Absage des politischen Forums am Sonntag 20.03.2022 im AZ-Mülheim

Liebe Bündnis-Teilnehmende,
mit großem Bedauern sind wir gezwungen, die Veranstaltung am Sonntag abzusagen. Nachdem die SPD-NRW keinen Vertreter / keine Vertreterin für den gesetzten Teilnehmer gefunden hat, haben heute morgen auch Die Grünen abgesagt. Von der Konzeption der Veranstaltung sind nun die wichtigsten Adressat:innen ausgefallen, eine Diskussion wäre in keiner Weise mehr zielführend und würde nur der Selbstvergewisserung dienen. Daher bitten wir um euer Verständnis – und freuen uns auf eine um so schönere Veranstaltung am 10.April, bei der wir gemeinsam beraten, wie das Thema Versammlungsgesetz weiter öffentlich gehalten wird.
Euer Vorbereitungsteam

Wie halten es SPD und Bündnis90/Grüne mit dem neuen Versammlungsgesetz in NRW?

+++ Politisches Diskussionsforum am Sonntag, 20. März in Mülheim a. d. Ruhr

+++ Anscheinend wenig Interesse von der NRW-SPD an Änderungen des von CDU und FDP beschlossenen „versammlungsfeindlichen“ Gesetzes

Wie halten es SPD und Bündnis90/Die Grünen mit dem neuen Versammlungsgesetz NRW im Fall einer rot-grünen, rot-rot-grünen oder Ampel-Koalition mit dem von CDU und FDP – unter Federführung von Innenminister Herbert Reul (CDU) – durchgesetzten neuen Versammlungsgesetz-NRW? Dazu veranstaltet das Bündnis „Versammlungsgesetz-NRW stoppen – Grundrechte erhalten“ am Sonntag (20. März) im AZ-Mülheim a. d. Ruhr ein politisches Diskussionsforum. Dieses wird auch gleichzeitig online gestreamt. In einer kritischen Auseinandersetzung wollen sich dazu Mitglieder des Deutschen Anwaltverein e. V. , der Neuen Richtervereinigung e.V., Vertreter:Innen des Bündnisses „Versammlungsgesetz NRW stoppen – Grundrechte erhalten“, der Landesschüler*innenvertretung und Vertreter:Innen von Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE und SPD auseinandersetzen. Nach Ansicht des Bündnisses sollte das von CDU und FDP beschlossene Versammlungsgesetz-NRW auch ein Schwerpunkt des bevorstehenden W
ahlkampfes sein. Doch scheint die SPD, die einen eigenen Gesetzentwurf bereits 2020 in den Landtag eingebracht hatte, wenig Interesse an einer Auseinandersetzung mit dem vorliegenden Gesetz zu haben, das sie noch im Dezember 2021 als „nicht tragbar“ bezeichnete. „Wie halten es SPD und Bündnis90/Grüne mit dem neuen Versammlungsgesetz in NRW?“ weiterlesen

Aufruf zur Prozessbeobachtung!

Solidarität mit dem Angeklagten!

Erst vergangene Woche fand der erste Prozess gegen einen Teilnehmer der Großdemonstration gegen das mittlerweile verabschiedete Versammlungsgesetz NRW am 26.06.2021 in Düsseldorf statt. Nun steht ein zweiter Prozess gegen einen weiteren Demonstranten an. Ihm wird Verstoß gegen das Versammlungsgesetz wegen Vermummung vorgeworfen. Auf Grund dieses pauschalen Vorwurfs war der Angeklagte während der Großdemonstration mit hunderten Antifaschist:innen mehrere Stunden in einem Kessel festgehalten, erkennungsdienstlich behandelt und des Platzes verwiesen worden. Zu Unrecht wird dem Angeklagten, dem der legitime Protest gegen ein repressives Versammlungsgesetz mit Gewalt verwehrt wurde, der Prozess gemacht.

Wir rufen dazu auf, den anstehenden Prozess am kommenden Montag und weitere Prozesse gegen Teilnehmer:innen der Großdemonstration gegen das Versammlungsgesetz NRW kritisch zu begleiten und sich öffentlich solidarisch zu erklären. Wir fordern die sofortige Einstellung der Verfahren und Entschädigung! Der Protest gegen das undemokratische Versammlungsgesetz NRW ist legitim und kein Verbrechen!

Die Gerichtsverhandlung findet am Montag, den 31.01.2022, um 11:30 Uhr am Amtsgericht Düsseldorf (Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf) statt. Denkt an die Einlasskontrollen und erscheint frühzeitig.

