Aufruf zur Prozessbeobachtung am 30. Mai!

Solidarität mit dem Angeklagten!

In den letzten Monaten fanden drei Prozesse gegen Teilnehmer:innen der Großdemonstration gegen das verabschiedete Versammlungsgesetz NRW am 26.06.2021 in Düsseldorf statt. Am kommenden Montag steht der vierte Prozess gegen einen weiteren Demonstranten an. Auch ihm wird Verstoß gegen das Versammlungsgesetz wegen Vermummung vorgeworfen.

Wir rufen dazu auf, den anstehenden Prozess am kommenden Montag und weitere Prozesse gegen Teilnehmer:innen der Großdemonstration gegen das Versammlungsgesetz NRW kritisch zu begleiten und sich öffentlich solidarisch zu erklären. Wir fordern die sofortige Einstellung der Verfahren und Entschädigung! Der Protest gegen das undemokratische Versammlungsgesetz NRW ist legitim und kein Verbrechen!

Die Gerichtsverhandlung findet am Montag, den 30.05.2022, um 10:00 Uhr am Amtsgericht Düsseldorf (Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf) statt. Denkt an die Einlasskontrollen und erscheint frühzeitig.

#VersGNRWstoppen
#NoVersGNRW

Aufruf zur Prozessbeobachtung am 6. Mai!

Solidarität mit dem Angeklagten!

Im Januar fanden zwei Prozesse gegen Teilnehmer:innen der Großdemonstration gegen das mittlerweile verabschiedete Versammlungsgesetz NRW am 26.06.2021 in Düsseldorf statt. Nun steht ein dritter Prozess gegen einen weiteren Demonstranten an. Ihm wird Verstoß gegen das Versammlungsgesetz wegen Vermummung und das Mitführen unerlaubter Waffen vorgeworfen.

Wir rufen dazu auf, den anstehenden Prozess am kommenden Freitag und weitere Prozesse gegen Teilnehmer:innen der Großdemonstration gegen das Versammlungsgesetz NRW kritisch zu begleiten und sich öffentlich solidarisch zu erklären. Wir fordern die sofortige Einstellung der Verfahren und Entschädigung! Der Protest gegen das undemokratische Versammlungsgesetz NRW ist legitim und kein Verbrechen!

Die Gerichtsverhandlung findet am Freitag, den 06.05.2022, um 10:45 Uhr am Amtsgericht Düsseldorf (Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf) statt. Denkt an die Einlasskontrollen und erscheint frühzeitig.

#VersGNRWstoppen
#NoVersGNRW

Absage des politischen Forums am Sonntag 20.03.2022 im AZ-Mülheim

Liebe Bündnis-Teilnehmende,
mit großem Bedauern sind wir gezwungen, die Veranstaltung am Sonntag abzusagen. Nachdem die SPD-NRW keinen Vertreter / keine Vertreterin für den gesetzten Teilnehmer gefunden hat, haben heute morgen auch Die Grünen abgesagt. Von der Konzeption der Veranstaltung sind nun die wichtigsten Adressat:innen ausgefallen, eine Diskussion wäre in keiner Weise mehr zielführend und würde nur der Selbstvergewisserung dienen. Daher bitten wir um euer Verständnis – und freuen uns auf eine um so schönere Veranstaltung am 10.April, bei der wir gemeinsam beraten, wie das Thema Versammlungsgesetz weiter öffentlich gehalten wird.
Euer Vorbereitungsteam

Wie halten es SPD und Bündnis90/Grüne mit dem neuen Versammlungsgesetz in NRW?

