Pressemitteilung: Bündnis zieht überwiegend positives Fazit nach Demo

Nach dem Abschluss der Demonstration mit mehr als 5000 Demonstrierenden gegen das von der schwarz-gelben Landesregierung geplante Versammlungsgesetz hat das Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen! Grundrechte erhalten“ ein überwiegend positives Fazit gezogen. „Wir haben unseren Protest friedlich auf die Straße getragen, allerdings hat die Polizei wiederholt und mehrfach Teilnehmer:innen gefilmt, das ist rechtswidrig“, so Gizem Koçkaya, Bündnissprecherin.

Anmelder Martin Behrsing ergänzt: „Nachdem im Vorfeld willkürlich – und durch die Justiz gekippten – Auflagen, sind wir zufrieden, dass es nicht abermals zu Polizeigewalt kam, wie bei unserer ersten Demo im Juni.“

Pressemitteilung: Tausende demonstrieren in Düsseldorf gegen das geplante Versammlungsgesetz

+++ Antifaschist:innen, Gewerkschafter:innen, Klimaaktivist:innen und Feminist:innen demonstrieren gemeinsam gegen das geplante Versammlungsgesetz der Landesregierung

Am heutigen Samstag nahmen in Düsseldorf nach ersten Schätzungen mehr als 5.000 Menschen an einer Großdemonstration gegen das geplante Versammlungsgesetz der schwarz-gelben Landesregierung in NRW teil. Aufgerufen hat hierzu das Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen! Grundrechte erhalten“, dem 100 Organisationen angehören.

Mit vielfältigem und lautstarkem Protest ziehen die Teilnehmer:innen vom Rheinpark an den Rheinterassen durch die Innenstadt bis vor den Landtag Nordrhein-Westfalens. Auffällig ist die gesellschaftliche Breite des Protests: Politiker:innen und Klimaaktivist:innen, migrantische Initiativen, Antifaschist:innen und Antikapitalist:innen, Gewerkschafter:innen, Jurist:innen, Friedensaktivist:innen, Fußballfans und Datenschützer:innen gehen gemeinsam auf die Straße, um die Versammlungsfreiheit zu verteidigen.

Erst kürzlich hat sich unter anderem der Landesbezirk NRW der Gewerkschaft ver.di dem Bündnis angeschlossen. Auf der heutigen Auftaktkundgebung betonte Gabriele Schmidt, ver.di Landesleiterin NRW: „Das Grundrecht auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit ist für uns Gewerkschaften ein hohes Gut – dieses ist durch die Gesetzgebung zu schützen. Der vorliegende Gesetzentwurf dient aus unserer Sicht der Einschüchterung von Versammlungsteilnehmenden und damit der Verhinderung der Versammlungsfreiheit, aber nicht ihrem Schutz.“

Das Bündnis kritisiert unter anderem die Polizeigewalt während der ersten Großdemonstration am 26. Juni. Im Nachhinein hatten mehrere Teilnehmer:innen Klage gegen den unverhältnismäßigen Polizeieinsatz eingereicht. „Der Polizeieinsatz bei der Demo im Juni war rechtswidrig. Demonstrierende wurden stundenlang eingekesselt und Teile der Demonstration faktisch ausgeschlossen“, sagt Gizem Koçkaya, Sprecherin des Bündnisses und Klägerin gegen den damaligen Polizeieinsatz, „Bei unserer heutigen Demonstration wollen wir auch darauf erneut aufmerksam machen. Solche illegalen Angriffe auf die Versammlungsfreiheit dürfen nicht gesetzlich legitimiert werden.“

Rechtsanwältin Anna Busl bestätigt diese Einschätzung: „Über hundert Menschen die Versammlungsfreiheit zu versagen, sie Stunden ihrer Freiheit zu berauben, ist verfassungswidrig und hat mit einem Rechtsstaat nichts zu tun. ‚Beschweren Sie sich doch im Nachgang‘ meinte ein Beamter zu mir. Polizeiliches Handeln, mag es noch so verfassungswidrig sein, ist demnach zu dulden und wird damit real. Das geplante Gesetz gibt der Polizei noch mehr Möglichkeiten an die Hand. Willkür wird dadurch nicht beschränkt, sondern ausgebaut.“

Erst in der vergangenen Nacht hatte das Oberverwaltungsgericht NRW die Auflage der Polizei gekippt, nach der die Größe der Transparente begrenzt werden sollte – lediglich für den Antifa-Block könne eine solche Auflage erlassen werden.  Während der Auftaktkundgebung stellt das Bündnis jedoch unmissverständlich klar: „Wir sind alle Antifa!“.