#VersGNRWstoppen
#NoVersGNRW

Prozesstermin gegen Demonstranten der Großdemonstration vom 26.06. wegen fehlender Akteneinsicht vertagt!

Am 26.06. fand in Düsseldorf erstmals eine Großdemonstration gegen das vor Kurzem von der schwarz-gelben Landesregierung verabschiedete Versammlungsgesetz NRW statt. Dem Aufruf des breiten Bündnisses „Versammlungsgesetz NRW stoppen – Grundrechte erhalten!“ folgten etwa 10.000 Menschen. Die Demonstration selbst wurde bereits kurz nach Beginn durch die Polizei angegriffen, im weiteren Verlauf wurden hunderte Antifaschist:innen stundenlang eingekesselt, es gab zahlreiche Festnahmen und zum Teil massive Polizeigewalt.

Der Fall eines Demonstranten, der von der Polizei in eine Tiefgarage gezogen und dort misshandelt wurde, sollte am 19.01. vor dem Amtsgericht Düsseldorf verhandelt werden. Dem Demonstranten wird Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamt:innen vorgeworfen. Vor dem Gericht hielt das Bündnis eine Kundgebung ab. Etwa 30 Menschen folgten dem Aufruf und zeigten sich am Prozesstag solidarisch mit dem Angeklagten.

Die für diesen Tag angesetzte Verhandlung musste jedoch wider Erwarten vertagt werden. Der Verteidigung sind elementare Verfahrensakten, die vor allem Fotos und Videoaufzeichnungen enthielten, nicht zur Verfügung gestellt worden. Zudem wurden keine Zeug:innen benannt, diese sind aber am Verhandlungstag geladen worden. Der beantragten Aussetzung des Verfahrens musste das Gericht im Anschluss nach kurzer Diskussion nachkommen. Mit diesem Vorgehen zeigt die Staatsanwaltschaft, dass bei ihr kein Interesse an einer fairen Prozessführung besteht: Sämtliches Beweismaterial, das Staatsanwaltschaft und Polizei vorliegen, muss auch dem Beschuldigten bzw. seiner Verteidigung zugänglich sein.

Doch nicht nur das: Die bisher von der Verteidigung eingesehenen Videos und Akten belegen, was schon vermutet wurde: Obwohl die Polizei am Tag der Demonstration am 26.06. mehrfach ankündigte, keine Videoaufnahmen zu tätigen, ist durch die bisher bereitgestellten Akten bereits ersichtlich, dass die Polizei die Demonstration akribisch mit Nahaufnahmen und aus verschiedensten Winkeln aufgezeichnet hat; und das obwohl von Pyrotechnik oder sonstigen strafrechtlich relevanten Sachverhalten keine Spur war.

Als Bündnis werden wir das Verfahren weiter begleiten. Dabei geht es nicht nur um den einzelnen Fall des Angeklagten, sondern auch darum, wie es zu der Situation in der Tiefgarage kam. „Hätte die Polizei die Demonstration nicht ohne rechtliche Grundlage angegriffen, würde der Angeklagte heute sicher nicht vor Gericht stehen“, so die verteidigende Anwältin Anna Busl. Gegen die bei der Festnahme involvierten Polizeibeamt:innenen wurde zudem Anzeige erstattet. „Eine derartige Form der Polizeigewalt sollte in einem Rechtsstaat nicht einfach so hingenommen werden“, so Busl weiter.

Ob vor Gericht oder auf den Straßen- wir werden weiter gegen die Kriminalisierung unseres Protests und die Einschränkung unserer Grundrechte kämpfen. Protest gegen das undemokratische Versammlungsgesetz NRW ist legitim und kein Verbrechen!

Bündnis kritisiert Ablehnung eines Versammlungsleiters durch die Polizei Wuppertal

+++Polizei Wuppertal will Versammlungsleiter einer Demonstration gegen Polizeigewalt ablehnen

+++Bündnis kritisiert unverhältnismäßigen Eingriff in die Versammlungsfreiheit durch neues Versammlungsgesetz

Am 07.01.2022 ist das äußert repressive Versammlungsgesetz NRW in Kraft getreten. Kritiker:innen hatten während des Gesetzgebungsprozess gewarnt, das Gesetz greife massiv in das Selbstbestimmungsrecht von Demonstrationen ein und könne Bürger:innen von der Wahrnehmung ihrer Versammlungsfreiheit abschrecken. Nur wenige Tage nach dem Inkrafttreten des freiheitsfeindlichen Gesetzes zeigen sich dessen katastrophale Auswirkungen.

