Versammlungsgesetz NRW stoppen – Grundrechte erhalten!“ Teilerfolg vor Gericht! Der Kampf geht weiter…

+++VG Düsseldorf: Einkesselung unserer Bündnissprecherin war rechtswidrig
+++Klage gegen den Polizeikessel vom 26.06.2021 im Übrigen abgelehnt
+++Kläger:innen kündigen Rechtsmittel an

Am 10.04.2024 hat das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf festgestellt, dass der Ausschluss aus der Versammlung, die Ingewahrsamnahme sowie die anschließende Identitätsfeststellung unserer Bündnissprecherin Gizem Koçkaya am 26.06.2021 im Umfeld des Antifa-Blocks rechtswidrig war. Dazu erklärt Koçkaya: „Die Polizei hat versucht, meine Arbeit als Pressesprecherin des Bündnisses zu kriminalisieren, indem sie mir gewalttätige Störungen unterstellt hat, obwohl nichts davon zutraf. Ich habe am Tag der Versammlung auf Herbert Reuls freiheitsfeindliches Gesetzgebungsvorhaben hingewiesen. Das Gericht musste der Polizei offenbar erklären, dass sie unliebsamen Protest nicht grundlos kesseln darf! “

„Der heutige Tag ist jedoch auch eine bittere Niederlage“, kommentiert Mischa Aschmoneit, Anmelder und stellvertretender Leiter der Versammlung am 26.06.2021. „Das Gericht hat unsere Klage im Übrigen abgewiesen, weil es sich die Perspektive der Polizei zu eigen gemacht und das Märchen einer von der Demonstration ausgehenden Eskalation geglaubt hat. Wir haben in der Verhandlung mehrfach dargelegt, dass die Polizei von Beginn an eine Eskalationsstrategie gefahren ist und wir sie frühzeitig, aber erfolglos darauf hingewiesen haben. Zudem war anhand des Videomaterials klar erkennbar, dass sich der Demonstrationszug zur Zeit der Einkesselung entspannt bewegte. Es war eine politische Entscheidung, dass die Lage eskalieren soll, um sich nicht mit unserem politischen Anliegen auseinandersetzen zu müssen“, so Aschmoneit weiter.

Martin Behrsing, Anmelder und Versammlungsleiter führt dazu aus: „Seit über 30 Jahren melde ich Demonstrationen in Nordrhein-Westfalen an und habe so ein versammlungsfeindliches Verhalten noch nicht erlebt. Wegen der Einkesselung von 338 Menschen, darunter 38 Minderjährige, konnten wir unsere Demonstration nicht wie geplant zu Ende führen. Ich hätte erwartet, dass das Gericht diesen schweren Eingriff in unsere Versammlungsfreiheit für unverhältnismäßig hält. Wir kämpfen weiter für unsere Grundrechte und werden daher Rechtsmittel gegen die Entscheidung des VG Düsseldorf einlegen.“

Umstrittener Polizeikessel von 2021 der Demo gegen das Versammlungsgesetz NRW wird vor Verwaltungsgericht Düsseldorf am 10. April 2024 verhandelt

Fast drei Jahre nach dem umstrittenen Polizeikessel bei einer Großdemonstration gegen das Versammlungsgesetz NRW am 26. Juni 2021 in Düsseldorf steht nun endlich die mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf bevor. Die Beklagte, das Land NRW hatte zuvor vergeblich versucht, die Zuständigkeit des Gerichts anzufechten. Nach Ansicht von Polizei und Innenministerium NRW wäre das damalige Geschehen ausschließlich strafrechtlich zu betrachten gewesen. Dem widersprach jedoch das Oberverwaltungsgericht Münster mit Beschluss vom 27.04.2023, so dass nun geklärt werden kann, ob der Polizeikessel und die damit über Stunden dauernde Freiheitsentziehung von über 300 Personen rechtmäßig waren.