Das Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen – Grundrechte erhalten“, dessen Aufruf über 160 Organisationen unterstützen, hat sich im März 2021 gegründet und eine umfangreiche Protestkampagne in Gang gesetzt. So wurden beispielsweise regionale Bündnisse in verschiedenen Städten gegründet, dutzende Informationsveranstaltungen durchgeführt und eine Vielzahl an Kundgebungen und Demonstrationen abgehalten. Das Ziel des Bündnisses ist die komplette Verhinderung dieses als autoritär und demokratiefeindlich eingestuften Versammlungsgesetzes.

Pressemitteilung: Größere Transparente und Banner erlaubt

+++ EILT! Demo gegen das Versammlungsrecht NRW – Oberverwaltungsgericht kippt Auflagen der Polizei

+++ Größere Transparente & Banner erlaubt

Die Polizei darf bei der heutigen Demonstration gegen das geplante Versammlungsgesetz NRW keine Auflagen bezüglich der Größe und Höhe der Banner machen. In der Nacht verwarf das Oberverwaltungsgericht den Beschluss des Verwaltungsgericht Düsseldorf (Az.: 18 L 1872/21), das die Beschränkung für rechtmäßig ansah. Die Polizei Düsseldorf hatte verfügt, dass Banner und Transparente nicht eine Größe von 1 Meter in der Höhe und 6 Meter in der Länge überschreiten dürfen. Dies erweist sich nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts als rechtswidrig. Die von der Polizei dargelegten Verdachtsmomente oder Vermutungen reichen nicht aus, um eine Beschränkung der Transparente für die gesamte Demo zu erlassen. Darüber hinaus muss sich die Versammlungsbehörde bei ihrer Gefahrenprognose auch mit dem Grundrechtsschutz nach Artikel 8 Grundgesetz in hinreichender Weise auseinandersetzen. (Az.: 15 B 1414/21)

Dazu Martin Behrsing, Anmelder und Versammlungsleiter der Demonstration: „Ich bin erleichtert, dass diese unsägliche Polizeiauflage keinen Bestand hat. Dies hätte nämlich bedeutet, dass zukünftig allein die Polizei die optische Wahrnehmbarkeit von Botschaften auf Demonstrationen bestimmen kann und somit indirekt Zensur ausüben kann. Gleichzeitig zeigt dieser Beschluss auch auf, dass das durch Innenminister Herbert Reul (CDU) geplante neue Versammlungsgesetz NRW so nicht durchkommen wird.“

Die Demonstration des Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen – Grundrechte erhalten“ startet heute Mittag, 13 Uhr, in Düsseldorf im Rheinpark an den Rheinterassen. 

Pressemitteilung: Bündnis zieht vors Oberverwaltungsgericht

+++ EILT! Beschwerde beim OVG NRW eingelegt – Bündnis Versammlungsgesetz NRW stoppen – Grundrechte verteidigen! 

+++ Verwaltungsgericht Düsseldorf hält Beschränkungen von Bannern und Transparenten für rechtmäßig

Gegen den heute Nachmittag (Freitag, 27. August) erlassenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, wonach die polizeilichen Beschränkungen von Bannern und Transparenten rechtmäßig seien, hat das Bündnis sofortige Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht NRW eingelegt. 

Die Begründungen des Verwaltungsgerichts dazu überzeugen nicht und seien dazu geeignet, zukünftig die Selbstbestimmung aller Versammlungen und damit die optische Wahrnehmbarkeit von Botschaften durch die Polizei zu beschränken, so das Bündnis. Die weitere angegriffene Auflage, Konsum von Alkohol und Umgang der Versammlungsleitung hiermit, hatte die Polizeibehörde von sich aus gestern Abend zurückgezogen. Allerdings ist diese in dem heute Nachmittag neu zugestellten Auflagenbescheid wieder enthalten

„Das Gericht hat aus unserer Sicht die angebliche Gefahrenprognose der Polizei übernommen, ohne zu prüfen, ob diese tatsächlich zutrifft. Ebenso hat das Gericht die Darstellung der Polizei der Demonstration am 26. Juni 2021 völlig unkritisch übernommen. Aus unserer Sicht ist das Gericht dem gebotenen Amtsermittlungsgrundsatz nicht oder nur unzureichend nachgekommen, sagt Martin Behrsing, Anmelder und Versammlungsleiter der Demonstration.  