+++ Politisches Diskussionsforum am Sonntag, 20. März in Mülheim a. d. Ruhr

+++ Anscheinend wenig Interesse von der NRW-SPD an Änderungen des von CDU und FDP beschlossenen „versammlungsfeindlichen“ Gesetzes

Wie halten es SPD und Bündnis90/Die Grünen mit dem neuen Versammlungsgesetz NRW im Fall einer rot-grünen, rot-rot-grünen oder Ampel-Koalition mit dem von CDU und FDP – unter Federführung von Innenminister Herbert Reul (CDU) – durchgesetzten neuen Versammlungsgesetz-NRW? Dazu veranstaltet das Bündnis „Versammlungsgesetz-NRW stoppen – Grundrechte erhalten“ am Sonntag (20. März) im AZ-Mülheim a. d. Ruhr ein politisches Diskussionsforum. Dieses wird auch gleichzeitig online gestreamt. In einer kritischen Auseinandersetzung wollen sich dazu Mitglieder des Deutschen Anwaltverein e. V. , der Neuen Richtervereinigung e.V., Vertreter:Innen des Bündnisses „Versammlungsgesetz NRW stoppen – Grundrechte erhalten“, der Landesschüler*innenvertretung und Vertreter:Innen von Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE und SPD auseinandersetzen. Nach Ansicht des Bündnisses sollte das von CDU und FDP beschlossene Versammlungsgesetz-NRW auch ein Schwerpunkt des bevorstehenden W
ahlkampfes sein. Doch scheint die SPD, die einen eigenen Gesetzentwurf bereits 2020 in den Landtag eingebracht hatte, wenig Interesse an einer Auseinandersetzung mit dem vorliegenden Gesetz zu haben, das sie noch im Dezember 2021 als „nicht tragbar“ bezeichnete. „Wie halten es SPD und Bündnis90/Grüne mit dem neuen Versammlungsgesetz in NRW?“ weiterlesen

Aufruf zur Prozessbeobachtung!

Solidarität mit dem Angeklagten!

Erst vergangene Woche fand der erste Prozess gegen einen Teilnehmer der Großdemonstration gegen das mittlerweile verabschiedete Versammlungsgesetz NRW am 26.06.2021 in Düsseldorf statt. Nun steht ein zweiter Prozess gegen einen weiteren Demonstranten an. Ihm wird Verstoß gegen das Versammlungsgesetz wegen Vermummung vorgeworfen. Auf Grund dieses pauschalen Vorwurfs war der Angeklagte während der Großdemonstration mit hunderten Antifaschist:innen mehrere Stunden in einem Kessel festgehalten, erkennungsdienstlich behandelt und des Platzes verwiesen worden. Zu Unrecht wird dem Angeklagten, dem der legitime Protest gegen ein repressives Versammlungsgesetz mit Gewalt verwehrt wurde, der Prozess gemacht.

Wir rufen dazu auf, den anstehenden Prozess am kommenden Montag und weitere Prozesse gegen Teilnehmer:innen der Großdemonstration gegen das Versammlungsgesetz NRW kritisch zu begleiten und sich öffentlich solidarisch zu erklären. Wir fordern die sofortige Einstellung der Verfahren und Entschädigung! Der Protest gegen das undemokratische Versammlungsgesetz NRW ist legitim und kein Verbrechen!

Die Gerichtsverhandlung findet am Montag, den 31.01.2022, um 11:30 Uhr am Amtsgericht Düsseldorf (Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf) statt. Denkt an die Einlasskontrollen und erscheint frühzeitig.

#VersGNRWstoppen
#NoVersGNRW

Prozesstermin gegen Demonstranten der Großdemonstration vom 26.06. wegen fehlender Akteneinsicht vertagt!

Am 26.06. fand in Düsseldorf erstmals eine Großdemonstration gegen das vor Kurzem von der schwarz-gelben Landesregierung verabschiedete Versammlungsgesetz NRW statt. Dem Aufruf des breiten Bündnisses „Versammlungsgesetz NRW stoppen – Grundrechte erhalten!“ folgten etwa 10.000 Menschen. Die Demonstration selbst wurde bereits kurz nach Beginn durch die Polizei angegriffen, im weiteren Verlauf wurden hunderte Antifaschist:innen stundenlang eingekesselt, es gab zahlreiche Festnahmen und zum Teil massive Polizeigewalt.