„Das Verzögerungsspiel der Landesregierung hat endlich ein Ende“, führt Martin Behrsing, Anmelder der Versammlung und Kläger vor dem VG Düsseldorf dazu aus. „Die Polizei hat bei der Demonstration unseren Protest gegen das nordrhein-westfälische Versammlungsgesetz kriminalisiert und massiv in unsere Grundrechte eingegriffen.“

Bei der Demonstration hatte die Polizei Reizgas und Schlagstöcke eingesetzt. Zudem wurden mehr als 300 Demonstrant:innen in der Innenstadt stundenlang eingekesselt, darunter 38 Minderjährige. Hintergrund der „Einschließung“ seien anhaltende Verstöße gegen das Vermummungsverbot sowie gezielte Angriffe auf Beamt:innen gewesen, hatte NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) später im Landtag erklärt.

Dazu erklärt Gizem Koçkaya, Klägerin und Bündnissprecherin: „Die Polizei hat aus einer kämpferischen Demo und hochgehaltenen Transparenten den Vorwurf massenhafter Vermummung konstruiert, um vom eigentlichen Anliegen der Versammlung, dem freiheitsfeindlichen Versammlungsgesetz von Innenminister Reul, abzulenken. Ich selbst habe an dem Tag als Bündnissprecherin verschiedene Pressevertreter:innen begleitet, Statements abgegeben und deeskalierende Gespräche geführt. Trotzdem wurde ich von der Polizei stundenlang eingekesselt. Das war rechtswidrig!“

Neben den Kläger:innen aus dem Bündnis „Versammlungsgesetz“ NRW haben auch ein ehemaliges Mitglied des Landesvorstands von DIE LINKE NRW und zwei Personen aus dem „Aktionsbündnis Münsterland gegen Atomanlagen“ Klage erhoben. Das Gericht wird sich ab 09:30 Uhr bis zum Nachmittag mit den Fragen zur Rechtmäßigkeit des Ausschlusses und der anschließenden Identitätsfeststellung durch die Düsseldorfer Polizei beschäftigen.

Termin:

10. April 2024 Verwaltungsgericht Düsseldorf

Az.: 18 K 5786/21 – 9.30 Uhr –
18 K 4772/21 – 11.30 Uhr –
18 K 4972/21 – 14.00 Uhr –

Sitzungssaal II, Raum 243

Bündnis kritisiert die Änderung der Verwaltungsgebührenordnung

+++Legitime Proteste sollen durch Drohung mit Kosten unterdrückt werden

+++Herbert Reul macht was er will – die Grünen machen mit

Anlässlich der heutigen Anhörung im Innenausschuss des Landtags kritisiert das Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen – Grundrechte erhalten“ die Änderung der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung durch Innenminister Herbert Reul. Mit der Änderung soll künftig das  „Tätigwerden der Polizei wegen einer öffentlichen Ansammlung auf Grund eines Aufrufes oder dessen Weiterverbreitung in einem sozialen Netzwerk “ den vermeintlichen Verursacher:innen in Rechnung gestellt werden, „wenn die Ansammlung die öffentliche Sicherheit oder Ordnung beeinträchtigt“. Weiterhin sollen Betroffene zur Kasse gebeten werden, wenn die Polizei ihnen gegenüber „unmittelbaren Zwang“ anwendet, um eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit abzuwehren. Die Höhe der Gebühr kann bis zu 50.000€ betragen, für die Berechnung soll die Dauer des Polizeieinsatzes, aber auch die Anfahrt sowie Vor- und Nachbereitung maßgeblich sein.

„Herbert Reul wünscht sich Friedshofsruhe, statt einer lebendigen Zivilgesellschaft“, kommentiert Bündnissprecherin Gizem Koçkaya die Neuregelung. „Demonstrationen, Aktionen des zivilen Ungehorsams und andere politische Protestformen haben immer das Anliegen, durch wohldosierte Störung für öffentliche Aufmerksamkeit zu sorgen. Durch die hohen Gebühren sollen die Menschen davon abgehalten werden, für ihre politische Meinung auf die Straße zu gehen. Kleinere Störungen, etwa des Straßenverkehrs, gehen von jeder Demonstration aus“, führt Koçkaya weiter aus.