Wir wehren uns mit der Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht gegen die offensichtlich willkürlichen Auflagen; und lassen uns nicht davon abhalten, unseren legitimen Protest gegen das geplante Versammlungsgesetz morgen in Düsseldorf auf die Straße zu tragen, so Bündnissprecherin Gizem Koçkaya.

Pressemitteilung: Polizei greift massiv in Gestaltungsfreiheit der Demonstration ein

+++ Eilantrag beim VG-Düsseldorf gegen Polizei-Demoauflagen am 28.08. in Düsseldorf eingereicht – Versammlungsgesetz NRW stoppen – Grundrechte verteidigen!
+++ Polizei greift massiv in Gestaltungsfreiheit der Demonstration ein

Am kommenden Samstag, 28. August, wollen erneut tausende Gegner:innen des geplanten Versammlungsgesetzes NRW der schwarz-gelben Koalition in Düsseldorf auf die Straße gehen. Der obligatorische Auflagenbescheid ließ jedoch lange auf sich warten. Nachdem die Demonstration bereits am 12. Juli 2021 angemeldet wurde, erteilte die Polizei erst am gestrigen Mittwoch Demonstrationsauflagen, die mit einer angeblichen Gefahrenlage der öffentlichen Sicherheit begründet wurden. Dies obwohl im einen Kooperationsgespräch vor zehn Tagen und auch in der gestern erteilten Auflage der Polizei von einem friedlichen Versammlungsgeschehen ausgegangen wird. Dagegen hat das Bündnis heute einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eingereicht, da insbesondere zwei Auflagen für die Anmelder und Demonstrationsleitenden nicht hinnehmbar sind.

Aus Sicht des Bündnisses sind die Auflagen darauf angelegt, dass die Polizei erneut die Demonstration eskalieren und ein ähnliches Desaster anrichten soll, wie es bereits bei der Demo am 26. Juni der Fall war, in der über 300 Personen über sechs Stunden rechtswidrig eingekesselt wurden. „Die von der Polizei im Auflagebescheid konstruierte Gefahrenlage aus vergangenen Demonstrationen besteht nicht. Vielmehr wird hier, wahrscheinlich durch das Innenministerium, etwas konstruiert und die Polizeibehörde angewiesen absurde Auflagen zu erlassen“, so Martin Behrsing, Anmelder und Versammlungsleiter.

Konkret wurde dem Anmelder am Dienstag telefonisch von der Düsseldorfer Versammlungsbehörde mitgeteilt, dass Transparente maximal 4 Meter lang sein und 1 Meter Höhe haben dürfen und nicht in Kopfhöhe gehalten werden dürfen. Darauf teilte dieser mit, dass dies nicht akzeptiert werden kann, da allein schon das Fronttransparent der Demonstration 6 Meter lang sein wird und andere Gruppen wahrscheinlich schon andere Transparente erstellt haben. Acht Stunden später erteilte die Polizei den Auflagebescheid, laut dem Transparente auf 600×100 cm begrenzt sind. Aus Sicht des Bündnisses ist dies rechtswidrig und stellt einen gravierenden Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Versammlung dar. „Transparente und Banner erfüllen auch nicht den Tatbestand des Vermummungsverbots. Dies wurde sowohl durch das OLG Zweibrücken als auch vom OVG Sachsen bestätigt“, so Behrsing weiter.

Weiterhin soll die Demonstrationsleitung dafür Sorge tragen, dass der Versammlungsleiter und Ordner:Innen , erkennbar berauschte bzw. alkoholisierte Personen, die die Versammlung mit ihrem alkoholspezifischem Verhalten stören, von der Versammlung ausschließen. Es ist jedoch nicht ersichtlich, dass in der Vergangenheit bereits eine konkrete Gefahrenlage eingetreten wäre, die mit der Auflage abgewehrt werden müsste. Dass die Polizei die Auflage zudem als Standardauflage verfügt hat, ohne den konkreten Einzelfall zu bewerten, ergibt sich auch aus dem Umstand, dass in der Begründung auf aggressives Verhalten gegenüber Meinungsgegnern abgestellt wird. „Welche Meinungsgegner die Polizei hierbei meint, wo doch keinerlei Gegenversammlungen stattfinden, bleibt ihr Geheimnis“, sagt Bündnissprecherin, Gizem Koçkaya.