Der Fall eines Demonstranten, der von der Polizei in eine Tiefgarage gezogen und dort misshandelt wurde, sollte am 19.01. vor dem Amtsgericht Düsseldorf verhandelt werden. Dem Demonstranten wird Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamt:innen vorgeworfen. Vor dem Gericht hielt das Bündnis eine Kundgebung ab. Etwa 30 Menschen folgten dem Aufruf und zeigten sich am Prozesstag solidarisch mit dem Angeklagten.

Die für diesen Tag angesetzte Verhandlung musste jedoch wider Erwarten vertagt werden. Der Verteidigung sind elementare Verfahrensakten, die vor allem Fotos und Videoaufzeichnungen enthielten, nicht zur Verfügung gestellt worden. Zudem wurden keine Zeug:innen benannt, diese sind aber am Verhandlungstag geladen worden. Der beantragten Aussetzung des Verfahrens musste das Gericht im Anschluss nach kurzer Diskussion nachkommen. Mit diesem Vorgehen zeigt die Staatsanwaltschaft, dass bei ihr kein Interesse an einer fairen Prozessführung besteht: Sämtliches Beweismaterial, das Staatsanwaltschaft und Polizei vorliegen, muss auch dem Beschuldigten bzw. seiner Verteidigung zugänglich sein.

Doch nicht nur das: Die bisher von der Verteidigung eingesehenen Videos und Akten belegen, was schon vermutet wurde: Obwohl die Polizei am Tag der Demonstration am 26.06. mehrfach ankündigte, keine Videoaufnahmen zu tätigen, ist durch die bisher bereitgestellten Akten bereits ersichtlich, dass die Polizei die Demonstration akribisch mit Nahaufnahmen und aus verschiedensten Winkeln aufgezeichnet hat; und das obwohl von Pyrotechnik oder sonstigen strafrechtlich relevanten Sachverhalten keine Spur war.

Als Bündnis werden wir das Verfahren weiter begleiten. Dabei geht es nicht nur um den einzelnen Fall des Angeklagten, sondern auch darum, wie es zu der Situation in der Tiefgarage kam. „Hätte die Polizei die Demonstration nicht ohne rechtliche Grundlage angegriffen, würde der Angeklagte heute sicher nicht vor Gericht stehen“, so die verteidigende Anwältin Anna Busl. Gegen die bei der Festnahme involvierten Polizeibeamt:innenen wurde zudem Anzeige erstattet. „Eine derartige Form der Polizeigewalt sollte in einem Rechtsstaat nicht einfach so hingenommen werden“, so Busl weiter.

Ob vor Gericht oder auf den Straßen- wir werden weiter gegen die Kriminalisierung unseres Protests und die Einschränkung unserer Grundrechte kämpfen. Protest gegen das undemokratische Versammlungsgesetz NRW ist legitim und kein Verbrechen!

Bündnis kritisiert Ablehnung eines Versammlungsleiters durch die Polizei Wuppertal

+++Polizei Wuppertal will Versammlungsleiter einer Demonstration gegen Polizeigewalt ablehnen

+++Bündnis kritisiert unverhältnismäßigen Eingriff in die Versammlungsfreiheit durch neues Versammlungsgesetz

Am 07.01.2022 ist das äußert repressive Versammlungsgesetz NRW in Kraft getreten. Kritiker:innen hatten während des Gesetzgebungsprozess gewarnt, das Gesetz greife massiv in das Selbstbestimmungsrecht von Demonstrationen ein und könne Bürger:innen von der Wahrnehmung ihrer Versammlungsfreiheit abschrecken. Nur wenige Tage nach dem Inkrafttreten des freiheitsfeindlichen Gesetzes zeigen sich dessen katastrophale Auswirkungen.