§ 12 Abs. 1 VersG NRW erlaubt der Polizei, eine Person als Versammlungsleitung abzulehnen, wenn sie davon ausgeht, dass durch diese Person die öffentliche Sicherheit gefährdet wird. Das Polizeipräsidium Wuppertal versucht damit nun, einen offenbar nicht genehmen Anmelder des „Forums gegen Polizeigewalt und Repression“ als Versammlungsleiter  loszuwerden. Mit Schreiben vom 13.01. teilte das Polizeipräsidium dem Anmelder mit, ihn für eine am 29.01. in Wuppertal geplante Demonstration als Leiter ablehnen zu wollen. Die Demonstration soll unter anderem an den kürzlich unter ungeklärten Umständen in Polizeigewahrsam verstorbenen Georgios Zantiotis erinnern.

„Die Aktion zeigt, dass das Gesetz ein Versammlungsverhinderungsgesetz ist“, erklärt Bündnissprecherin Gizem Koçkaya. „Kaum ist das Gesetz in Kraft, bedient sich die Polizei der neuen Instrumente, um unbequemen Demonstrationen das Leben schwer zu machen. Es zeigt sich einmal mehr, dass auch die Polizei ein politischer Akteur und keine neutrale Behörde ist!“

Bündnissprecherin Lola Münch ergänzt: „Die im Grundgesetz garantierte Versammlungsfreiheit schützt das Selbstbestimmungsrecht einer jeden Versammlung. Dazu gehört auch das Recht, die Leitung der eigenen Versammlung zu bestimmen. Darin wird massiv eingegriffen, wenn die Polizei einen Versammlungsleiter ablehnt. Zur Begründung werden polizeiliche Ermittlungen zu Straftatvorwürfen genannt, ohne dass diese zu rechtskräftigen Verurteilungen geführt haben. Die Unschuldsvermutung und die Versammlungsfreiheit dürfen nicht durch willkürliche Polizeimaßnahmen ausgehebelt werden! Wir solidarisieren uns mit dem Forum gegen Polizeigewalt und Repression und rufen dazu auf, am 29.01. zur Demonstration in Wuppertal zu kommen.“

Erster Prozess gegen einen Teilnehmer der Großdemonstration gegen das Versammlungsgesetz NRW vor dem Düsseldorfer Amtsgericht 

+++ Erster Prozess gegen einen Teilnehmer der Großdemonstration gegen das Versammlungsgesetz NRW vor dem Düsseldorfer Amtsgericht

+++ Angeklagter wurde in einer Tiefgarage von der Polizei drangsaliert

Gegen das das mittlerweile verabschiedete Versammlungsgesetz NRW protestierten am 26.06.2021 in Düsseldorf etwa 10.000 Menschen aus allen Schichten der Bevölkerung. Dabei kam es zu erschreckenden Szenen von Polizeigewalt, die Empörung auslösten. Am Mittwoch beginnt der Gerichtsprozess gegen einen Aktivisten, dessen Festnahme von anwesenden Journalist:innen gefilmt und das gewaltsame Handeln der Polizei dokumentiert wurde. Es ist zu vermuten, dass die Staatsanwaltschaft mit dieser Anklage und im weiteren Verlauf mit der Verhandlung ein Exempel statuieren will. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautet tätlicher Angriff auf und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.

Der Aktivist, der gerade die Demonstration verließ, wurde ohne unmittelbaren Anlass und ohne dass ihm der Grund für die Festnahme genannt wurde von mehreren Polizist:innen aus einer friedlichen Gruppe von Menschen heraus gezogen und in ein Parkhaus gedrängt. Dort wurde er, wie auf dem Video zu sehen ist, mit brutaler Gewalt auf dem Boden fixiert. Seine starken Schmerzen sind deutlich erkennbar. Sanitäter:innen, Presse und einer Rechtsanwältin wurde der Zugang verwehrt.

„Diese äußerst brutale Festnahme ist skandalös! Wir rufen auf zur kritischen Prozessbeobachtung und zu einer Kundgebung parallel zu der Verhandlung. Zeigen wir unsere Solidarität, denn die ist stärker als die Repression, die wir erfahren“, erklärt Bündnissprecherin Gizem Koçkaya. Die Verhandlung wird am 19.01.2022 um 9:30 Uhr im Amtsgericht Düsseldorf stattfinden.