Bündnissprecherin Lola Münch ergänzt: „Die Gebührenordnung wurde sogar vor der Anhörung zu einem Antrag der FDP-Fraktion geändert. Hier zeigt sich, dass Schwarz-Grün offenbar sogar die neoliberalen FDP-Vorschläge auf der rechten Spur überholen will. Herbert Reul agiert wie immer als harter Law & Order-Politiker, die Grünen widersprechen nicht. Auch wenn die Rechtsverordnung nicht im Landtag zustimmungspflichtig ist, hätten zumindest die Minister:innen von Bündnis 90/ Die Grünen im Kabinett ihr Veto einlegen müssen. Hier hat man entweder gepennt – oder man ist heimlich mit der Reul’schen Innenpolitik einverstanden.“

Hintergrund: Durch eine Verordnung des Innenministers Herbert Reul vom 08.08.2023, in Kraft getreten am 12.08.2023, sind in der Anlage der neuen Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen die Punkte 2.1.1.5 und 2.1.1.6 bzgl. Flashmobs bzw. unmittelbarem Zwang hinzugekommen. Gebühren für Polizeieinsätze werden in Stundensätzen je angefangene Viertelstunde berechnet und können in Summe von bis zu 50.000 Euro erhoben werden. „Unmittelbarer Zwang“ beschreibt die Anwendung von u.a. körperlicher Gewalt durch Polizeibeamt:innen, um ein bestimmtes Verhalten zu erzwingen. Ein Beispiel für die Anwendung unmittelbaren Zwanges war vergangene Woche in Dortmund zu besichtigen. Dort rissen Ordnungskräfte einem Aktivisten des Solidaritätskreis Mouhamed gewaltsam Flyer aus der Hand, da sie der Auffassung waren, diese dürften nicht am Rande eines Marktplatzes verteilt werden. Nach der neuen Gebührenordnung würde dies dem Aktivisten möglicherweise auch noch in Rechnung gestellt.

Bündnis kritisiert geplante Verlängerung von Telekommunikationsüberwachung und elektronischer Fußfessel im Polizeigesetz NRW

+++ Schwarz-Grün will Überwachung für fünf Jahre weiterführen

+++ Grüne enttäuschen mit Zustimmung zum Polizeigesetz, das sie früher kritisierten

Das Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen – Grundrechte erhalten“ kritisiert die geplante Verlängerung der polizeilichen Befugnisse zur präventiven Telekommunikationsüberwachung sowie der Aufenthaltsüberwachung mit sog. elektronischen „Fußfesseln“. Der Entwurf für das „Siebte Gesetz zur Änderung des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen“ sieht die Verlängerung der §§ 20c, 34c PolG NRW bis zum 31.12.2028 vor.

Bündnissprecherin Gizem Koçkaya erklärt: „Wir sind entsetzt, dass die Grünen das Polizeigesetz NRW nun unterstützen, obwohl sie vor fünf Jahren noch mit uns dagegen protestiert haben. Ohne die Zustimmung würden die §§ 20c, 34c PolG NRW zum Jahresende außer Kraft treten, das Gesetz wäre also teilweise entschärft. Die Zustimmung der Grünen ist  eine Verschärfung des Polizeirechts! Dabei hatten die Grünen vor der Wahl versprochen, die Verschärfungen aus dem Jahr 2018 zu korrigieren und die Grundrechte zu stärken.“

„Besonders scharf kritisieren wir die Verlängerung der Befugnis zur präventiven Telekommunikationsüberwachung in § 20c PolG NRW. Laut der Evaluation des LKA NRW wurde die TKÜ im letzten Jahr nur 18 Mal angewandt. Allein dass die Polizei die Befugnis hat, birgt jedoch die Gefahr erheblicher Grundrechtseingriffe. Die geringe Praxisrelevanz spricht dafür, die Befugnis ersatzlos zu streichen“, kommentiert  Bündnissprecherin Lola Münch. „Am Verfahren ist kritikwürdig, dass die Evaluation der §§ 20c, 34c PolG NRW nicht durch eine unabhängige wissenschaftliche Stelle, sondern durch das LKA stattgefunden hat. Im Evaluationsbericht erhalten fast nur polizeiliche Sichtweisen eine Stimme. Die Perspektive der Zivilgesellschaft ist bei dieser Landesregierung wohl zu unbequem“, führt Münch weiter aus.

