeklagt, das findet wir skandalös.

In Solidarität mit dem Angeklagten findet deshalb am 19.01. um 8:15 Uhr, vor Beginn der Gerichtsverhandlung, eine Kundgebung statt. Zeigen wir unsere Solidarität und dass unser Widerstand gegen das Versammlungsgesetz NRW nicht gebrochen werden kann.

Kommt zur Kundgebung am 19.01. um 8:15 Uhr vor dem Amtsgericht Düsseldorf (Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf).

#VersGNRWstoppen
#NoVersGNRW

Aktionstag 04.12. und Kundgebung 08.12.

+++ Dezentraler Aktionstag gegen das Versammlungsgesetz 04.12. und Kundgebung vor dem Landtag 08.12. +++

Das geplante Versammlungsgesetz der Landesregierung NRW geht in die nächste Runde und soll uns wohl als Weihnachtsgeschenk überreicht werden. So wird der Innenausschuss aller Voraussicht nach am 08.12. über das Gesetz beraten um es am 15.12. im Landtag zu beschließen. Die kurzfriste Ansetzung soll öffentlichen Diskurs unterbinden und ermöglichen, dass dieses autoritäre Gesetzevorhaben ohne viel Aufsehen verabschiedet wird.

Doch das Gesetz steht nach unserem erfolgreichen und wirksamen Protest der letzten Monate auf wackeligen Beinen und der Koalitionspartner FDP rückt immer mehr von dem Gesetzesvorhaben der CDU ab. So zitierte die FDP NRW noch während unserer letzten Demonstration ihren Vorsitzenden Joachim Stamp mit: „Sie brauchen sich keine Sorgen zu machen: Wir werden selbstverständlich ein modernes und verfassungsfestes Versammlungsrecht auf den Weg bringen.“ Die Mehrheitsverhältnisse im Landtag sind knapp und schon das Abrücken einer FDP-Abgeordneten würde dieses Gesetz kippen.

Wir wollen aber nicht auf das Wohlwollen der FDP hoffen – schließlich fällt das Gesetzesvorhaben auch in deren Verantwortung – und die Debatte im Landtag drehte sich zuletzt mehr um Protestschilder wie „Reul ist 1 Pimmel“ oder satirische Plakatkampagnen, während auf konkrete Kritik am Gesetz nicht eingegangen wurde. Es ist also unsere Verantwortung die Dinge in die Hand zu nehmen und unseren Widerstand gegen das Gesetz auf die Straße zu tragen.

Als Bündnis „VERSAMMLUNGSGESETZ NRW STOPPEN!“ rufen wir daher für den 04.12. zu einem dezentralen Aktionstag gegen das Versammlungsgesetz auf. Kommt zu den Demonstrationen oder organisiert Aktionen in euren Städten. Achtet auf Ankündigungen und werdet kreativ um auf das Versammlungsgesetz aufmerksam zu machen und euren Protest auf die Straße zu bringen.

Des Weiteren wird es am 08.12. eine Kundgebung vor dem Landtag in Düsseldorf geben. Es gilt dem Innenausschuss unseren breiten zivilgesellschaftlichen Protest direkt vor Augen zu führen. Wir haben einen langen Atem und werden kämpfen bis dieses Gesetz gestoppt ist!

Versammlungsgesetz NRW stoppen! Grundrechte erhalten!

Dezentraler Aktionstag 4. Dezember 2021 ganztägig in NRW + Kundgebung 8. Dezember 2021 um 10:00 Uhr vor dem Düsseldorfer Landtag - #STAMPfEsEin!

#STAMPfEsEin! #NoVersGNRW #VersGNRWstoppen

Aller guten Dinge sind 3 – Nächste Groß-Demonstration am 30.10. vom Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen“

Das geplante Versammlungsgesetz für NRW ist noch nicht abschließend beraten und beschlossen. Es gibt weiterhin scharfe Kritik an den Inhalten des vorgelegten Entwurfes. Nach zwei Groß-Demonstrationen mit insgesamt über 10.000 Teilnehmer:innen in Düsseldorf wird das NRWweite Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen“ am 30.10. in Köln demonstrieren. Der Protest unterstreicht nochmals die Kritik an den Inhalten des geplanten Gesetzes und zeigt auch die Breite des gesellschaftlichen Protestes: Gewerkschaften, Klimaaktive, Antifaschist:innen, Parteien, Fußball-Fans, Friedensaktive gehen gemeinsam gegen das Gesetz auf die Straße und treten für ein Grundrecht ein, das die CDU/FDP-Koalition in NRW massiv einschränken will.

Pressemitteilung: Bündnis zieht vors Oberverwaltungsgericht

+++ EILT! Beschwerde beim OVG NRW eingelegt – Bündnis Versammlungsgesetz NRW stoppen – Grundrechte verteidigen! 

+++ Verwaltungsgericht Düsseldorf hält Beschränkungen von Bannern und Transparenten für rechtmäßig

Gegen den heute Nachmittag (Freitag, 27. August) erlassenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, wonach die polizeilichen Beschränkungen von Bannern und Transparenten rechtmäßig seien, hat das Bündnis sofortige Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht NRW eingelegt. 

Die Begründungen des Verwaltungsgerichts dazu überzeugen nicht und seien dazu geeignet, zukünftig die Selbstbestimmung aller Versammlungen und damit die optische Wahrnehmbarkeit von Botschaften durch die Polizei zu beschränken, so das Bündnis. Die weitere angegriffene Auflage, Konsum von Alkohol und Umgang der Versammlungsleitung hiermit, hatte die Polizeibehörde von sich aus gestern Abend zurückgezogen. Allerdings ist diese in dem heute Nachmittag neu zugestellten Auflagenbescheid wieder enthalten

„Das Gericht hat aus unserer Sicht die angebliche Gefahrenprognose der Polizei übernommen, ohne zu prüfen, ob diese tatsächlich zutrifft. Ebenso hat das Gericht die Darstellung der Polizei der Demonstration am 26. Juni 2021 völlig unkritisch übernommen. Aus unserer Sicht ist das Gericht dem gebotenen Amtsermittlungsgrundsatz nicht oder nur unzureichend nachgekommen, sagt Martin Behrsing, Anmelder und Versammlungsleiter der Demonstration.  

Wir wehren uns mit der Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht gegen die offensichtlich willkürlichen Auflagen; und lassen uns nicht davon abhalten, unseren legitimen Protest gegen das geplante Versammlungsgesetz morgen in Düsseldorf auf die Straße zu tragen, so Bündnissprecherin Gizem Koçkaya.