Kundgebung zum Prozess gegen einen Demonstranten

Kommt zur Kundgebung in Solidarität mit dem Angeklagten!

Am 19.01. beginnt der erste Prozess wegen der Großdemonstration gegen das Versammlungsgesetz NRW am 26. Juni 2021.
Die Polizei ging an diesem Tag brutal gegen die tausenden Demonstranten:innen vor, stoppte den Demozug nach kurzer Zeit, kesselte hunderte Antifaschist:innen, schloss sie von der Versammlung aus und nahm zahlreiche weitere Menschen fest. Eine besonders brutale Festnahme ereignete sich dabei am Rande der Demonstration: Ein Demonstrant wurde durch massive Polizeigewalt in eine Tiefgarage gezogen, um dort von der Polizei unter Ausschluss der Öffentlichkeit festgenommen zu werden. Der Vorfall wurde auf Video aufgezeichnet, in den sozialen Medien trat das Video eine Welle der Empörung über das Vorgehen der Polizei los.
Nicht die Polizei, sondern der Demonstrant steht nun vor Gericht und wird angeklagt, das findet wir skandalös.

In Solidarität mit dem Angeklagten findet deshalb am 19.01. um 8:15 Uhr, vor Beginn der Gerichtsverhandlung, eine Kundgebung statt. Zeigen wir unsere Solidarität und dass unser Widerstand gegen das Versammlungsgesetz NRW nicht gebrochen werden kann.

Kommt zur Kundgebung am 19.01. um 8:15 Uhr vor dem Amtsgericht Düsseldorf (Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf).

#VersGNRWstoppen
#NoVersGNRW

Das neue Versammlungsgesetz NRW darf in dieser Form nicht bestehen bleiben

Die Geister, die CDU und FDP riefen, werden sie nun nicht mehr los! Demonstrierende mit Frontbanner.+++ Das neue Versammlungsgesetz NRW darf in dieser Form nicht bestehen bleiben

+++ CDU und FDP werden die Geister, die sie riefen, nicht mehr loswerden

Nachdem heute mit der hauchdünnen Mehrheit von einer Stimme CDU und FDP das Versammlungsgesetz NRW – gegen den Widerstand der demokratischen Oppositionsparteien und eines gesellschaftlich sehr breit aufgestellten Bündnisses – durch“gejagt“ haben, kündigt das Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen – Grundrechte erhalten!“ mit allen demokratischen Mitteln Widerstand gegen dieses Gesetz an. Das Bündnis wird es nicht hinnehmen, dass NRW das autoritärste und undemokratischste Versammlungsgesetz in der Bundesrepublik Deutschland hat.

„Die Geister, die CDU und FDP riefen, werden sie nicht wieder loswerden. Insbesondere können sich die beiden Parteien schon jetzt darauf einstellen, dass wir besonders im Wahlkampf dieses Gesetz immer wieder zum Thema Nummer Eins machen. Dass CDU und FDP noch schnell vor Weihnachten das Gesetz durch das Parlament gepeitscht haben, lässt erahnen, wie wenig erfreut sie über die damit heraufbeschworene breite Protestbewegung waren. Doch gerade mit diesem Verfahren hat die Regierung ein weiteres Beispiel für ihr zweifelhaftes Demokratieverständnis geboten, mit dem sie sich auch im Wahlkampf konfrontiert sehen wird.“, erklärt Gizem Koçkaya.

Neben öffentlichkeitswirksamen Aktionen will das Bündnis auch zu juristischen Mitteln gegen das Versammlungsgesetz greifen. So erscheint eine Verfassungsbeschwerde aussichtsreich, da Vieles im Gesetz aus Sicht des Bündnisses verfassungswidrig ist und oder der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts widerspricht. Daran haben auch die von CDU und FDP vorgenommenen Änderungen nichts geändert, da dies allenfalls kosmetische Korrekturen sind.

„Bereits Anfang des Jahres 2022 werden wir einen Aktionsplan ausarbeiten und den dann gezielt umsetzen, damit deutlich wird, welches undemokratische Gesetz in NRW vorherrscht. Demonstrationen und Versammlungen werden als Gefahr angesehen und nicht polizeikonformes Verhalten wird unter Strafe gestellt. Welchen Nährboden CDU und FDP da für rechte Parteien bereitet haben, ist ihnen wohl nicht bewusst. Eine Verschiebung des konservativen Spektrums im Parteiensystem nach rechts droht aber nicht zuletzt auch in den Parlamenten und auf den Straßen“, so Gizem Koçkaya weiter.