§ 12 Abs. 1 VersG NRW erlaubt der Polizei, eine Person als Versammlungsleitung abzulehnen, wenn sie davon ausgeht, dass durch diese Person die öffentliche Sicherheit gefährdet wird. Das Polizeipräsidium Wuppertal versucht damit nun, einen offenbar nicht genehmen Anmelder des „Forums gegen Polizeigewalt und Repression“ als Versammlungsleiter  loszuwerden. Mit Schreiben vom 13.01. teilte das Polizeipräsidium dem Anmelder mit, ihn für eine am 29.01. in Wuppertal geplante Demonstration als Leiter ablehnen zu wollen. Die Demonstration soll unter anderem an den kürzlich unter ungeklärten Umständen in Polizeigewahrsam verstorbenen Georgios Zantiotis erinnern.

„Die Aktion zeigt, dass das Gesetz ein Versammlungsverhinderungsgesetz ist“, erklärt Bündnissprecherin Gizem Koçkaya. „Kaum ist das Gesetz in Kraft, bedient sich die Polizei der neuen Instrumente, um unbequemen Demonstrationen das Leben schwer zu machen. Es zeigt sich einmal mehr, dass auch die Polizei ein politischer Akteur und keine neutrale Behörde ist!“

Bündnissprecherin Lola Münch ergänzt: „Die im Grundgesetz garantierte Versammlungsfreiheit schützt das Selbstbestimmungsrecht einer jeden Versammlung. Dazu gehört auch das Recht, die Leitung der eigenen Versammlung zu bestimmen. Darin wird massiv eingegriffen, wenn die Polizei einen Versammlungsleiter ablehnt. Zur Begründung werden polizeiliche Ermittlungen zu Straftatvorwürfen genannt, ohne dass diese zu rechtskräftigen Verurteilungen geführt haben. Die Unschuldsvermutung und die Versammlungsfreiheit dürfen nicht durch willkürliche Polizeimaßnahmen ausgehebelt werden! Wir solidarisieren uns mit dem Forum gegen Polizeigewalt und Repression und rufen dazu auf, am 29.01. zur Demonstration in Wuppertal zu kommen.“

Erster Prozess gegen einen Teilnehmer der Großdemonstration gegen das Versammlungsgesetz NRW vor dem Düsseldorfer Amtsgericht 

+++ Erster Prozess gegen einen Teilnehmer der Großdemonstration gegen das Versammlungsgesetz NRW vor dem Düsseldorfer Amtsgericht

+++ Angeklagter wurde in einer Tiefgarage von der Polizei drangsaliert

Gegen das das mittlerweile verabschiedete Versammlungsgesetz NRW protestierten am 26.06.2021 in Düsseldorf etwa 10.000 Menschen aus allen Schichten der Bevölkerung. Dabei kam es zu erschreckenden Szenen von Polizeigewalt, die Empörung auslösten. Am Mittwoch beginnt der Gerichtsprozess gegen einen Aktivisten, dessen Festnahme von anwesenden Journalist:innen gefilmt und das gewaltsame Handeln der Polizei dokumentiert wurde. Es ist zu vermuten, dass die Staatsanwaltschaft mit dieser Anklage und im weiteren Verlauf mit der Verhandlung ein Exempel statuieren will. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautet tätlicher Angriff auf und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.

Der Aktivist, der gerade die Demonstration verließ, wurde ohne unmittelbaren Anlass und ohne dass ihm der Grund für die Festnahme genannt wurde von mehreren Polizist:innen aus einer friedlichen Gruppe von Menschen heraus gezogen und in ein Parkhaus gedrängt. Dort wurde er, wie auf dem Video zu sehen ist, mit brutaler Gewalt auf dem Boden fixiert. Seine starken Schmerzen sind deutlich erkennbar. Sanitäter:innen, Presse und einer Rechtsanwältin wurde der Zugang verwehrt.

„Diese äußerst brutale Festnahme ist skandalös! Wir rufen auf zur kritischen Prozessbeobachtung und zu einer Kundgebung parallel zu der Verhandlung. Zeigen wir unsere Solidarität, denn die ist stärker als die Repression, die wir erfahren“, erklärt Bündnissprecherin Gizem Koçkaya. Die Verhandlung wird am 19.01.2022 um 9:30 Uhr im Amtsgericht Düsseldorf stattfinden.