Das Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen – Grundrechte erhalten“ setzt die Arbeit des Bündnisses „Polizeigesetz NRW stoppen“ fort. Bündnismitglieder beteiligen sich u.a. an der Verfassungsbeschwerde gegen das PolG NRW vor dem Bundesverfassungsgericht sowie gegen das Versammlungsgesetz vor dem Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen. Zudem unterstützt das Bündnis Betroffene polizeilicher Maßnahmen, etwa die Klage von Teilnehmer:innen der Demonstration am 26.06.2021 gegen den Polizeikessel.

Erster Teilerfolg gegen Polizeieinsatz vom 26.06.2021 vor Gericht

++ Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen“ erzielt ersten Teilerfolg vor Gericht – OVG NRW weist Beschwerde der Polizei Düsseldorf gegen Entscheidung des Verwaltungsgerichtes ab

++ Innenminister Reuls Versuch, den Protest als kriminell zu deklarieren, ist gescheitert

In dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren zwischen dem Polizeipräsidium Düsseldorf und den Kläger:innen des Bündnisses „Versammlungsgesetz NRW stoppen“ wurde die Beschwerde der Düsseldorfer Polizei gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 25. Oktober 2022 mit Beschluss des Oberverwaltungsgerichts vom 27. April 2023 zurückgewiesen. Die Polizei und das Innenministerium NRW hatten vergeblich versucht, die Klage der Demonstrationsleiter und anderer Kläger:innen wegen des Ausschlusses von etwa 300 Teilnehmer:innen und der gewaltsamen Eskalation der Polizei bei der Demonstration gegen das Versammlungsrecht am 26. Juni 2021 abzuweisen. Nach Ansicht von Polizei und Innenministerium NRW wäre das damalige Geschehen ausschließlich strafrechtlich zu betrachten gewesen, so die Argumentation der von dem Land NRW beauftragten Rechtsanwaltskanzlei Dolde Mayen und Partner aus Bonn. Dem widersprach auch das Oberverwaltungsgericht NRW und entschied, dass die Kläger:innen zurecht Klage vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf erhoben haben.

„Das Polizeipräsidium Düsseldorf versucht nachträglich, die Demonstration vom 26.06.2021 zu kriminalisieren, indem sie suggeriert, vermeintliche Straftaten der Demonstrant:innen verfolgt zu haben. Tatsächlich hat sich die Polizei vor Ort auf die Gefahrenabwehr berufen – davon scheint sie nun nichts mehr wissen zu wollen, da sie bemerkt hatte, dass es keine rechtliche Grundlage für ein solches Vorgehen gab! Wir werden weiter vor den Gerichten gegen versammlungsfeindliche Maßnahmen vorgehen“, erklärt Martin Behrsing, Versammlungsleiter der Demonstration vom 26.06.2021 und einer der Beschwerdeführer der Verfassungsbeschwerde gegen das Versammlungsgesetz NRW.

Gizem Koçkaya, Sprecherin des Bündnisses „Versammlungsgesetz NRW stoppen“ und Klägerin gegen die Polizeimaßnahmen am 26.06.2021 ergänzt: „Die Polizei hat uns am 26.06.2021 stundenlang eingekesselt, als wir gegen Herbert Reuls repressive Politik protestiert haben. Dies wurde immer wieder mit absurden Argumenten gerechtfertigt, etwa dass hochgehaltene Transparente oder die damals rechtlich vorgeschriebenen Corona-Masken als Vermummung anzusehen seien. Wir streiten vor Gericht dafür, dass der Polizeieinsatz als das anerkannt wird, was er war: rechtswidrig und versammlungsfeindlich!“

Bei der Demonstration am 26. Juni 2021 in Düsseldorf hatte das Bündnis das damals noch im Gesetzgebungsverfahren befindliche Versammlungsgesetz NRW wegen seiner weitreichenden Einschränkungen der Versammlungsfreiheit kritisiert. Die Polizei reagierte auf die Demonstration mit einem gewaltsamen Einsatz, bei dem Journalist:innen verletzt und über 300 Versammlungsteilnehmer:innen rechtswidrig eingekesselt wurden. Seit der Demonstration klagt das Bündnis vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf gegen den Polizeieinsatz. Zudem hat das Bündnis gemeinsam mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte Beschwerde gegen das Versammlungsgesetz NRW vor dem Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen erhoben.