„Das Bündnis geht davon aus, dass die Demoauflagen vor dem Verwaltungsgericht keinen Bestand haben werden. Wir tragen unsere Kritik am Samstag auf die Straße! Aber man darf sich schon die Frage stellen: Warum will die Polizei unsere Demo so behindern?“, so Gizem Koçkaya. Aus Sicht des Bündnisses erwirkt der Auflagenbescheid der Polizei Düsseldorf nämlich den Anschein, die Demonstration mit fadenscheinigen Auflagen massiv behindern zu wollen. „Jetzt erst recht! Wenn das Versammlungsgesetz verändert werden soll, werden solche Hindernisse die Regel per Gesetz werden“, ergänzt Martin Behrsing.

Pressemitteilung zur Demonstration am 28.08.2021

+++ Noch keine Reaktion von Reul auf Polizeigewalt

+++ Jetzt erst recht! Erneute Großdemo am 28. August

Das Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen – Grundrechte erhalten!“ ruft für Samstag, den 28. August 2021, 13:00 Uhr im Rheinpark an den Rheinterrassen, erneut zur Großdemonstration in Düsseldorf gegen das geplante Versammlungsgesetz auf. Das Landesversammlungsgesetz für NRW würde die bisher geltenden Regelungen des Bundesversammlungsgesetz ersetzen und damit massiv die Grundrechte aushöhlen.

Bei der ersten Demonstration im Juni ging die Polizei massiv gegen den Protest vor und kesselte hunderte Teilnehmer:innen stundenlang ein. Gegen diesen rechtswidrigen Einsatz hat das Bündnis bereits Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben. Derweil haben sich die Gewerkschaften ver.di NRW und die IG-BAU Rheinland dem Bündnis angeschlossen, da das geplante Versammlungsgesetz auch aus Arbeitnehmer:innensicht inakzeptabel ist.

„Reul schweigt immer noch zum rechtswidrigen Polizeieinsatz – wir gehen erneut auf die Straße“, fasst Bündnissprecherin Gizem Koçkaya die Situation zusammen. „Der legitime und demokratische Protest gegen das geplante Versammlungsgesetz NRW wurde am 26. Juni durch massive Polizeigewalt verhindert. Gleichzeitig wurde die freie Berichterstattung der Presse erschwert. Diesen rechtswidrigen Angriff auf die Versammlungs- und Pressefreiheit können wir nicht tatenlos hinnehmen. Er zeigt einmal mehr, dass der Polizei nicht noch mehr Befugnisse gegeben werden sollten, Grundrechte einzuschränken.“

„Wir lassen uns nicht davon einschüchtern, dass das geplante Versammlungsgesetz NRW bereits gegen uns angewandt wurde, bevor es wenigstens ordentlich verabschiedet wurde. Genau aus diesem Grund sollte ein Versammlungsgesetz Demonstrationen und politische Versammlungen vor staatlichen Übergriffen schützen.“, ergänzt Bündnissprecherin Lola Münch. Bei der Großdemonstration am kommenden Samstag will das Bündnis erneut seine grundlegende Kritik am Gesetzentwurf von CDU und FDP platzieren. „Wir hoffen, dass wir unsere Kritik dieses Mal dann auch tatsächlich bis vor den Landtag als Ort der demokratischen Entscheidungsfindung tragen dürfen.“, so Lola Münch.

Aktuelle Informationen zur Demonstration am 28.08.2021: https://www.nrw-versammlungsgesetz-stoppen.de/grossdemonstration-in-duesseldorf-28-08

Hintergrundseite zur Kritik am Gesetzentwurf: https://www.nrw-versammlungsgesetz-stoppen.de/hintergrund

 

Demo in Dortmund am 13.08.2021

Das Bündnis “NoVersGDo – Dortmunder Bündnis gegen die Verschärfung des Versammlungsgesetzes” ruft zu einer Demonstration am Freitag, dem 13.August, ausgehend vom Mehmet-Kubaşık-Platz unter dem Motto “Jetzt erst recht, den Angriff auf das Versammlungsgesetz stoppen” auf. Die schwarz-gelbe Landesregierung führt mit dem geplanten Gesetz einen erheblichen Angriff auf die Versammlungsfreiheit an. Das Landesversammlungsgesetz für NRW würde die bisher geltenden Regelungen des Bundesversammlungsgesetz ersetzen und damit massiv die Grundrechte aushöhlen bzw. abschaffen.