Erste Demonstration gegen das geplante Versammlungsgesetzes in Hessen

 +++Schwarz-grüne Regierungskoalition will repressiven Gesetzentwurf Ende März schon verabschieden

+++Gesetzentwurf gibt Polizei vor Ort weitreichende Befugnisse

Der hessische Arbeitskreis gegen das Versammlungsgesetz ruft am 11. März 2023 um 13 Uhr zur ersten Demonstration auf – Startpunkt ist der Wiesbadener Hauptbahnhof. Bereits in der nächsten Plenarwoche des hessischen Landtags soll im Zeitraum vom 21.-23.03.2023 über den Gesetzesentwurf von CDU und Grünen abgestimmt werden.

Dieser Gesetzesentwurf beinhaltet grundlegende Einschränkungen der Versammlungsfreiheit und fördert polizeiliche Eingriffe und Überwachung von legitimem Protest. Anstatt die Umsetzung des Grundrechts der Versammlungsfreiheit zu gewährleisten, würde dieser Gesetzesentwurf zu einer erheblichen Behinderung von einer bunten und vielfältigen Versammlungs- und Demonstrationskultur führen. Neben politischen Gruppierungen trifft dieser Eingriff jede Form von nicht-kommerziellen Versammlungen wie Fanmärsche von Fußballvereinen, Streikposten vor Werkstoren oder PRIDE/Christopher Street Day-Paraden.

Genauso wie in NRW soll das dauerhafte Abfilmen vom Versammlungsgeschehen durch Drohnen aus der Luft und kameraführende Beamte am Boden präventiv erlaubt werden. Desweiteren soll die Polizei verdeckt ermittelnde Beamte in Demonstrationszügen einsetzen dürfen. Der Polizei soll es außerdem möglich sein, Personenkontrollen im Vorfeld von Versammlungen durchzuführen. Der bloße Verdacht, dass Personen eine Versammlung stören wollen, könnte für die Polizei ausreichen, um sie und ihre Gegenstände zu durchsuchen, ihre Identität festzustellen und ihnen die Teilnahme an der Demonstration zu untersagen. 

Darüber hinaus erweitert das geplante Versammlungsgesetz in Hessen die Möglichkeiten, personenbezogene Daten von Versammlungsleiter*innen und Ordner*innen abzufragen. Dies soll möglich sein, wenn eine potentielle Gefährdung der Öffentlichkeit im Raum steht. Der Eingriff in den Straßenverkehr, bedingt durch das Durchführen eines Demonstrationszuges, kann bereits als solcher wahrgenommen werden – also kann dies in der Praxis auf jede Demonstration im öffentlichen Raum angewandt werden. Dies sind nur einige Beispiele, die das starke Misstrauen der politischen Verantwortlichen gegenüber Versammlungen abbilden. „Wir sehen hier, dass das demokratiefeindliche Versammlungsgesetz in NRW keine Ausnahme mehr darstellen soll, sondern quasi als Blaupause für weitere Bundesländer dient. Demonstrationen werden auf diese Weise immer weniger als Möglichkeit wahrgenommen werden können, um sich am politischen Willensbildungsprozess zu beteiligen.“, so Lola Münch vom Bündnis gegen das Versammlungsgesetz in NRW.

Die Organisator*innen des Arbeitskreises gegen das Versammlungsgesetz in Hessen rufen daher zur Demonstration am 11.03. um 13 Uhr am Wiesbadener Hauptbahnhof auf. 

Vor der Demo lädt der Arbeitskreis interessierte Pressevertreter*innen um 12 Uhr zu einem kurzen Pressebriefing vor dem Kesselhaus des Schlachthof Wiesbaden ein. Hier können Interviews und Fragen im Vorfeld getätigt werden, außerdem stehen die Pressesprecher*innen für eine Begleitung während der Demonstration zur Verfügung.