Der Entwurf der Landesregierung ist durch und durch autoritär gestrickt: Anstatt polizeiliche Eingriffe strikter Kontrolle zu unterstellen, um damit Polizeigewalt, Einschüchterung und Überwachung zu unterbinden, verkehrt er die zentrale Bedeutung der Versammlungsfreiheit für eine demokratische Gesellschaft ins Gegenteil und muss daher unbedingt gestoppt werden!
Am 26.Juni gab es bereits in Düsseldorf eine Großdemonstration, bei der es zu skandalösen Polizeiübergriffen auf Teilnehmende und journalistische Beobachter_innen kam. Zudem gab es am 17.Juli landesweit Aktionen gegen das geplante Gesetz, von Kundgebungen bis zu Theater-Aufführungen.
Die Dortmunder Demonstration am Freitag, dem 13.August, ist Teil einer landesweiten Reihe von Aktionen gegen das geplante restriktive Versammlungsgesetz.

Mit der Laufdemo soll deutlich gemacht werden, dass die Versammlungsfreiheit zu den zentralen Grundrechten gehört, weil sie es Bürger:innen ermöglicht, ihre Anliegen auf die Straße zu tragen und Missstände anzuprangern. Demokratie braucht lebendige Versammlungen – die Landesregierung plant mit ihrem Gesetzesentwurf einen Angriff auf die Zivilgesellschaft.

Zum Hintergrund:
Mit dem geplanten Gesetz sollen voraussetzungslos Übersichtsaufnahmen (beispielsweise per Drohne oder Hubschrauber) zulässig sein und unter bestimmten Voraussetzungen auch verdeckte Ton- und Videoaufnahmen. Zudem sollen Anmelder:innen von Versammlungen zukünftig umfangreiche Angaben machen, werden zur Kooperation mit der Polizei gedrängt und müssen unter Umständen sogar die persönlichen Daten der Ordner:innen an die Polizei übermitteln. Durch die Aushöhlung der Polizeifestigkeit der Versammlung und die Befugnis zur voraussetzungslosen Errichtung von Kontrollstellen kann zukünftig der Zugang zu Versammlungen durch die Polizei erheblich erschwert oder gar unterbunden werden. Allein die Vermutung, dass Personen eine Versammlung stören wollen, könnte ausreichen, dass die Polizei sie und ihre Sachen durchsucht, ihre Identität feststellt und ihnen untersagt, an der Demonstration oder Gegenkundgebung teilzunehmen. Auch antifaschistische Gegenproteste werden durch ein erweitertes Störungsverbot erschwert. Einheitliche Kleidung, wie sie u.a. in der Klimagerechtigkeitsbewegung als Teil des Meinungsausdrucks getragen wird, kann mit dem sog. Militanzverbot kriminalisiert werden. Progressive Ideen, wie z.B. eine Abschaffung des strafbewehrten Vermummungsverbotes oder eine unabhängige Beobachtung der Polizeieinsätze finden sich nicht im Entwurf. Auch zentrale Prinzipien der Verfassungsrechtsprechung wurden nicht aufgenommen: etwa ein Deeskalationsgebot, die Ermöglichung von Gegenprotesten in Hör- und Sichtweite und die Pflicht für Zivilpolizist:innen, sich zu erkennen zu geben. Der ganze Gesetzestext atmet Misstrauen gegen Bürger:innen, die ihre Versammlungsfreiheit wahrnehmen.
Damit ist der Entwurf ein Angriff auf die Demokratie – also auf uns alle! Dem stellen wir uns trotz aller Unterschiede in unseren Ansichten, Strategien und Aktionsformen gemeinsam entgegen!

Deswegen: Kommt am 13. August um 17:30 Uhr zum Mehmet-Kubaşık-Platz und demonstriert mit uns gemeinsam gegen die geplannte Verschärfung des Versammlungsgesetzes!

Pressemitteilung: Hat NRW-Innenminister Herbert Reul den Innenausschuss und das Parlament falsch informiert?

Chronologisches Video der Demonstration gegen das geplante Versammlungsgesetz zeigt erschreckende Szenen von Polizeigewalt und widerlegt Reuls Angaben

Das Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen – Grundrechte erhalten!“ wirft Innenminister Herbert Reul (CDU) vor, den Innenausschuss während der Sondersitzung am 1. Juli 2021 sowie das Landesparlament während der daran anschließenden „Aktuellen Stunde“ bewusst falsch über die Ereignisse der Demonstration vom 26. Juni gegen das geplante Versammlungsgesetz in NRW informiert zu haben. Eine gestern im Internet veröffentlichte Dokumentation, welche den chronologischen Ablauf der Demonstration mit den Aussagen des Innenministers vergleicht, widerlegt Reuls Aussagen. Insbesondere Aussagen, die angeblichen Straftaten des „Antifa-Blocks“ betreffend, stellen sich nunmehr als falsch heraus.