Zu den Details des Gesetzesentwurfs weisen wir auf die Stellungnahme des Komitees für Demokratie und Grundrechte e.V. hin: https://www.grundrechtekomitee.de/details/gestutzte-versammlungsfreiheit-umfassende-kritik-am-schwarz-gruenen-entwurf-fuer-ein-hessisches-versammlungsgesetz

#NoHVersFG #wi1103

Das neue hessische „Versammlungsfreiheitsgesetz“

Mitte November letzten Jahres wurde ein Versammlungsgesetz für das Land Hessen vorgestellt. Wie in NRW wurde schon bald berechtigte Kritik laut. Der Gesetzentwurf ziele „auch auf Linke“ (besonders – aber nicht nur – in sogenannten „Blöcken“) und wurde als „Flickenteppich aus den eher repressiveren Regelungen“ der anderen Bundesländer beschrieben, bei dem es „um weitgehende Reglementierungen der Versammlungsfreiheit“ gehe. Es mangele an Klarheit bei der „Abgrenzung von erlaubtem und verbotenem Verhalten“.

Einschränkungen, wie sich Polizeikräfte zu erkennen geben müssen, Kontrollstellen, Übersichtsaufnahmen, eventuelle Weitergabe persönlicher Daten – die daraus resultierende abschreckende Wirkung haben wir bereits 2021 für das VersG NRW herausgearbeitet.

Protest auf Instagram: @nohversfg

Hausdurchsuchung in Siegen auf Grundlage des Versammlungsgesetzes in NRW

+++ Hausdurchsuchung in Siegen auf Grundlage des Versammlungsgesetzes in NRW

+++ Strafvorwurf lautet, ohne Anmeldung gegen einen AfD-Infostand protestiert zu haben

+++ Bündnis Versammlungsgesetz NRW stoppen hält Strafandrohung für Nichtanmeldung für verfassungswidrig

Das neu eingeführte Versammlungsgesetz in NRW stellt das Leiten von Versammlungen ohne Anmeldung unter Strafe. Anfang Januar wurde nun einer Person in Siegen vorgeworfen, ohne Anmeldung gegen einen AfD-Infostand protestiert zu haben. Das zuständige Amtsgericht bestätigte daraufhin eine Hausdurchsuchung bei dieser Person, die am 12.01.2023 unter Anwendung von körperlicher und psychischer Gewalt durchgeführt wurde. Laut einer Pressemitteilung der Roten Hilfe Siegen wurde die beschuldigte Person mit Handschellen fixiert, dazu genötigt ihre Notdurft zu verrichten, während ein Hund mit ihr in der Toilette eingesperrt war und bedrängt, die PINs für ihre elektronischen Geräte mitzuteilen.

Lola Münch erklärt: „Solche Erfahrungen hinterlassen den Beigeschmack, dass jede Form von politischer Meinungsäußerung auf der Straße diffuse Verfolgungen durch staatliche Organe bis in die eigene Wohnung nach sich ziehen kann. Insbesondere spontane politische Beteiligung wird dadurch unmöglich gemacht.“ 

Mit dem neuen Versammlungsgesetz in NRW (seit Janur 2022 in Kraft) kann schon eine Ansammlung von mind. 3 Personen, die ihre politische Meinung äußern, als Versammlung angesehen werden und die Polizei auf den Plan rufen. Auch eine solche Kleinstversammlung muss laut dem sehr restriktiven Versammlungsgesetz VORHER unter Nennung seines Namens und weiterer verpflichtender Angaben bei der Polizei angemeldet werden. Wer dies nicht tut, kann laut § 27 (1) VersG NRW mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden.

Nur Veranstalter:in oder Leiter:in einer Versammlung sind laut VersG NRW zu einer Anmeldung verpflichtet. Bereits die Begründung des Gesetzesentwurfs ließ allerdings erkennen, dass in Zukunft bei Versammlungen ohne Leiter:in diese Pflicht auch dadurch durchgesetzt werden können soll, dass die Polizei das Verhalten einer Person als sogenannte „faktische Leitung einer Versammlung“ einordnet. Dieser Umstand, dass die Polizei vor Ort hier ein politische Entscheidung treffen darf, und die drohenden Konsequenzen stehen der Selbstorganisation demokratischer Versammlungen entgegen. Zudem nennt Artikel 8 GG ausdrücklich das Recht zur Versammlung OHNE Anmeldung als Grundrecht. Die gesetzlich vorgesehene Bestrafung einer Nichtanmeldung ist daher verfassungswidrig, eine darauf gestütze Hausdurchsuchung erst recht.

„Das Versammlungsgesetz erkennt weiterhin das Recht darauf an, aus aktuellem Anlass augenblicklich eine Spontanversammlung ohne Anmeldung zu bilden. Deswegen fragen wir uns, warum ein Informationsstand, mit dem die AfD Passant:innen für sich gewinnen will, nicht genau so einen aktuellen Anlass darstellen sollte.“, kritisiert Lola Münch, eine der Sprecher:innen des Bündnisses gegen das Versammlungsgesetz.

Aus diesem Grund hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) bereits am 04.01.2023 gemeinsam mit dem Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen!“ eine Verfassungsbeschwerde gegen das seit Januar 2022 geltende Versammlungsgesetz NRW eingereicht. Iris Bernert-Leushacke, eine der Beschwerdeführer:innen, sagt hierzu: „Wir wehren uns dagegen, dass ein dermaßen undemokratisches Versammlungsgesetz dazu führt, dass die Versammlungsfreiheit in NRW massiv beschränkt wird.“ Mit der Verfassungsbeschwerde will die GFF ähnlichen Tendenzen bei der Gestaltung künftiger Landesversammlungsgesetze vorbeugen und so eine schrittweise Aushöhlung der Versammlungsfreiheit verhindern.

Gegen die angedrohte Hausdurchsuchung in Siegen wurde Beschwerde eingelegt. „Wir fordern, dass die Gerichte  noch in der Lage sind, der Polizei und ihren immer größer werdenden Handlungsbereichen Einhalt zu gebieten. Eine von Neonazis durchzogene Polizei, die sich eigenständig in der Verfolgung Einzelner austoben kann, gefährdet die demokratische Meinungsbildung.“, so Lola Münch.

GFF erhebt mit Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen!“ Verfassungsbeschwerde gegen massive Einschränkung der Versammlungsfreiheit in NRW

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) erhebt heute gemeinsam mit dem Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen!“ Verfassungsbeschwerde gegen das seit Januar 2022 geltende Versammlungsgesetz NRW. Die vor dem Verfassungsgerichtshof von Nordrhein-Westfalen eingereichte Beschwerde greift vor allem neue Straftatbestände, erweiterte Überwachungsbefugnisse und das präzedenzlose Totalverbot von Versammlungen auf Autobahnen an. In der Kombination schrecken diese bereits für sich verfassungswidrigen Regelungen Menschen davon ab, ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit auszuüben. Die GFF will erreichen, dass das Gericht die angegriffenen Vorschriften für nichtig erklärt. Per Eilantrag sollen einige Normen zudem bereits vorläufig außer Kraft gesetzt werden. „GFF erhebt mit Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen!“ Verfassungsbeschwerde gegen massive Einschränkung der Versammlungsfreiheit in NRW“ weiterlesen

Aufruf zur Prozessbeobachtung am 18. Oktober!

Solidarität mit dem Angeklagten!

Einige Prozesse gegen Teilnehmer:innen der Großdemonstration gegen das verabschiedete Versammlungsgesetz NRW am 26.06.2021 in Düsseldorf fanden bereits statt. Nun steht die Hauptverhandlung gegen einen weiteren Demonstranten an.

Wir rufen dazu auf, den anstehenden Prozess am kommenden Dienstag und weitere Prozesse gegen Teilnehmer:innen der Großdemonstration gegen das Versammlungsgesetz NRW kritisch zu begleiten und sich öffentlich solidarisch zu erklären. Es sollte auch bedacht werden, dass Verurteilungen aufenthaltsrechtliche Konsequenzen haben können. Wir fordern die sofortige Einstellung der Verfahren und Entschädigung! Der Protest gegen das undemokratische Versammlungsgesetz NRW ist legitim und kein Verbrechen!

Die Gerichtsverhandlung findet am Dienstag, den 18.10.2022, um 14:00 Uhr am Amtsgericht Düsseldorf (Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf) statt. Denkt an die Einlasskontrollen und erscheint frühzeitig.

#VersGNRWstoppen
#NoVersGNRW