Reul hatte behauptet, drei Polizisten, die ein Coronatestzentrum sicherten, seien um 15.59 Uhr durch die Spitze des „Antifa-Blocks“ angegriffen und dabei verletzt worden und hätten nur durch den Schutz von Helmen keine größeren Verletzungen davongetragen. Tatsächlich ist in dem Video zu sehen, dass der „Antifa-Block“ zu diesem Zeitpunkt durch Polizeiketten bereits weit vor dem Coronatestzentrum gestoppt wurde. Außerdem waren die drei Polizisten durch viele andere Polizeikräfte gesichert, wurden nicht angegriffen und hielten es auch nicht für notwendig, ihre mitgeführten Helme aufzusetzen.

Das Video dokumentiert in erschreckender Weise die brutale Polizeigewalt und die Eskalation der Demonstration, die durch das Verhalten der Polizei verursacht wurde. Für das Bündnis ist damit eindeutig belegt, dass Innenminister Reul den Innenausschuss und den Landtag bewusst falsch informiert hat. Dieses Video belegt auch, dass mehrere Journalist:innen Opfer von Polizeigewalt wurden, nicht nur einer, wie Reul behauptet hat.

Dazu Gizem Koçkaya, Sprecherin des Bündnisses: „Durch die diversen Eingriffe der Polizei hatten sich die Blöcke bereits vermischt, als es zur Einkesselung kam. Der Versuch einer Rechtfertigung dieser Maßnahme muss deshalb schon alleine daran scheitern, dass willkürlich alle über 300 Demonstrationsteilnehmenden betroffen waren, die sich um 18:11 Uhr in einem bestimmten Straßenabschnitt aufhielten. Vermutlich, um diesem Vorgehen den Anstrich von Rechtsstaatlichkeit zu geben, bemühte sich Reul im Landtag, nahezu durchgehend den „Antifa-Block“ mit vorgeblich gesicherten Anschuldigungen zu überziehen, die schließlich in der Einschließung genau dieses Blocks resultiert hätten. Aus unserer Sicht sollte der Innenminister die Konsequenzen ziehen und seinen Platz räumen. Von Armin Laschet erwarten wir eine Erklärung.“

Das Bündnis hat für Samstag, den 28. August eine erneute Großdemonstration in Düsseldorf angekündigt.

Link zum Video: https://youtu.be/f5NdpfI8s74

Hintergrundseite zur Kritik am Gesetzentwurf: https://www.nrw-versammlungsgesetz-stoppen.de/hintergrund/

Pressemitteilung: Klage eingereicht – Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen – Grundrechte erhalten!“ will Rechtswidrigkeit der Polizeieskalation feststellen lassen

Das Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen – Grundrechte erhalten!“ hat heute morgen am Verwaltungsgericht Düsseldorf Klage gegen das Land Nordrhein-Westfalen wegen des unverhältnismäßigen Polizeieinsatzes am 26. Juni 2021 eingereicht. Die Klage führen die Co-Anmelder und Versammlungsleiter Martin Behrsing und Mischa Aschmoneit sowie Bündnissprecherin Gizem Koçkaya und der Grefrather Ratsherr Marcus Lamprecht, denen durch die Kesselung die Freiheit entzogen wurde. „Pressemitteilung: Klage eingereicht – Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen – Grundrechte erhalten!“ will Rechtswidrigkeit der Polizeieskalation feststellen lassen“ weiterlesen

NRW-weiter Aktionstag 17.07.

Organisiert zum dezentralen Aktionstag am 17. Juli Kundgebungen, Demonstrationen, Infoveranstaltungen, Flashmobs oder Straßentheater gegen das geplante Versammlungsverhinderungsgesetz! Weitere Aktionsideen findet ihr hier. Schickt uns 48 Stunden nach der Anmeldung die Details (gerne auch Twitter-, Facebook- und Instagram-Link). Wir setzen eure Aktionen dann auf unsere Homepage und machen Werbung dafür!

Alle Termine gibt es hier.